Premium Partner

Polizei- und Ordnungsrecht - Gefahrenarten

Definitionen der Gafahrenbegriffe im Sinne des Polizei und Ordnungsrechtes.

Definitionen der Gafahrenbegriffe im Sinne des Polizei und Ordnungsrechtes.

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 8
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2013 / 14.04.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/polizei_und_ordnungsrecht_gefahrenarten
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/polizei_und_ordnungsrecht_gefahrenarten/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Gefahr

Ein Zustand, der nach allgemeiner Lebenserfahrung und hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens erwarten lässt.

Putativgefahr

Sachlage, bei der subjektiv durch falsche Lagebeurteilung oder fehlerhafte Prognose des Geschehensablaufs durch den Rechtsanwender irrtümlich eine Gefahr angenommen wird, obwohl die Situation objektiv nicht einmal den Eindruck einer Gefahr erweckt.

Konkrete Gefahr

Im konkreten Einzelfall liegen Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr vor.

Abstrakte Gefahr

In einer bestimmten Sachverhaltsgruppe pflegt der Schadenseintritt generell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einzutreten.

Gefahrenverdacht

Es bestehen zwar Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefahr, wegen der Unsicherheit in der Einschätzung aber besteht noch Aufklärungsbedarf.

Gefahr im Verzug

Sachverhalt, bei dem ohne sofortiges Handeln der eigentlich zuständigen Behörde, des Gerichtes oder einer Person die rechtzeitige Abwehr der Gefahr vereitelt würde.

Gegenwärtige Gefahr

Gefahrenlage, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht.

 

Anscheinsgefahr

Sachlage, die sich einem sachkundigen und besonnenen Beobachter ein Zustand als gefährlich darstellt, ohne es tatsächlich zu sein.