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OR AT 5 - Stellvertretung

Feit/Peyer/Stauber, Übungsbuch Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Stellvertretung mit Ermächtigung, Stellvertretung ohne Ermächtigung

Feit/Peyer/Stauber, Übungsbuch Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Stellvertretung mit Ermächtigung, Stellvertretung ohne Ermächtigung


Kartei Details

Karten 29
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.03.2016 / 27.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Feit/Peyer/Stauber, Übungsbuch Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013)
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1. Was unterscheidet den Stellvertreter vom Boten?

Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung mit Wirkung für den Vertretenen ab (aktive Stellvertretung) oder nimmt eine Willenserklärung mit Wirkung für den Vertretenen entgegen (passive Stellvertretung).

Demgegenüber übermittelt der Bote lediglich eine fremde Willenserklärung.

2. Was unterscheidet den direkten Stellvertreter vom indirekten Stellvertreter?

Der direkte Stellvertreter handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Die Rechtswirkungen treten direkt beim Vertretenen ein.

Der indirekte Stellvertreter handelt auf fremde Rechnung, aber in eigenem Namen. Die Rechtswirkungen treten beim indirekten Stellvertreter ein. Um sie auf den Vertretenen zu übertragen, bedarf es weiterer Rechtshandlungen (z.B. Abtretung oder Schuldübernahme).

3. Kann auch eine juristische Person ein Stellvertreter nach OR 32 ff. sein?

Ja.

3a. Kann eine juristische Person ein Prokurist (nach OR 458) oder ein Handlungsbevollmächtigter (nach OR 462)  sein?

Nein. nur natürliche Personen können Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte sein.

4. Was sind die Voraussetzungen für die Vertretungswirkung bei der direkten Stellvertretung?

Die Vertretungswirkung setzt auf Seiten des Vertretenen voraus:

  • Handlungsfähigkeit

auf Seiten des Vertreters

  • Urteilsfähigkeit
  • Vertretungsmacht
  • Handeln in fremden Namen

5. Was wird unter der gewillkürten Stellvertretung verstanden?

Die gewillkürte Stellvertretung beruht auf einer Bevollmächtigung durch den Vertretenen. Die Ermächtigung, für den Vertretenen zu handeln ergibt sich aus einem Rechtsgeschäft.

pro memoria:

die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht bezeichnet man als Vollmacht.

5a. Was bildet das Gegenstück zur gewilkürten Stellvertretung?

Die Vertretungsmacht kann sich auch aus dem Gesetz ergeben, dann spricht man von einer gesetzlichen Stellvertretung.

Beispiele:

Eltern unmündiger Kinder (ZGB 304 Abs. 1)

Organ einer juristischen Person (ZGB 55)

6. Kann man sich für jede Rechtshandlung vertreten lassen?

Nein. Die Vertretung ist unzulässig bei den vertretungsfeindlichen Geschäften.

Z.B. bei Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit höchstpersönlichen Rechte. Solche bilden insbesondere Rechtshandlungen aus dem Familien- und Erbrecht, z.B. Eingehen der Ehe, Errichten eines Testaments etc.