Gliederung des Obligationenrechts
- allg. Bestimmungen
- Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsregister, Firmenrecht, kaufm. Buchführung
- Wertpapierrecht
Definition "Obligation"
Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen welches Forderungen/Schulden beinhaltet
Definition "Schuldner"
Schuldner ist, wer zu einer Leistung erbringen muss (Pflichten hat)
Definition "Gläubiger"
Gläubiger ist, wer eine Leistung beanspruchen kann (Rechte hat)
Definition "dingliches Recht"
Dingliches Recht = Absolutes Recht, dieses ist gegenüber jedermann durchsetzbar (z.B. Besitz, Eigentum)
Definition "obligatorisches Recht"
obligatorisches Recht = relatives Recht, dieses kann lediglich gegenüber einer bestimmten Person (i.d.R. Vertragspartner) durchgesetzt werden
Entstehung der Obligation
- aus Vertrag
- aus unerlaubter Handlung
- aus ungerechtfertigter Bereicherung
OR Art. - Entstehung der Obligation aus Vertrag