Projektmanagmenet Kapitel 7. Qualitätssicherung
FHNW 2. Semster
FHNW 2. Semster
-
- 1 / 13
-
Lernkarten
Definition: Qualität
Qualität in der Unternehmensberatung setzt sich zusammen aus dem subjektiv empfundenen Zufriedenheitsniveau des Klienten und aus der Übereinstimmung der gelieferten mit der geforderten Spezifikation.
Organisatorische Einbettung der „Qualitätssicherung“
- Qualitätssicherung sollte nicht von der gleichen Person wie das Projekt durchgeführt werden. Person muss neutral sein.
- Qualitäts-Manager muss in der Lage sein, erreichte Ergebnisse zu überprüfen.
- starke Verzahnung der Qualitätssicherung mit dem Projektablauf; in jede Phase integriert.
Qualitätssicherung zur Phase „Initiierung“
· Für jedes Projekt Projektauftrag mit einem System- und einem Projektbereich nötig deren Inhalt kurz darlegt warum Projekt Initiiert werden soll und was für ein Ergebnis erwartet wird.
· Verantwortliche für das Dokument ist der Projektleiter und ist vom Auftraggeber, als auch von dem Auftragnehmer zu unterschreiben. Falls es durch Umstände zu Änderungen im Projektablauf kommen sollte, sind diese in einer neuen Projektbeschreibung zu ändern und wieder von den genannten Personen zu unterzeichnen.
· Vor der Unterzeichnung muss das Dokument durch den Auftraggebenden dem Qualitätsmanager vorgelegt und unterzeichnet werden. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift Vollständigkeit der Essentialia.
· Nach Unterzeichnung hat sich der QM der ordnungsgemässen Verteilung und Ablage zu versichern.
Qualitätssicherung zur Phase „Analyse“
1. Primäres Augenmerk der QS gilt daher dem Grobpflichtenheft. Der Qualitätsmanager hat das Grobpflichtenheft zu lesen. Hierbei hat er zu achten auf:
o Vollständigkeit
o Verständlichkeit
o eindeutige Angaben
2. Dem Grobpflichtenheft ist ein Begleitzettel beizufügen, auf dem Auftraggeber, Projektleiter und Qualitätsmanager durch Unterschrift die Vollständigkeit und abschließende Akzeptanz des Grobpflichtenhefts bestätigen.
Qualitätssicherung zur Phase „Analyse“
1. Primäres Augenmerk der QS gilt daher dem Grobpflichtenheft. Der Qualitätsmanager hat das Grobpflichtenheft zu lesen. Hierbei hat er zu achten auf:
o Vollständigkeit
o Verständlichkeit
o eindeutige Angaben
2. Dem Grobpflichtenheft ist ein Begleitzettel beizufügen, auf dem Auftraggeber, Projektleiter und Qualitätsmanager durch Unterschrift die Vollständigkeit und abschließende Akzeptanz des Grobpflichtenhefts bestätigen.
Qualitätssicherung zu den Phasen
1. Initiierung
2. Analyse
3. Konzeption
4. Programmierung
5. Integration
6. Abnahme
Qualitätssicherung zur Phase „Analyse“
1. Primäres Augenmerk der QS gilt daher dem Grobpflichtenheft. Der Qualitätsmanager hat das Grobpflichtenheft zu lesen. Hierbei hat er zu achten auf:
o Vollständigkeit
o Verständlichkeit
o eindeutige Angaben
2. Dem Grobpflichtenheft ist ein Begleitzettel beizufügen, auf dem Auftraggeber, Projektleiter und Qualitätsmanager durch Unterschrift die Vollständigkeit und abschließende Akzeptanz des Grobpflichtenhefts bestätigen
Qualitätssicherung zur Phase „Konzeption“
1. · Der Qualitätsmanager hat auf folgendes beim Feinpflichtenheft zu achten:
o Vollständigkeit
o Gegencheck zur Anforderungsanalyse muss möglich seinund durchgeführt werden.
o Gegencheck von DV-Prozessen zu organisatorischen Abläufen muss möglich sein und durchgeführt werden.
o Die Festlegungen müssen im Kontext des Projekts eindeutig sein
2. WIE das im Grobpflichtenheft beschriebene Produkt zu erstellen ist. Sämtliche Schnittstellen und Datenstrukturen aus DV-Sicht werden vollständig beschrieben und sämtliche Geschäftsregeln müssen abgedeckt werden.
Qualitätssicherung zur Phase „Programmierung“
1. Jeder Code muss wartbar sein
2. Aufgabe der QS ist daher die Einhaltung von Programmierrichtlinien und der in- sowie externen Dokumentation des Code zu überprüfen.
3. Dem Qualitätsmanager obliegt insbesondere :
o .berprüfung auf Einhaltung der Programmierrichtlinien
o Vergleich von Inline-Dokumentation zu externer technischer Dokumentation
o Vergleich von technischer Dokumentation zu Anwenderdokumentation
Qualitätssicherung zur Phase „Integration“
1. Nach erfolgreichem Abschluss der Tests, ist das System in der Echtumgebung zu installieren und der Integrationstest zu wiederholen.
2. Ziel der Systemintegration / Test ist sicherzustellen, dass alle Anforderungen vom entwickelten System in der Echt-Umgebung erfüllt werden und somit das Ergebnis dem Auftraggeber übergeben werden kann.
3. Ein weiteres Ergebnis dieser Phase muss eine vollständige Dokumentation sein.
Qualitätssicherung zur Phase „Abnahme“
1. Das Produkt ist von dem Auftraggeber abzunehmen, wenn
folgenden Punkte erfüllt sind :
o Das Produkt weist den im Pflichtenheft festgehaltenen
Funktionsumfang auf.
o Das Produkt hat eine angemessene Performance.
o Dem Produkt liegt eine:
Dokumentation für den Anwender
Dokumentation für den Administrator
technische Dokumentation
bei.
2. Die Abnahme ist zu dokumentieren.
Änderungsmanagement
1. Für jeden Änderungswunsch ist die beantragende Person und der Grund festzuhalten.
2. Aufgrund der hohen Tragweite von Änderungswünschen in komplexen Vorhaben (Projekten) sind Änderungswünsche sehr restriktiv zu handhaben. Alle Änderungswünsche müssen im Rahmen eines Projektverlaufs dokumentiert werden.
Dokumentation von Änderungen
· z.B. via Unterschrift auf einem schriftlichen Änderungsantrag
· z.B. in Form eines Protokolls