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Personenrecht

Ziele: Erkläre: Rechtsfähigkeit Urteilsfähig Volljährigkeit Handlungsfähigkeit Beschränkte Handlungsunfähigkeit Handlungsfähigkeit

Ziele: Erkläre: Rechtsfähigkeit Urteilsfähig Volljährigkeit Handlungsfähigkeit Beschränkte Handlungsunfähigkeit Handlungsfähigkeit


Kartei Details

Karten 15
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 11.01.2016 / 15.06.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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Rechtsfähigkeit:

Fähigkeit Rechte und Pflichten zu haben, jedermann ist rechtsfähig (ab Geburt).

 

Urteilsfähig:

Fähigkeit vernunftmässig zu denken und zu handeln/ ab 13-14 Jahren ist man Urteilsfähig.

Handlungsfähigkeit:

Urteilsfähig + Volljährigkeit = Handlungsfähigkeit

Beschränkte Handlungsunfähigkeit:

Fähigkeit nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

(Vormund,Beistand,Eltern)

Handlungsunfähigkeit:

Urteilsfähig + Minderjährig/entmündigt = Handlungsunfähigkeit.

Ab Geburt:

-Rechtsfähigkeit

-Erbrecht

-Recht auf Leben

Ab 7 Jahren:

-Schulpflicht

-Recht auf Grundschulunterricht

Ab 7 Jahren:

-Schulpflicht

-Recht auf Grundschulunterricht