POL Sozialversicherung

Versicherungen bzw. Versicherungsarten; das soziale Netz; Lohnsteuerklassen

Versicherungen bzw. Versicherungsarten; das soziale Netz; Lohnsteuerklassen


C. M.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Sozialversicherungssysteme in der Berufslehre. Sie behandeln die verschiedenen Versicherungen wie die Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung, sowie deren Leistungen und Träger. Die Karteikarten erläutern auch die Dauer und Bedingungen der Zahlung von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen. Ideal für Auszubildende und Berufstätige, die sich über ihre sozialen Absicherungen informieren möchten.
Flashcards
33
Students
1
Language
German
Category
Micro-Economics
Created / Updated
10.05.2015 / 10.05.2015

Flashcards

Die Sozialversicherung besteht aus den Versicherungen:  (5P)

- Arbeitslosenversicherung

- Krankenversicherung

- Pflegeversicherung

- Rentenversicherung

-  Unfallversicherung

- seit wann besteht die Krankenversicherung? (exakt)

- seit 1883

- seit wann besteht die Unfallversicherung (exakt)

- seit 1884

seit wann besteht die Rentenversicherung (exakt)

- seit 1889

seit wann besteht die Arbeitslosenversicherung (exakt)

- seit 1927

seit wann besteht die Pflegeversicherung (exakt)

- seit 1995

wieso ist die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung Pflicht für alle Arbeitnehmer (exakt)

- um sie vor wirtschaftlicher Not zu schützen

für wen gelten Ausnahmeregelung betreffend die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung (3P)

- Arbeitnehmer ab einem bestimmen Einkommen

- Beamte

- Selbstständige

Zweck der Krankenversicherung (exakt)

- Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie bei Krankheit

Zweck der Unfallversicherung (exakt)

- Unfallverhütung sowie Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Zweck der Rentenversicherung (exakt)

- Soziale Sicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Zweck der Arbeitslosenversicherung (exakt)

- Finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Zweck der Pflegeversicherung (exakt)

- Soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit

Träger der Krankenversicherung (exakt)

- Krankenkassen

Träger der Unfallversicherung (exakt)

- Berufsgenossenschaften (branchenunterschiedlich)

Träger der Rentenversicherung (exakt)

- Deutsche Rentenversicherung

Träger der Arbeitslosenversicherung (exakt)

- Agentur für Arbeit

Träger der Pflegeversicherung (exakt)

- Pflegekassen bei den Kranenkassen

Leistungen der Krankenkassen (Krankenhilfe) (6P)

- Arztkosten,

 - Arzneikosten (Zuzahlung durch Versicherten)

- Krankengeld ab 7. Woche ( = 70% des Bruttolohns)

- Krankenhauskosten

- Mutterschaftshilfe

- Vorsorgeunterrsuchungen

 

Leistungen der Unfallversicherung (Folgen nach Arbeitsunfällen / Wegeunfälle) (4P)

- Berufshilfe

- Krankenhilfe

- Hinterbliebenenrente

- Verletztenrente

 

Leistungen der Unfallversicherung (Unfallverhütung) (3P)

- Aufklärung

- Belehrung

- Überwachung

Leistungen der Rentenversicherung (Rentenzahlung) (5P) + extra Leistung

- Rente w. Alters

- Rente w. Berufsunfähigkeit

- Rente w. Erwerbsunfähigkeit

- Witwenrente

- Waisenrente

- extra: Rehabilitationsmaßnahme

Leistungen der Arbeitslosenversicherung (14P)

- Arbeitslosengeld I

- Arbeitslosengeld II

- Arbeitsvermittlung

- Berufliche Rehabilitation

- Berufsberatung

- Bewerbungstraining

- Gründerzuschuss (Förderung des Einstiegs in die Selbstständigkeit)

- Insolvenzausfallgeld

- Kurzarbeitergeld

- KV-Beiträge Arbeitsloser

- Umschulung

- Vermittlung schwer vermittelbarer Arbeitsloser an Personal-Service-Agenturen

- Vermittlung von Ein-Euro-Jobs

- Winterausfallgeld

 

 

 

 

Leistungen der Pflegeversicherung (häusliche Pflege) (2P)

- Sachleistungen (Pflege durch Profis)

- Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)

neben der häuslichen Pflege gibt es die ... (exakt)

stationäre Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung (sonstige Leistungen) (4P)

- Pflegehilfsmittel

- soziale Sicherung der Pflegeperson

- technische Hilfen, z.B. Rollstühle

- Zuschüsse zu nötigen Umbauten

 

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld I (bei u. 50) (exakt)

12 Monae

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld I (ab 50 Jahre) (exakt)

max 15 Monate

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld I (ab 55 Jahre) (exakt)

max. 18 Monate

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld I (ab 58 Jahre) (exakt)

max 24 Monate

ALG II wird gezahlt, solange ... (exakt)

Hilfebedürftigkeit vorliegt und weitere Voraussetzungen (z.B. Erwerbsfähigkeit bzw. Altergrenze) erfüllt sind

finden laufende Überprüfungen durch die Agenturen statt, solange ALG II gezahlt wird? (exakt)

ja

für welchen Zeitraum wird ALG II jeweils maximal bewilligt (exakt)

für sechs Monate

Study