OR AT 5 - Stellvertretung
Feit/Peyer/Stauber, Übungsbuch Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Stellvertretung mit Ermächtigung, Stellvertretung ohne Ermächtigung
Feit/Peyer/Stauber, Übungsbuch Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Stellvertretung mit Ermächtigung, Stellvertretung ohne Ermächtigung
Kartei Details
Karten | 29 |
---|---|
Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 05.03.2016 / 27.02.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/or_at_5_stellvertretung
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/or_at_5_stellvertretung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
1. Was unterscheidet den Stellvertreter vom Boten?
Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung mit Wirkung für den Vertretenen ab (aktive Stellvertretung) oder nimmt eine Willenserklärung mit Wirkung für den Vertretenen entgegen (passive Stellvertretung).
Demgegenüber übermittelt der Bote lediglich eine fremde Willenserklärung.
2. Was unterscheidet den direkten Stellvertreter vom indirekten Stellvertreter?
Der direkte Stellvertreter handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Die Rechtswirkungen treten direkt beim Vertretenen ein.
Der indirekte Stellvertreter handelt auf fremde Rechnung, aber in eigenem Namen. Die Rechtswirkungen treten beim indirekten Stellvertreter ein. Um sie auf den Vertretenen zu übertragen, bedarf es weiterer Rechtshandlungen (z.B. Abtretung oder Schuldübernahme).
3. Kann auch eine juristische Person ein Stellvertreter nach OR 32 ff. sein?
Ja.
3a. Kann eine juristische Person ein Prokurist (nach OR 458) oder ein Handlungsbevollmächtigter (nach OR 462) sein?
Nein. nur natürliche Personen können Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte sein.
4. Was sind die Voraussetzungen für die Vertretungswirkung bei der direkten Stellvertretung?
Die Vertretungswirkung setzt auf Seiten des Vertretenen voraus:
- Handlungsfähigkeit
auf Seiten des Vertreters
- Urteilsfähigkeit
- Vertretungsmacht
- Handeln in fremden Namen
5. Was wird unter der gewillkürten Stellvertretung verstanden?
Die gewillkürte Stellvertretung beruht auf einer Bevollmächtigung durch den Vertretenen. Die Ermächtigung, für den Vertretenen zu handeln ergibt sich aus einem Rechtsgeschäft.
pro memoria:
die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht bezeichnet man als Vollmacht.
5a. Was bildet das Gegenstück zur gewilkürten Stellvertretung?
Die Vertretungsmacht kann sich auch aus dem Gesetz ergeben, dann spricht man von einer gesetzlichen Stellvertretung.
Beispiele:
Eltern unmündiger Kinder (ZGB 304 Abs. 1)
Organ einer juristischen Person (ZGB 55)
6. Kann man sich für jede Rechtshandlung vertreten lassen?
Nein. Die Vertretung ist unzulässig bei den vertretungsfeindlichen Geschäften.
Z.B. bei Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit höchstpersönlichen Rechte. Solche bilden insbesondere Rechtshandlungen aus dem Familien- und Erbrecht, z.B. Eingehen der Ehe, Errichten eines Testaments etc.
7. Kann die direkte Vertretungswirkung auch eintreten, wenn der Vertreter nicht in fremden, sondern in eigenem Namen handelt?
Ist es dem Dritten gleichgültig ob er den Vertrag mit dem Vertreter oder dem Vertretenen schliesst, tritt die Vertretungswirkung auch dann ein, wenn der Vertreter nicht anzeigt, dass er in fremden Namen handelt (OR 32 Abs. 2).
Beispiel:
A kauft am Kiosk für den B eine Cola. Dem Kioskverkäufer ist es egal, ob A die Cola für sich oder den B kauft. Auch wenn A nicht zu erkennen gibt, dass er die Cola nicht für sich kauft, tritt die Vertretungswirkung ein.
8. Was ist eine Vollmacht?
Die Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht.
8a. Was ist eine Bevollmächtigung?
Die Erteilung einer Vollmacht bezeichnet man als Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges und vom Grundverhältnis losgelöstes (abstraktes) Rechtsgeschäft.
Die Bevollmächtigung ist der Rechtsakt, dessen Folge die Vollmacht ist.
9. Welche Form muss die Bevollmächtigung zum Abschluss eines formbedürftigen Vertrags einhalten?
BGE 112 II 332 (in der Lehre umstritten):
Die Formfreiheit gilt auch dann, wenn sich die Bevollmächtigung auf ein formbedürftiges Rechtsgeschäft bezieht.
Achtung: das Gesetz sieht bisweilen Formvoschriften für die Bevollmächtigung zu bestimmten Rechtsgeschäften vor (z.B. OR 348b Abs. 1 weitergehende Vollmacht an den Handelsreisenden; OR 493 Abs. 6 Eingehen einer Bürgschaft)
10. Ist die Vollmacht abstrakt oder kausal?
Die Vollmacht ist abstrakt.
Sie ist ein selbstständiges Rechtsgeschäft, das losgelöst vom Grund ihrer Erteilung (z.B. Auftrag) bestehen bleibt. Auch wenn das Grundgschäft mangelhaft ist, bleibt die Vollmacht davon unberührt.
Aufgrund der engen Bindung zwischen Grundgeschäft und Vollmacht besteht aber z.B. die Vermutung, dass der Auftraggeber dem Beauftragten die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Vollmachten erteilt (OR 396 Abs. 2). Sodann darf in der Regel mit der Auflösung des Grundverhältnisses auch das Erlöschen der Vollmacht angenommen werden.
11. In welche zwei Gruppen werden Insichgeschäfte unterteilt?
- Selbstkontrahieren (Selbsteintritt; Abschluss mit sich selbst)
- Doppelvertretung (Abschluss mit einem durch denselben Stellvertreter Vertretenen)
11a. Wann ist der Abschluss eines Insichgeschäfts ausnahmsweise zulässig?
Wenn der Vertretene den Vertreter dazu besonders ermächtigt hat oder die Natur des Geschäfts die Gefahr der Benachteiligung ausschliesst.
Eine Benachteiligung ist dann nicht zu befürchten, wenn ein Fixpreis für den Kauf/Verkauf besteht oder wenn der Vertrag zu Markt- oder Börsenpreisen abgeschlossen wird.
12. Kann der Vollmachtgeber rechtsgültig darauf verzichten, die Vollmacht zu widerrufen?
Nein. Das Widerrufsrecht ist unverzichtbar (OR 34 Abs. 2).
13. Kann eine Vollmacht auch über den Tod hinaus erteilt werden?
Ja. Nach OR 35 Abs. 1 erlischt die durch Rechtsgeschäft erteilte Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers nur, "sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht".
Jeder Erbe (einzeln) kann die Vollmacht (wie der Vollmachtgeber ursprünglich selbst), jederzeit widerrufen.
14. Wann liegt eine Stellvertretung ohne Ermächtigung vor?
Wenn jemand einen Vertrag in fremden Namen schliesst, ohne über die dafür erforderliche Vollmacht zu verfügen.
Es ist unerheblich ob die Vollmacht nie, nicht im erforderlichen Umfang bestand oder nachträglich erloschen resp. beschränkt wurde.
15. In welchem Zustand befindet sich der Vertrag, der von einem vollmachtslosen Vertreter abgeschlossen und vom Vertretenen (noch) nicht genehmigt wurde?
Sogenannter Schwebezustand. Der Dritte ist vorläufig an seine Erklärung gebunden (bis zur ausdrücklichen oder stillschweigenden Ablehnung der Genehmigung; vgl. OR 38 f.).
15a. Welche Rechtsfolge hat die Genehmigung des Vertrags durch den Vertretenen?
Mit Genehmigung tritt eine Rechtslage ein, wie wenn der Vertreter mit Vollmacht gehandelt hätte. Die Genehmigung ersetzt rückwirkend die fehlende Vollmacht.
16. Kann in einem Schweigen die Genehmigung einer vollmachtslosen Vertretung erblickt werden?
Schweigen gilt grundsätzlich als Ablehnung.
Ausnahme: Wenn Widerspruch möglich und zumutbar war und der Dritte das Schweigen nach Treu und Glauben als Zustimmung verstehen durfte.
17. Wem gegenüber muss die Genehmigung des Vertrags erfolgen?
Sowohl gegenüber Dritten, als auch gegenüber dem vollmachtslosen Vertreter.
18. Wodurch unterscheidet sich die interne von der externen Vollmacht?
Die interne Vollmacht entspricht der Bevollmächtigung (OR 33 Abs. 2)
Die externe Vollmacht ist die gegenüber Dritten mitgeteilte Vollmacht (OR 33 Abs. 3)
19. Kann die externe Vollmacht allein die Vertretungsmacht des Stellvertreters begründen?
Nein. Nach OR 33 Abs. 3 wird aber der gutgläubige Dritte in seinem Vertrauen auf den vom Vertretenen erweckten Rechtsschein geschützt.
20. Kann die Vertretungswirkung mit Vertragsabschluss eintreten, obwohl der Vertreter ohne Vollmacht handelt?
Ja. Um den guten Glauben des Dritten zu schützen, lässt das Gesetz die Vertretungswirkung ausnahmsweise eintreten, obwohl der Vertreter ohne Vollmacht handelt, wenn...
- ...der Vertretene den Rechtsschein der Vertretung erweckt hat (OR 33 Abs. 3)
- ...der Vertretene eine ausdrücklich kundgegebene Vollmacht, gegenüber dem Dritten nicht ausdrücklich widerrufen hat (OR 34 Abs. 3)
21. Wann kann eine Duldungsvollmacht, wann eine Anscheinsvollmacht vorliegen?
Duldungsvollmacht: Wenn der Vertretene weiss, dass eine Person als sein Vertreter auftritt, er aber dagegen nicht einschreitet.
Anscheinsvollmacht: wenn der Vertretene das Verhalten des "Vertreters" nicht kennt, er es aber bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit kennen und verhindern könnte.
leading case: BGE 120 II 201
22. Was gilt im Verhältnis zwischen Vertretenem und Dritten, wenn der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt und dem Dritten kein Gutglaubensschutz zu gewähren ist?
Die Vertretungswirkung tritt nicht ein. Damit besteht zwischen Vertretenem und Dritten kein Vertrag.
23. Was gilt im Verhältnis zwischen vollmachtslosen Vertreter und Drittem, wenn der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt und dem Dritten ein Gutglaubensschutz zu gewähren ist?
Der volmachtslose Vertreter wird dem Dritten zu Schadenersatz verpflichtet. Er tritt aber nicht in den von ihm (in fremden Namen) abgeschlossenen Vertrag ein.
24. Woraus können sich Ansprüche des Vertretenen gegen den vollmachtslos handelnden Vertreter ergeben?
Die Ansprüche des Vertretenen gegen den vollmachtslos handelnden Vertreter ergeben sich primär aus dem vertraglichen Grundverhältnis. Hat der "Vertreter" durch sein Verhalten den Vertrag mit dem Vertretenen verletzt, schuldet er Schadenersatz nach OR 97 ff.
Besteht zwischen ihnen kein Vertrag/Grundverhältnis, können sich Ansprüche aus unerlaubter Handlung (OR 41 ff.), Geschäftsführung ohne Auftrag (OR 419 ff.) oder ungerechtfertigter Bereicherung (OR 62 ff.) ergeben.
-
- 1 / 29
-