Premium Partner

Personalmanagement

9 Arbeitszeitgestaltung und Mitwirkung

9 Arbeitszeitgestaltung und Mitwirkung


Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 11.01.2015 / 17.09.2017
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/personalmanagement8
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/personalmanagement8/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

flexible Arbeitszeitmodelle 7

  • gleitende Arbeitszeit
  • Jahresarbeitszeit
  • Teilzeitarbeit
  • Bandbreitenmodell
  • Jobsharing
  • Schichtarbeit
  • Telearbeit

Bandbreitenmodell

Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens kann wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert werden. (Cafeteria System)

gesetzliches Mitspracherecht 3

  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Organisation der Arbeitszeit und Gestaltung der Einsatzpläne
  • Bei den besonderen Schutzbestimmungen welche für die Nachtarbeit vorgesehen sind
  • Im Vorfeld geplanter Massenentlassungen

gleitende Arbeitszeit

Arbeitgeber gibt die Wochensollstunden sowie die fixen Präsenzzeiten vor.

Jahresarbeitszeit

Jährlich individuell vorgegebene Soll-Arbeitszeit. Richtet sich nach der Auftragslage und/oder den individuellen Bedürfnissen der MA.

Jobsharing

Zwei oder mehrere MA teilen sich eine Voll- oder mehrere Teilzeitstellen. Ziel, trotz Teilzeitarbeit ist für eine bestimmte Funktion immer eine zuständige Person anwesend.

  • Jobsplitting: MA teilen die mit einer Stelle verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf
  • Jobpairing: zwei Personen übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Gesamtaufgabe einer Stelle

Lebensarbeitszeit (Gegen Ende)

  • Weiterarbeit nach Pensionierung
  • flexible Pensionierungsregelung (via 3. Säule, grossz. PK, Erhöhung Wochenarbeitsstunden)

Mitwirkungsstufen 4

  • Information (Orientierung mit Gelegenheit zur Aussprache)
  • Mitsprache (GL berät mit Arbeitnehmervertretung, Begründung wenn Entscheid abweicht)
  • Mitentscheidung (nur mit Zustimmung der GL und Arbeitnehmervertretung)
  • Selbstverwaltung (GL überträgt Arbeitnehmervertretung Aufgaben zur selbständigen Erledigung innerhalb verbindlicher Richtlinien)