Personalverrechnung
Teil 4
Teil 4
Set of flashcards Details
Flashcards | 35 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 22.04.2016 / 31.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/personalverrechnung3
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/personalverrechnung3/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Ändert eine Zusammenrechnung der Anspruchsdauer bei Anrechnung der Vordienstzeiten eine Änderung beim Lauf dees Arbeitsjahres?
nein das bleibt gleich
Was ist mit der Anrechnung von Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgerber
diese sind anzurechnen wenn
der AG Wechsel durch den Übergang des Unternehmens, Betriebes erfolgte
Vereinbart wurde, dass die Anrechnung vorausgegangener Arbeitsverhältnisse, (Urlaub, Kündigungsfrist sowie Entgeltfortzahlung übernommen wird
keine öängere Unterbrecvhnung als 60 Tage aufweist und
vorausgegangene Dienstverhältnisse nicvht durch Arbeitnehemerkündigung, einen Austritt ohne wichtigen Grund und verschuldete Entlassung beendet worden sind
Wann kommen die Anrechnungen aus einem anderen Betrieb im wesentlichen zum Tragen?
wenn der Betrieb aus einer Konkursmasse heraus erworben wird
Wie hoch ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei wievielen Dienstjahren bei Krankheit bzw. Unglücksfall
bis 5 Jahre - 6 Wochen volles 4 Wochen halbes
bis 15 Jahre - 8 Wochen volles 4 Wochen halbes
bis 25 Jahre - 10 Wochen volles - 4 Wochen halbes
ab 25 Jahre 12 Wochen volles - 4 Wochen halbes
Wie hoch ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei wievielen Dienstjahren bei Arbeitsunfall / Berufskrankhe8it
bis 15 Jahre - 8 Wochen volles
über 15 Jahre - 10 Wochen volles
Haben Arbeitsunfall/Berufskrankheit und Krankheit/Unglücksfall getrennte Kontingente?
ja, daher ist es wichtig Kranheit und Arbeitsunfall strikt zu trennen
Was passiert wenn ddas Kontigent nicht zur Gänze in einem Arbeits bzw Kalenderjahr ausgeschöpft wird?
dann verfällt der Anspruch und ein neues Kontingent wird angefangen
Was passiert wenn das Kontingent im Arbeitsjahr bzw Kalenderjahr ausgeschöpft ist
dann hat der AN keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung
Kann man bezüglich Entgeltfortzahlung für Krankheit oder Arbeitsunfall vom Arbeitsjahr auf Kalenderjahr umstellen
ja durch Kollektivvertrag oder Betriebsereinbarung
Ist bei einem Arbeitsunfall/Berufskrankheit wichtig ob es sich um ein Arbeitsjahr oder Kalenderjahr handelt?
nein, Der jeweilige DN hat abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses immer Anspruch auf 8 bzw 10 Wochen Entgeltfortzahlung
Wie sieht es mit dem Anspruch bei einer Folgekrankheit aus im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall/Berufskrankheit
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur insoweit, als das 8 bzw 10 wöchige Kontingent noch nicht erschöpft ist
Wie erfolgt die Umrechnung im Bezug auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Die Arbeitstage sind umzurechnen. Bei einer 5 Tage Woche bei 6 Wochen anspruch sind das 30 Arbeitstage
Beispiele
7 Tage Woche 8 Wochen x 7 = 56 Tage!
6 Tage Woche 8 Woche x 6 Tage = 48 Tage!
5 Tage Woche 8 Woche x 5 Tage = 40 Tage!
Verringert ein Kuraufenthalt das jeweilige Anspruchskontingent?
ja, da ein Kur bzw Erholungsaufenthalt zum Krankenstand zählt sofern sie von der SV bewilligt wurde
Welche Pflichten hat der Dienstnehmer bei einer Arbeitsverhinderung?
Er muss die Arbeitsverhinderung unaufgefordert und unverzüglich bekannt geben.
Auf Verlangen muss der AN dem AG eine ärztliche Bestätigung über die voraussichtliche Dauer und Ursache (Krankheit Unfall etc. ohne konkrete Diagnose vorlegen
Was wissen Sie über die Beendigung des AV in Zusammenhang mit Krankenstand?
Wenn ein DN während einer Arbeitsverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund entlassen bleibt der Anspruch auf EFZ für die Dauer der AV bestehen. Geht auch über das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung hinaus. Wenn das Kontigent noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn die Kündigung bzw Lösung vorher ausgesprochen wird, dann gebührt die EFZ ebenfalls lediglich bis zum Ende der Beschäftigung.
Wann besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bei Krankheit
Krankheitsfall (Unglücksfall)
Arbeitsunfällen (Berufskrankheiten
Kur bzw Erholungsaufenthalte
Beschreibe den Unterschied zwischen Krankheit und Unglücksfall
Krankheit ist ein Zustand Körper oder Geist, der eine Behandlung notwendig macht
Unglücksfall ist ein Unfall im privaten Freizeitbereich
Wann ist der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bei Kur- oder Erholungsaufenthalt gegeben und ist es notwendig sich vom Hausarzt krank schreiben zu lassen?
wenn er von der SV bewilligt oder angeordnet wird. Der Aufenthalt gilt als Krankenstand und man muss sich nicht gesondert vom Arzt krank schreiben lassen.
Wenn der AN nur einen Zuschuss der SV für einen Land oder Kuraufenthatl in einem Kurort bekommt, so liegt ein Krankenstand nur dann vor, wenn dieser von der GKK bestätigt wird oder der Hausarzt den AN krank schreibt
Was ist ein Arbeitsunfall?
Wenn er im Zusammenhang mit der Erbringung einer Arbeitsleistung oder auf dem Weg bzw von der Arbeit am Nachhauseweg passiert.
Es gibt ebenso Unglücksfälle die einem Arbeitsunfall gleichgestellt werden zB freiwillige Feuerwehr
Was ist eine Berufskrankheit?
Eine Erkrankung die durch berufliche Beschäftigung verursacht wurde.
Wo zählt der Weg zwischen WOhnort und Dienstort dazu bzw. sollte da ein Unfall passieren? Gibt es ausschlussgründe für die Entgeltfortzahlung?
zählt als Arbeitsunfall
Auschlussgrund ist wenn entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Unfall herbeigeführt wurde (zB Alkoholisiert)
(Ausser bei Lehrlingen) Da fallen die Auschlussgründe weg.
Ab wann hat der DN Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall
Ab Antritt seines ersten Dienstes. Passiert ein Unfall vor Antritt des ersten Dienstes, steht ihm nichts zu.
Was ist sofort nach Arbeitsverhinderung zu machen?
Der DG ist unverzüglich darüber zu informieren.
Der AG fordert den AN im Krankenstand auf, eine ärztliche Bestätigung über Beginn und voraussichtliche Dauer und Ursache (Krankheit, Unglücksfall etc) vorzulegen. Darf der AG das? Muss man ihm mitteilen um was es sich handelt? was passiert wenn man das nicht vorlegt?
Ja das kann der AG machen.
Die konkrete Diagnose muss nicht mitgeteilt werden. lediglich ob es sich um eine Krankheit oder Unfall handelt.
Wenn der DN der Meldepflicht nicht nachkommt, verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.
Der AN kommt seiner Meldepflicht einer Krankheit oder eines Unfall´s nicht nach. Was passiert? Kündigung`? Verringert sich die Gesamtdauer? Bekommt er nach Meldung weiter die Entgeltfortzahlung?
Verabsäumen der Meldepflicht ist kein Kündigungsgrund auch die Gesamtdauer verkürzt sich nicht. Wenn der AN der Meldung nachkommt, lebt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wieder auf.
Welcher Unterschied bezüglich Entgeltfortzahlung besteht zwischen Krankenstand und Arbeitszeit
Kein gravierender. Eigentlich bekommt der AN die selben Bezüge (auch regelmäßig geleistete Überstunden, Pauschalen, Erfolgsprämieln und Naturalbezüge.
Das einzige was er nicht bekommt sind Diäten Kilomtergelder usw.
Was ist das Ausfallsprinzip
Wenn der Arbeiter Arbeitsverhindert ist, gilt die Beessungsgrundlage jenes Entgelts, das er vierdient hätte, wenn er gearbeitet hätte. Wenn die nicht eruierbar ist, wird ein Beobachtungszeitraum von 13 Wochen herangezogen. Ausser bei zB Saisonbetrieben gibt es andere Regeln
Was ist das Bezugsprinzip?
da wird die Bemessungsgrundlage beim Angestellten das vor Eintritt der Dienstverhinderung regelmäßig verdiente Entgelt herangezogen
Was passiert wenn der DN während seines Urlaubes erkrankt oder verunglückt?
Wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage aundauert, so werden auf Werktage fallende Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet. Die Erkrankung ist dem DG unverzüglich nach drei Tagen zu melden.
Darf man ein Arbeitsverhältniss im Krankenstand als DG kündigen? bzw. den DN entlassen?
ja, darf er. Die Entgeltfortzahlung bleibt aber für die Dauer der Arbeitsverhinderung bestehen. (Wenn das Anspruchskontingent noch nicht ausgeschöpft ist)
-
- 1 / 35
-