PS 290 Pflichten bei Kapitalverlust
PS 290 Pflichten bei Kapitalverlust
PS 290 Pflichten bei Kapitalverlust
Set of flashcards Details
Flashcards | 14 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 06.07.2015 / 12.05.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/ps_290_pflichten_bei_kapitalverlust
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Was ist das Risiko bezüglich den Pflichten der gesetzlichen Revision im Zusammenhang mit Kapitalverlust oder Überschuldung?
Aufgrund der angespannten finanziellen Lage wird oftmals nach Gründen gesucht, um gegenüber den Organen (Externe Revision) Ansprüche geltend zu machen.
Wenn die Summe von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven zu weniger als die Hälfte durch den Überschuss aus Aktiven minus Fremdkapital gedeckt ist.
Wenn die Summe von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven durch den Überschuss aus Aktiven minus Fremdkapital nicht mehr gedeckt ist.
Wenn die Summe von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven zu mehr als die Hälfte durch den Überschuss aus Aktiven minus Fremdkapital gedeckt ist.
Wenn die Aktiven das Fremdkapital nicht mehr decken.
Bei Überschuldung hat der VR die Pflicht dem Konkursrichter die Überschuldung bekannt zu machen.
Alle Massnahmen zur finanziellen Gesundung eines Unternehmens.
Der VR beruft unverzüglich eine Sanierungs-GV ein und beantragt Sanierungsmassnahmen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, erstellt die Revisionsstelle einen Hinweis im Vermerk.