Personalwirtschaft - Kapitel II
Sozialgeschichte und Geschichte der Arbeit; Arbeitsrecht; Fahrlässigkeit
Sozialgeschichte und Geschichte der Arbeit; Arbeitsrecht; Fahrlässigkeit
Fichier Détails
Cartes-fiches | 39 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.12.2012 / 18.05.2024 |
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Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Rechtliche Grundlagen des Tarifrechts/Tarifvertrags?
- Art 9, Abs. 3 GG: Recht zur Bildung von Gewerkschaften
- § 1 TVG: Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien
Arbeitsrecht - Kollektivrecht
Wie sieht das Beziehungsgeflecht zwischen den Tarifparteien aus bzw. in welchem Verhältnis stehen diese zueinander?
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Welche Inhalte umfasst der schuldrechtliche Teil von Tarifverträgen?
- Durchführungspflicht: Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich an die Normen des Tarifvertrags zu halten und für ihre Erfüllung Sorge zu tragen
- Friedenspflicht: Aufrechterhaltung eines bestehenden Tarifvertrags
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Welche Inhalte umfasst der normative Teil von Tarifverträgen?
- Inhaltsnormen: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, etc.
- Abschlussnormen: Gebite u. Verbote zum Abschluss bestimmter Arbeitsverhältnisse
- Beendigungsnormen: i. d. R. Erweiterung des Kündigungsschutzes
- Betriebsnormen: Arbeitsschutz, Einrichtung einer Kantine, Rauchverbote, etc.
- Betriebsverfassungsrechtliche Fragen: Aufgabenbereich des Betriebsrats, gemeinsame Einrichtungen wie Lohnausgleichs- und Urlaubskassen, etc.
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Ebenen und Gesetze der Mitbestimmung
Betriebliche Ebene
- Betriebsverfassungsgesetz von 1972
Unternehmensebene
- Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951
- Mitbestimmungsgesetz von 1976
- Drittelbeteiligungsgesetz von 2004
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Definition und Zweck von Mitbestimmung
"Mitbestimmung meint die Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen im Betrieb, Unternehmen und Verwaltung durch gewählte Repräsentanten.
Ziel ist die Einbringung ihrer Interessen sowohl bei Maßnahmen, die sie unmittelbar betreffen als auch bei solchen, die sie mittelbar berühren, weil sie über kurz oder lang Auswirkungen auf ihre Arbeitsbedingungen haben oder haben können.
Eingeschränkt werden die Handlungsfreiheit des Unternehmens sowie seine Rechte aus dem Arbeitsvertrag, das heißt seine Freiheit bei tatsächlichen Entscheidungen, bei den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern oder zumindest deren Umsetzung sowie bei der Ausübung von Leistungsbestimmungsrechten."
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene: Zentrale Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972
Organisationsrecht:
- Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des Betriebsrats
- Betriebsversammlung und Betriebsräteversammlung
- Vertretung jugendlicher Arbeitnehmer und Auszubildender
Beteiligungsrecht:
- des Betriebsrats
- einzelner Arbeitnehmer
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Auf welche Bereiche ("Angelegenheiten") beziehen sich die Rechte des Betriebsrats (laut BetrVG)
- Soziale Angelegenheiten
- Gestaltung von Arbeitsplatz, -ablauf und -umgebung
- Personelle Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrechte
Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitwirkungsrechte:
- Informationsrecht
- Beratungsrecht
- Vorschlagsrecht
- Anhörungsrecht
Mitbestimmungsrechte:
- Widerspruchsrecht
- Recht, seine Zustimmung zu verweigern
- Initiativrecht
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Allgemeiner Grundsatz nach §2 Betriebsverfassungsgesetz
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Kennzeichen der Mitbestimmung auf Unternehmensebene
- für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit i. d. R. mehr als 500 Mitarbeitern
- nicht nur "Gegenspieler" der Unternehmensleitung wie im Fall des Betriebsrats
- Arbeitnehmer als gleichberechtige Mitglieder der Unternehmensorgane
- Mitentscheidung durch Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Ziele/Kennzeichen bei der Besetzung des Aufsichtsrats im Rahmen des Montanmitbestimmungsgesetzes von 1951
- paritätische Besetzung des Aufsichtsrats
- jeweils ein "weiteres Mitglied" auf beiden Seiten als Vertreter der Bevölkerung (kein Repräsentant einer Arbeitgeberorganisation, nicht im Unternehmen beschäftigt)
- der Arbeitsdirektor: Arbeitgebervertreter (Vorstandsmitglied), aber Berufung und Abberufung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter
Arbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht
Vor- und Nachteile von Mitbestimmung auf Unternehmensebene
Vorteile:
- Gleichberechtigung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bei unternehmerischen Entscheidungen
- Konfliktvermeidung durch Dialog und Demokratie im Unternehmen
- Sozialer Fortschritt durch Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der arbeitenden Menschen
- Kontrolle wirtschaftlicher Macht
Nachteile:
- Legitimationsproblem in internationalen Unternehmen
- Gremien können in großen Unternehmen sehr groß werden
- Interessenkonflikt der externen Gewerkschaftsmitglieder und internen Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsräten
- Qualifikationsproblem
Geschichte der Industrialisierung
Welche Folgen hatten Mechanisierung und Technisierung?
- Erstmalig weitreichender Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen
- Nachfrageförderung durch standardisierte Massenproduktion
- Überregionale Nachfragebefriedigung mit Hilfe der Eisenbahn
- Sprunghafte Reduzierung der Transaktionskosten für alle Marktteilnehmer
Fazit: irreversibler Prozess; zurück zur Ständegesellschaft nicht mehr möglich
Geschichte der Industrialisierung
Wandel der Arbeitswelt (Zünfte, Landwirtschaft, industrielle Produktion)
Prozess von Zünften und Landwirtschaft zu industrieller Produktion bis hin zum "Manchester-Kapitalismus" (frühe Industrialisierung)
Kennzeichen von Zünften und Landwirtschaft
- kleinräumige Selbst- oder wenigstens Mitorganisation der Arbeit
- im eigenen Haus oder im kleinen Zunftbetrieb (Manufaktur)
Kennzeichen industrieller Produktion
- abhängige Lohnarbeit
- durch Frabrikordnungen strukturiert/reglementiert
- Fabrikbesitzern ausgeliefert
Geschichte der Industrialisierung
Was ist der "vierte Stand"?
Überangebot an Arbeitskräften führt zu niedrigen Löhnen und Ausbeutung => Herausbildung eines vierten Standes der Lohnarbeiter => "Manchester-Liberalismus"
Geschichte der Industrialisierung
Wer war Robert Owen?
- Britischer Unternehmer und Fabrikbesitzer
- Führte bereits zu Beginn des 19. Jh. weitreichende Arbeitsschutzregelungen ein (keine Kinderarbeit, etc.)
- Einrichtung von Abendschulen für Mitarbeiter
- Gründung einer Einkaufskooperative für Utensilien des täglichen Bedarfs
Geschichte der Industrialisierung
Grundlegender Wandel im Denken - Vernunftsprinzip der Aufklärung führt zu...
- Rationalismus: Berechenbarkeit aller Dinge
- Positivismus: (exakte) Feststellung und Erforschung von Tatsachen
- Pragmatismus: von der Theorie zur praktischen Anwendung
- Utilitarismus: Nützlichkeitsdenken und Fortschrittsgläubigkeit
Geschichte der Industrialisierung
Jean Jacque Rousseaus "Gesellschaftsvertrag" ("Contract social") (1762) - Grundaussagen
- Auf Vernunftsprinzip aufbauend
- Menschen schließen sich zur Erhaltung ihrer Freiheit und Gleichheit zum Staat zusammen => Staatsgewalt ruht daher beim Volk
- "Freiheit existiert nur in der Gleichheit, d. h. im Anerkennen des allgemeinen Willens" => nicht identisch mit der Summe der egoistischen Einzelwillen, kann auch von einer Minderheit für die Allgemeinheit vertreten werden
Geschichte der Industrialisierung
Adam Smith "Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations" ("Der Wohlstand der Nationen) (1776) - Grundaussagen
- Ursache des Wohlstands liegt in der Arbeit
- Güter für den Markt werden aus natürlichem Selbstinteresse erzeugt
- "Naturgesetz" von Angebot und Nachfrage
- Durch freie Konkurrenz und freie Konkurrenz kommt es zu sozialer Harmonie und Gerechtigkeit
- Staat bleiben lediglich Schutzaufgaben (Verteidigung, Rechtspflege, etc.)
- Koexistenz von Freiheit und Gerechtigkeit
Geschichte der Industrialisierung
Kritik an Adam Smith
- Verkennt die unterschiedlichen Startbedingungen der Marktteilnehmer
- Koexistenz von Freiheit und Gerechtigkeit nicht in der Arbeitswelt der Industrialisierung
Neuer Liberalismus
Wer war Alexander Rüstow und was forderte er?
- gilt als einer der Gründungsväter der Sozialen Marktwirtschaft
- Fordert einen "starken Staat" => ordnungspolitischer Rahmen
- Freien Markt soweit begrenzen wie es zum Schutz der schwächeren Marktteilnehmern erforderlich ist
- Jedoch nicht Gleichheit, sondern Gerechtigkeit
Arbeitsrecht
Ziel des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht dient der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei freiheitsrechtlicher Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Arbeitsrecht
Was ist ein Arbeitnehmer?
- Arbeitnehmer ist nicht automatisch jeder, der im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Arbeit für andere leistet!
- Entscheidend ist, ob die Arbeit im Dienst eines anderen, in einem Abhängigkeitsverhältnis und damit fremdbestimmt und nicht selbstständig geleistet wird
=> persönliche Abhängigkeit aufgrund fremdbestimmter Arbeit!!!
Jedoch wirtschaftliche Abhängigkeit weder erforderlich noch ausreichend!
Arbeitsrecht
Welche Position hat der Arbeitgeber im Arbeitsrecht?
- Vertragspartner des Arbeitsnehmers
- Weisungsrecht nach §106 GewO, i. V. m. §6 Abs. 2 GewO
- Kann Ort, Inhalt und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen
Arbeitsrecht
Was ist ein Arbeitsverhältnis?
- privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- öffentlich-rechtliche Vertragsbestandteile zur Durchsetzung bestimmter Gestaltungen in staatlicher Verantwortung (z. B. Gefahrenschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitschutz)
Arbeitsrecht
In welche Gebiete kann das Arbeitsrecht unterteilt werden?
- Individualarbeitsrecht (Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber)
- Kollektivarbeitsrecht (Arbeitgeber(verband) vs. Gewerkschaft)
Arbeitsrecht
In welche Teilbereiche lässt sich das Individualarbeitsrecht einteilen?
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitsschutzrecht
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