Privatrecht
Huber
Huber
Kartei Details
Karten | 38 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 05.04.2012 / 27.12.2017 |
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Grundsätze der Privatautonomie
1. Abschlussfreiheit - Kotrahierungszwang
2. Gestaltungsfreiheit - Grenzen
3. Formfreiheit - Durchbrechungen
def: Abschlussfreiheit
es besteht individuelle Freiheit einen Vertrag abzuschliessen oder auf den Vertragsabschluss zu verzichten
def: Kontrahierungszwang
Monopolbetriebe, die lebensnotwendige Leistungen anbieten sind ausnahmweise dazu verpflichtet, ihre Leistung jedermann anzubieten, der sich mit ihren Vertragsbedingugen einverstanden erklärt, also insbesondere die geforderte Gegenleistung erbringt.
Grundsatz der Formfreiheit
Ein Vertrag ist grundsätzlich wirksam, auch wenn er bloß mündlich abgeschlossen worden ist; es bestehen allenfalls Beweisschwierigkeiten.
def: Durchbrechung der Formfreiheit
Eine Formpflicht kennt die Rechtsordnung ausnahmsweise, wenn es sich für einen oder beide Vertragspartner um gefährliche oder besonders bedeutsame Verträge handelt.
Vorraussetzungen einer Stellvertretung
1. Bestehen von Vertretungsmacht
2. Handeln im fremden Namen
def: relative Rechte
sind solche, die nur gegenüber einer bestimmten Person durchgesetzt werden können. (z.B. Käufer - Verkäufer)
def: absolute Rechte
sind Rechte , die gegen Jedermann durchgesetzt werden können.
def: Gestaltungsrechte
Eine Person kann einseitig dem Vertrag eine andere Wendung geben. (z.B. Kündigung mit Kündigugsfrist)
Einteilung des BGB
1.) Allgemeiner Teil (1.Buch)
2.) Schuldrecht (2. Buch
3.) Sachenrecht (3. Buch)
4.) Familienrecht (4. Buch)
5.) Erbrecht (5.Buch)
Zwangsvollstreckung
Schuldner zahlt trotzt Urteil nicht
Es werden so viele Vermögensstücke gepfändet das aus dem Verkauf die Schuld beglichen werden kann
Kahlpfändung ist unmöglich (Existenzminimum bleibt erhalten)
Def. Insolvenz
Konstellation in der fest steht das es eine Vielzahl von Gläubigern gibt dessen Forderungen der Schuldner nicht vollständig befriedigen kann
Wichtig: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden mit der Insolvenzeröffnung eingestellt!
Rangfolge der Auszahlung bei Insolvenz
1.) Kosten des Insolvenzverfahren (Kosten des Verfahrens + Honorar Insolvenzverwalter)
2.) Dinglich besichterte Gläubiger
3.) normale Gläubiger
Recht der freien Nachforderrung
Recht das den Gläubigern einräumt auch nach dem Insolvenzverfahren die Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen
Def. Verjährungsrecht
Ein Gläubiger muss innerhalb einer bestimmten Frist sein Forderungsrecht geltend machen.
Tut er dies nicht tritt das Verjährungsrecht in Kraft, wodurch der Staat seinen Zwangsdurchführungsappart nichtmehr zur Verfügung stellt.
def: dispositives Recht
gesetzliche Regelungen, von denen im Einzelfall durch Vertrag abgewichen werden kann
ded: Zwingendes Recht
Rechtsnormen, die nicht durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden kann, sondern allgemeine Geltung hat.
def: Gläubiger
derjenige der etwas verlagen kann
def: Schuldner
derjeniger, der etwas leisten muss
Durchsetzung eines Anspruchs
-welche Schritte sind zu unternehmen, wenn der Schuldner zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistet?
1. Mahnung
2. Klage, Zivilprozess, Urteil
3. Zwangsvollstreckung
wann bedarf es einer Mahnung?
wenn die Fälligkeit nicht kalendermäßig fixiert ist
Vorraussetzungen für eine Insolvenz
- Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
def: Zahlungsunfähigkeit
--> ist eine Liquiditätsgröße
der Schuldner verfügt nicht über genügend liquide Mittel
def: Zahlungsunfähigkeit
negatives Eigenkapital
Passiva sind größer als Aktiva
Folgen einer Insolvenz für die Gläubiger
jeder Gläubiger, insofern er nicht besonders vorgesorgt hat, wird im gleichen Maße befriedigt mit derselben Quote, welche häufig bei 5 bis 10% liegt.
Zwangvollstreckungen enden mit der Insolvenz (Prinzip der Gleichmäßigen Befriedigung)
Folgen einer Insolvenz für den Schuldner
das gesamte Vermögen geht durch den Insolvenzbeschlag an den Insolvenzverwalter über, welcher entscheidet was mit dem Vermgen des Schuldners passiert. Der Verwalter entscheidet auch über die Fortführung eines Vertrags
def: Restschuldbefreiung
Schuldner kann nach einer Wohlverhaltensphase einen Neustart machen, ist also entschuldet
def: Verbraucherinsolvenz
vereinfachtes Insolvenzverfahren
--> nach einer Wohlverhaltensphase von 6 Jahren kommt es zu Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten, unabhängig davon, wie viel der Schuldner bis dahin gezahlt hat
Def: Eigentumsvorbehalt
die Ware wird dem zukünftigen Erwerber übergeben, er ist somit Besitzer der Sache, das Eigentum, also das Vollrecht an der Sache geht auf ihn aber erst über wenn er den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. (Bei Insolvenz kann sich Gläubiger sachen wiederholen)
def: Hypothek, Grundschuld
dingliche rechte an unbeweglichen Sachen, wie z.B.: Grundstücke und Gebäude
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