Privatrecht 2
Vertragsrecht
Vertragsrecht
Kartei Details
Karten | 35 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.05.2014 / 10.04.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Schadenersatzbemessung
Geprüft wird ob ein Reduktionsgrund eine Herabsetzung (Art. 44 Abs. 1 OR) des Schadenersatzes bewirkt.
Schadensberechnung
Mit der Schadensberechnung wird ermittelt, wie gross der Schaden ist, den der Geschädikte durch das schädigende Ereignis erlitten hat. Ausgangspunkt dafür ist die Differenztheorie: Der Schaden ist in der Differenz des jetzigen Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis aufweisen würde.
Vorteilsanrechnung:
Entstehen dem Geschödigten aufgrund eines schadensvermögensanteile (die adäquat kausal sind und zu keiner stossenden Entlasung des Schädigers führen), sind diese grundsätzlich dem Schaden abzuziehen.
Schaden
Schaden ist jede unfreiwillige Vermögensverminderung die in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder in entgangenem Gewinn bestehen kann.
Verstoss gegen Treu und Glauben
Eine solche kann unter anderem durch Missachtung der Aufklärungspflicht nach Treu und Glauben bestehen.