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Sozialversicherungen

Sozialversicherungen

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Kartei Details

Karten 17
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 31.08.2016 / 01.09.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Wie gestaltet sich die Meldepflicht von Löhnen?

Der Ausgleichskasse ist eine mutmassliche Lohnsumme zu melden. Auf dieser Lohnsumme werden die Akontozahlungen erhoben. Ende Jahr muss dann die richtige Lohnsumme gemeldet werden und es folgt eine exakte Berechnung der Beiträge durch die Ausgleichskasse. Dasselbe gilt im Prinzip für die Unfallversicherung. Bei der Pensionskasse muss anfangs Jahr oder bei Stellenantritt der voraussichtliche Lohn bekannt gegeben werden. Auf dieser Angabe beruht die Versicherung. Ändert sich der Beschäftigungsgrad oder kommt es zu einer Lohnerhöhung, muss bei der Pensionskasse abgeklärt werden, ob eine Mutation erfolgen muss. In der Praxis wird bei plus/minus 10 Prozent eine Änderung des versicherten Lohnes angenommen.

Welche Zahlungspflichten der Beiträge kennt man?

Die Beiträge an die AHV/IV/EO und die Arbeitslosenversicherung werden hälftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Die Beiträge an die Pensionskasse werden in der Regel ebenfalls hälftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, jedoch kann reglementarisch eine andere Aufteilung vereinbart werden. Die gesamten Beiträge (= Prämien) an die obligatorische Unfallversicherung schuldet der Arbeitgeber. Die Beiträge für die NBU können jedoch auf die Arbeitnehmern übertragen werden, nie aber diejenigen für die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ist eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen worden, die weitergehende Leistungen als die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung erbringt, dürfen die Prämien an die Krankentaggeldversicherung hälftig zwischen AG & AN aufgeteilt werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Taggeld von mindestens 80 Prozent des Lohnes versichert ist.

Wie steht es um die Vorsorgesituation bei Selbstständigerwerbenden?

Selbstständigerwerbende beziehen keinen Lohn, ihr Einkommen entspricht dem aus der Tätigkeit resultierenden Gewinn. Ihre Beiträge an die Ausgleichskasse für die AHV/IV und EO richten sich somit nach dem Jahresgewinn, der von der Steuerverwaltung der Ausgleichskasse mitgeteilt wird. Versichert sich eine selbstständigerwerbende Person in einer Pensionskasse, bei der Unfallversicherung oder für Krankentaggeld, richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem voraus deklarierten voraussichtlichen Einkommen. Eine Abrechnung aufgrund des effektiv erzielten Gewinns findet in der Regel nicht statt.

Was muss man zur Invalidenversicherung wissen?

Eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Die IV kommt zum Einsatz, wenn jemand auf Dauer nicht oder nicht mehr arbeitsfähig ist. Bevor die IV aber beispielsweise eine Rente bezahlt, bemüht sie sich um die Wiedereingliederung der Erkrankten und Verunfallten ins Arbeitsleben. Die Beiträge an die IV sind obligatorisch und werden zusammen mit der AHV erhoben.

Was ist das Ziel der Invalidenversicherung?

Ihr Ziel ist es, der Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden. Die IV ist Teil des eidgenössischen Sozialversicherungsnetzes. Diese basiert auf dem Drei-Säulen-Konzept: die staatliche Versicherung mit IV, AHV und den Ergänzungsleistungen (EL) als erste Säule, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) als zweite Säule und die Selbstvorsorge als dritte Säule. Dieses Sozialversicherungssystem wird ergänzt durch die öffentliche Sozialhilfe; auch als Fürsorge bezeichnet, bildet sie das letzte Auffangnetz.

Wie unterscheidet sich Arbeitsunfähigkeit von Erwerbsunfähigkeit?

Die IV unterscheidet zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit: Arbeitsunfähig ist, wer, aufgrund des Gesundheitsschadens, im bisherigen Beruf oder im bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr tätig sein kann. Der Grad der Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt. Erwerbsunfähig ist, wer, aufgrund des Gesundheitsschadens, auf dem gesamten in Betracht kommenden Arbeitsmarkt keine Erwerbsarbeit mehr ausüben kann. Für die Bemessung des Invaliditätsgrads ist ausschliesslich die Erwerbsunfähigkeit massgeben. Dieser wird von der IV-Stelle festgelegt.

Wie erfolgt die Berechnung der Höhe von IV-Renten?

Zur Berechnung des IV-Rentenbetrages wird das gleiche System wie bei den AHV-Renten angewendet: Ausschlaggebend ist, wie lange die behinderte Person versichert und wie hoch ihr durchschnittliches Einkommen war. Die ausbezahlten Beträge der IV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der AHV. Die maximale Rente ist doppelt so hoch wie die minimale Rente. Der Invaliditätsgrad bestimmt, welche Rente eine behinderte Person erhält: Der jeweilige Invaliditätsgrad in Prozenten ergibt den genannten Anspruch auf eine Rente: 40-50% = Viertelsrente / 50-60% = halbe Rente / 60-70% = Dreiviertelsrente / ab 70% = eine ganze Rente.

Welches sind die Leistungen der Militärversicherung?

Die Militärversicherung versichert alle Personen, die während des Militär-, des Zivilschutz- oder des Zivildienstes verunfallen oder krank werden. Die Leistungen der Militärversicherung bestehen einerseits in den Pflegeleistungen und Kostenvergütungen (ärztliche Behandlung, Arznei, Hilfsmittel, Zulagen, Reisekosten…), andererseits in Geldleistungen (Taggeld, Invalidenrente, Integritätsrente…). Diese Leistungen werden über Mittel des Bundesbudgets finanziert, eine Beitragspflicht besteht nicht.