Was ist beim Werkvertrag konkret geschuldet? (Im Vergleich zum Auftrag)
Das Resultat ist geschuldet (moyen de résultat).
- Eben gerade nicht der Herstellungsprozess wie bspw. beim Auftrag.
- Abwägung jeweils, ob ein Erfolg garantiert werden kann, was eher für Werkvertrag spricht. Wenn man eine Sorgfaltspflicht des Ausführenden bejahen kann, dann spricht dies für Auftrag (bspw. Arzt)
Wie sieht es mit der persönlichen Leistungspflicht beim Werkvertrag aus?
Art. 364 Abs. 2 OR. Grundsatz: JA. Herstellung unter Leitung des Unternehmers kann jedoch genügen. Wenn ausnahmsweise nicht die persönliche Leistungspflicht geschuldet ist, dann beachte Art. 68 OR.
Inwieweit ist die Bestellerin zur Leistung des Werklohns verpflichtet?
Art. 373 OR: Grundsätzlich gilt der vereinbarte Werklohn. Abs. 2 ist gerade dann nicht einschlägig, wenn der Unternehmer im Voraus hätte (durch seine Fachkompetenz) erkennen müssen, wie hoch der Werklohn zu beziffern ist.
Welche drei Mängelrügen kann die Bestellerin vorbringen?
Welche Vorausetzungen müssen (kumulativ) gegeben sein, damit man als Bestellerin eine Mängelrüge (Sachgewährleistung infolge Schlechterfüllung) erheben kann?
Was ist beim Werkvertrag in Sachen Verzug zu beachten?
Art. 102ff. OR i. V. m. Art. 366 OR (als lex specialis).
> Die Bestimmungen der Art. 102ff. sind trotz den besonderen Bestimmungen des Art. 366 OR immer mit einzubeziehen.