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Prokura und Handlungsvollmacht

Quelle Schuljahr 2010 - 2013

Quelle Schuljahr 2010 - 2013


Kartei Details

Karten 12
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 10.11.2013 / 02.11.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was bedeutet Prokura?

Prokura ist die Vollmacht, für alle Arten von Gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen des Handelsgewerbes im eigenen Namen.

Was ist die Abkürzung für Prokura?

Was bedeutet ppa.?

Bedeutung: per prokura ( lat.)

Nenne die verscheidenen Arten der Prokura sowie ihre Bedeutungen.

- Einzelprokura - eine Person ist Vertretungsbefugt

- Gesamtprokura - Nur zusammenwirkend mit anderen vertretungsberechtigten Personen

- Filialprokura - beschränkt auf einen Betrieb / Niederlassung

Was darf man trotz Prokura nicht?

- Eid leisten

- Grundstücke verkaufen oder Belasten

-Insolvenzverfahren anmelden

- darf keine Handlungsvollmacht verteilen

- darf keine änderungen am Handelsregistereintrag vornhemen

- darf keine Bilanzen unterschreiben

- keine Geschäfte die die Existenz, die Rechtsform oder die Ausgestaltung des Unternehmens betreffen.

Was sind die Besonderheiten des Prokura?

- erteilung nur durch ausdrückliche Erklräung

- erteilung durch den Geschäftsführer bzw. dem Vorstand

- eintragung ins Handelsregister

- wird an eine natürliche Person verteilt

- ist nicht übertragbar

 

Was bedeutet die Handlungsvollmacht?

die Vollmacht ist das Recht im fremden Namen gültige und gewöhnlcihe Rechtsgeschäfte abzuschließen

Welche Arten von Handlungsvollmachen gibt es und was bedeuten sie?

- Einzelvollmacht - einmalige Vollmacht für einen Auftrag z.B. Kauf eines Fahrzeuges

- Artenvollmacht - auf Dauer erteilte Vollmacht fpr einen Auftrag z.B. Einkaufsvollmacht

- Gesamtvollmacht / Generalbevollmächtigte - auf Dauer erteilte Vollmacht zur Ausübung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte des Handelsgewerbes