Personalmanagement
9 Arbeitszeitgestaltung und Mitwirkung
9 Arbeitszeitgestaltung und Mitwirkung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 13 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 11.01.2015 / 17.09.2017 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/personalmanagement8
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Intégrer |
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flexible Arbeitszeitmodelle 7
- gleitende Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit
- Teilzeitarbeit
- Bandbreitenmodell
- Jobsharing
- Schichtarbeit
- Telearbeit
Bandbreitenmodell
Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens kann wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert werden. (Cafeteria System)
gesetzliches Mitspracherecht 3
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Organisation der Arbeitszeit und Gestaltung der Einsatzpläne
- Bei den besonderen Schutzbestimmungen welche für die Nachtarbeit vorgesehen sind
- Im Vorfeld geplanter Massenentlassungen
gleitende Arbeitszeit
Arbeitgeber gibt die Wochensollstunden sowie die fixen Präsenzzeiten vor.
Jahresarbeitszeit
Jährlich individuell vorgegebene Soll-Arbeitszeit. Richtet sich nach der Auftragslage und/oder den individuellen Bedürfnissen der MA.
Jobsharing
Zwei oder mehrere MA teilen sich eine Voll- oder mehrere Teilzeitstellen. Ziel, trotz Teilzeitarbeit ist für eine bestimmte Funktion immer eine zuständige Person anwesend.
- Jobsplitting: MA teilen die mit einer Stelle verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf
- Jobpairing: zwei Personen übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Gesamtaufgabe einer Stelle
Lebensarbeitszeit (Gegen Ende)
- Weiterarbeit nach Pensionierung
- flexible Pensionierungsregelung (via 3. Säule, grossz. PK, Erhöhung Wochenarbeitsstunden)
Mitwirkungsstufen 4
- Information (Orientierung mit Gelegenheit zur Aussprache)
- Mitsprache (GL berät mit Arbeitnehmervertretung, Begründung wenn Entscheid abweicht)
- Mitentscheidung (nur mit Zustimmung der GL und Arbeitnehmervertretung)
- Selbstverwaltung (GL überträgt Arbeitnehmervertretung Aufgaben zur selbständigen Erledigung innerhalb verbindlicher Richtlinien)