Personalassistentin - Sozialversicherungen (Prüfungsvorbereitung LMGP)
Dreisäulen-Konzept Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvesicherung Arbeitslosenversicherung und Insolventsentschädigung Berufliche Vorsorge BVG Unfallversicherung UVG Allgemeines
Dreisäulen-Konzept Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvesicherung Arbeitslosenversicherung und Insolventsentschädigung Berufliche Vorsorge BVG Unfallversicherung UVG Allgemeines
Kartei Details
Karten | 46 |
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Lernende | 46 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 18.01.2016 / 29.12.2024 |
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Klaus Steffen ist 35 jährig und wurde nach 15 Jahren Erwerbstätigkeit vor einiger Zeit arbeitslos. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit hat er bereits 150 Taggelder bezogen. Wie viele Taggelder kann er noch beziehen?
Er kann noch 250 Taggelder beziehen. (400 — 150)
Welche Leistungen erbringt die Arbeitslosenversicherung?
Zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leistet die Versicherung finanzielle Beiträge für effiziente Beratung und Arbeitsvermittlung, sowie arbeitsmarktliche Massnahmen. qie Versicherung richtet folgende Leistungen aus: • Arbeitslosenentschädigung • Kurzarbeitsentschädigung • Schlechtwetterentschädigung • Insolventsentschädigung (Entschädigung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers).
Welche Risiken versichert die AHV/IV und welche dazugehörenden Rentenleistungen werden allenfalls ausbezahlt?
Alter: Altersrente, Kinderrente
Tod: Witwen-, Witwerrente, Waisenrente Partnerinnen-, Partnerrente
Invalidität: Invalidenrente, Kinderrente
Inge Hofmann ist geschieden und wird in 2 Jahren pensioniert. Seit der Scheidung lebt sie in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Um ihre finanziellen Möglichkeiten in den nächsten 2 Jahren etwas aufzubessern, möchte sie die AHV Rente vorbeziehen. Ist ein Vorbezug unter dem Umstand möglich, dass sie weiterhin arbeitet?
Männer und Frauen, welche die Voraussetzung für den Anspruch auf eine ordentliche Altersrente erfüllen, können die Rente 1 oder 2 Jahre vorbeziehen, unabhängig davon ob eine Erwerbstätigkeit vorliegt oder nicht.
Peter Kaiser lebte die letzten 15 Jahre im Ausland. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz hat er festgestellt, dass seine späteren Rentenleistungen durch die fehlenden Beitragsjahre massiv gekürzt werden. aj Innerhalb welcher Zeit kann er die fehlenden Beitragsjahre nachbezahlen? b) Welche Möglichkeit besteht nach Ablauf dieser Frist, die Lücken zu schliessen?
a) Beitragslücken können nur für die letzten 5 Jahre nachbezahlt werden. b) Mit Jugendjahren, falls welche vorhanden sind. Personen die vor dem 1. Januar 1979 fehlende Beitragsjahre aufweisen, versichert waren oder sich hätten versichern können, werden 1 bis 3 Beitragsjahre zusätzlich an gerechnet.
Bezeichnen Sie dasjenige Feld mit einem X, bei welchem die angegebene Person bei der AHV/IV/EO obligatorisch, freiwillig, oder nicht versichert ist. Personenkreis: - Selbständiger Spengfermeister - Grenzgänger von Deutschland - Schweizerbürger mit Wohnsitz in Italien und italienischem Arbeitgeber - Schweizer Diplomat in Paris - Amerikaner mit vorübergehendem Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz, im Auftrag seines amerikanischen Arbeitgebers - Schweizer mit Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz und deutscher Firma als Arbeitgeber, die keinen Geschäftssitz in der Schweiz hat - Schweizer mit Wohn- und Arbeitsort in Mexiko und Mexikanischer Firma als Arbeitgeber - Deutscher Staatsbürger mit 12 Jahren Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz, der seit kurzer Zeit in Venezuela erwerbstätig ist - Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz, der in Frankreich arbeitet - Griechischer Botschafter in der Schweiz
o Obligatorisch versichert (1) o Freiwillig versicherbar (2) o Nicht versichert (3)- (1) Selbständiger Spengfermeister - (1) Grenzgänger von Deutschland - (3) Schweizerbürger mit Wohnsitz in Italien und italienischem Arbeitgeber - (1) Schweizer Diplomat in Paris - (3) Amerikaner mit vorübergehendem Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz, im Auftrag seines amerikanischen Arbeitgebers - (2) Schweizer mit Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz und deutscher Firma als Arbeitgeber, die keinen Geschäftssitz in der Schweiz hat - (2) Schweizer mit Wohn- und Arbeitsort in Mexiko und Mexikanischer Firma als Arbeitgeber - (2) Deutscher Staatsbürger mit 12 Jahren Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz, der seit kurzer Zeit in Venezuela erwerbstätig ist - (2) Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz, der in Frankreich arbeitet - (3) Griechischer Botschafter in der Schweiz
Aufgrund welcher Beitragsbemessung bezahlen Arbeitnehmer, selbständig Erwerbstätige- und nicht Erwerbstätige die AHV/IV/EO Beiträge?
Arbeitnehmer: Massgebender Lohn Selbständig Erwerbstätige: Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Reineinkommen gemäss Erfolgsrechnung) Nichterwerbstätige: Renteneinkommen und Vermögen
Welche Grundlagen werden benötigt um die AHV/IV Renten zu berechnen?
Massgebend für die Berechnung der AHV/IV Renten sind die Beitragsjahre, das Erwerbseinkommen, sowie die Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.
Wer ist bei der AHV/IV obligatorisch versichert?
Grundsätzlich ist jede Person die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat oder eine Erwerbstätigkeit ausübt versichert. Im Weiteren fallen alle Schweizer Bürger die im Dienste der Eidgenossenschaft im Ausland tätig sind unter das Obligatorium.
Welches sind die Finanzierungsquellen der 1. und der 2. Säule?
1. Säule: Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge vom Bund und den Kantonen: Mehrwertsteuer, Alkohol- und Tabaksteuer, Abgaben von Spielcasinos, Regressansprüche haftpflichtiger Dritter, sowie der Zinsen des Ausgleichsfonds. 2. Säule: Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Zinserträge.
Christian Schuler hat die Prüfung als Käsermeister bestanden und will nächstens eine Käserei eröffnen. Für die erste Zeit wird er eine Verkäuferin und einen verheirateten Hilfskäser anstellen. a) Bei welchen Sozialversicherungen werden die Angestellten von Christian Schuler versichert sein? b) Welche Versicherungen kann der Arbeitgeber für seine Angestellten freiwillig abschliessen?
a) Al-IV, IV, Ergänzungsleistungen Pensionskasse / BVG Unfallversicherung / UVG Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung / AVIG Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft / EOG Familienzulagen / FamZG Militärversicherung / MV b) Lohnausfallversicherung / KKV UVG Zusatzversicherung / UVGZ BVG überobligatorische Leistungen
Welche Risiken versichert das Dreisäulen Konzept und welches sind die dazugehörenden Versicherungsträger?
Alter: AHV,PensionskasseTod: AHV,Pensionskasse, UnfallversicherungInvalidität: IV,Pensionskasse, Unfallversicherung
Wer ist der versicherte Personenkreis der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule: Die ganze Bevölkerung ist obligatorisch versichert 2. Säule: Alle Arbeitnehmer sind obligatorisch versichert Die Selbständigerwerbenden können sich freiwillig versichern 3. Säule: Für die ganze Bevölkerung freiwillig
Wer ist der Versicherungsträger der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule: Eidgenössische Versicherung, AHV/IV 2. Säule: Pensionskasse, Unfallversicherung 3. Säule: Versicherung, Bank
Welches sind die Ziele der 1. der 2. und der 3. Säule?
1. Säule: Sicherung des Existenzbedarfs 2. Säule: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung 3. Säule: Persönliche Wünsche und Bedürfnisse
Weiche Entschädigungen zahlt die Erwerbsersatzordnung (E0) für Dienst leistende Personen?
Die Entschädigungen der Erwerbsersatzordnung (EID) für Dienst leistende Personen setzen sich zusammen aus: • der Grundentschädigung; • den Kinderzulagen; • den Zulage für Betreuungskosten und • den Betriebszulagen.
Welche Personen haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen der EO?
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen: • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst; • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst; • für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport; • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.
Werner Schuler ist 28 Jahre alt, verheiratet und Vater eines 6jährigen Sohnes. Sein Jahreseinkommen inklusive Gratifikation beträgt zurzeit CHF 601000.--. Der Wiederholungskurs von Werner Schuler dauert dieses Jahr vom 5. Mai — 24. Mai. a) Welche Erwerbsersatzentschädigung wird der Arbeitgeber von Werner Schuler von der EO für die geleisteten Diensttage erhalten? b) Was wird dem Arbeitgeber zusätzlich zur EO Entschädigung auch noch vergütet? Der detaillierte Rechnungsweg ist aufzuzeigen. Mai MO DI MI DO FR SO 28 29 30 1 2 4 5 6 7 8 9 10 11. 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 1
a) Der Arbeitgeber von Werner Schuler erhält 80% des versicherten Lohnes, zuzüglich einer Kinderzulage von CHF 20.-- pro Tag. Die Gesamtentschädigung für die 20 Tage beträgt somit CHF 3'066.60. CHF 60'000.-- : 12 Mt. : 30 Tg. x 80% x 20 Tg. + (20 Tg. x CHF 20.—) = CHF 3'066.60 b) Die Ausgleichskasse vergütet dem beitragspflichtigen Arbeitgeber zusammen mit der £0 Entschä-digung auch noch die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge für die AHV, IV und E0 sowie den ALV Arbeitgeberbeitrag. 6.225% von CHF 3'066.60 = CHF 190.90
Welche Arten von Familienzulagen gibt es und wie hoch sind sie?
Es gibt:• Kinderzulagen für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr, die mindestens CHF 200.— pro Kind und Monat betragen; • Ausbildungszulagen für Kinder in Ausbildung vom vollendeten 16. Altersjahr bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die mindestens CHF 250.-- pro Kind und Monat betragen; • Geburts- und Adoptionszulagen, sofern die Kantone solche eingeführt haben. Die Kantone können höhere Kinder- und Ausbildungszulagen beschliessen, was etwa ein Viertel der Kantone getan hat.
Petra Stalder wird voraussichtlich am 3. Dezember ihr erstes Kind bekommen. Wer bezahlt ihr während dieser Zeit den Lohn und welche Entschädigung wird sie mindestens erhalten?
Petra Stalder wird von der EID eine Mutterschaftsentschädigung ab dem Tag der Niederkunft für 14 Wochen bzw. 98 Tage, in der Höhe von 80% ihres AHV pflichtigen Einkommens, im Maximum aber CHF 196.— pro Tag, erhalten. Bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme würde das Taggeld nicht mehr bezahlt.
Bei welchen Sozialversicherungen werden die aufgeführten Leistungen ausbezahlt? - Taggeld - Altersrente - Invalidenrente - Kinderrente - Witwen Witwerrente - Waisenrente - Heilungskosten
AHV(1), IV(2), ALV(3), BVG(4), UVG(5)- (2,3) Taggeld - (1,4) Altersrente - (2,4,5) Invalidenrente - (1,2,4) Kinderrente - (1,4,5) Witwen Witwerrente - (1,4,5) Waisenrente - (2*,5) Heilungskosten * Die IV vergütet medizinische Massnahmen für Geburtsgebrechen für unter 20 Jährige.
Welche der aufgeführten Leistungen sind bei der ANV/11/ und EO beitragspflichtig? Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, Versicherung
Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: beitragspflichtig Versicherungsleistungen bei Krankheit und Unfall: beitragsfrei Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung: beitragspflichtig
Patrick Steiner ist am 16. Februar 1991 geboren. Nach Beendigung seines Studiums wird er am 1. September 2015 in einem KMU Betrieb mit seiner beruflichen Tätigkeit beginnen. Er war bis anhin noch nirgends erwerbstätig. Ab welchem Datum sind die nachstehenden Sozialversicherungsbeiträge für Patrick Steiner fällig? a) AHV/IV/EO Beiträge? b) ALV Beiträge? c) Risikobeiträge im BVG? d) Sparbeiträge im BVG?
a) 1.Januar 2012 b) 1. September 2015 c) 1. September 2015 d) 1. Januar 2016
Wann endet für Sonja Kessler der Versicherungsschutz beim BVG beziehungsweise beim UVG?
Der Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität endet beim BVG einen Monat nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Beim UVG endet der Versicherungsschutz 30 Tage nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Sonja Kessler, Arbeitnehmerin der Firma Schurter AG, hat ihr Anstellungsverhältnis auf Ende dieses Monates gekündigt. Während den nächsten 2 Monaten will sie keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen. Welche Informationspflicht hat der Arbeitgeber, bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses von Sonja Kessler, ihr gegenüber wahrzunehmen?
UVG: Informationspflicht über das Ende des UVG Versicherungsschutzes nach 30. Tagen sowie über die Möglichkeit, die Abredeversicherung beim gleichen Versicherer abzuschliessen. KVG: Informationspflicht über das Ende des UVG Versicherungsschutzes nach 30. Tagen und bei allfälligem Ausschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse dieselbe unverzüglich einzuschliessen. KKV: Informationspflicht betreffend Übertrittsrecht von der Lohnausfalfversicherung der Firma in die Taggeldversicherung beim gleichen Versicherer.
Welche Risiken versichert das UVG und welche dazugehörenden Rentenleistungen werden allenfalls ausbezahlt?
Das UVG versichert die Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie die Berufskrankheiten.Tod: Infolge Unfall --> Witwen-, Witwerrente, Waisenrente Partnerinnen-, PartnerrenteInvalidität: Infolge Unfall --> Invalidenrente
Georges Keller ist verheiratet und hat eine 5 jährige Tochter. Auf einer Dienstreise ins Ausland verunglückt er tödlich. Welche Hinterbliebenenleistungen wird Frau Keller vom UVG Versicherer erhalten?
Frau Keller hat vom UVG Versicherer Anspruch auf eine lebenslängliche Witwenrente, sowie eine Waisenrente für die 5 jährige Tochter.
Petina Müller möchte in der Anfangszeit die Kosten ihres Salons möglichst tief halten. Wie verhält es sich mit den Prämien der Versicherung gemäss UVG. Welche UVG Prämien muss sie übernehmen und welche kann sie auf die Mitarbeiterin abwälzen?
Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber. Die Prämien der Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden.
Petina Müller eröffnet einen Coiffeursalon und beabsichtigt eine Angestellte einzustellen. Für die Mitarbeiterin muss sie die obligatorische Unfallversicherung abschliessen. Bei weichem UVG Versicherer kann sie diesen Abschluss tätigen?
Bei einer privaten Versicherungsgesellschaft, bei einer öffentlichen Unfallversicherungskasse sowie bei einer Krankenkasse. Der Abschluss bei der SUVA ist nicht möglich.
Was verstehen Sie unter dem Begriff Abredeversicherung?
Der UVG Versicherer hat jedem Arbeitnehmer nach Ablauf der 30 Tage Nachdeckung die Möglichkeit zu bieten, die Versicherung durch besondere Abrede bis zu 180 Tagen auf der bisherigen Lohnbasis zu verlängern. Die Prämie für die Versicherung der Nichtberufsunfälle von CHF 25.-- bis CHF 45.--) geht zu Lasten des Arbeitnehmers und muss vor Ablauf der 30 Tage Nachdeckung einbezahlt werden.
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