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OBREa - 5. Haftpflicht - S. 192 -240 - Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

OBREa - 5. Haftpflicht - S. 192 -240 - Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

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Kartei Details

Karten 50
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 08.12.2012 / 18.02.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wer hat grundsätzlich für ein Schaden aufzukommen?

Der Geschädigte hat grundsätzlich seinen Schaden selbst zu tragen, ausser der Schaden kann ausnahmsweise auf einen Ersatzpflichtigen abgewälzt werden.

Was bedeutet Haftpflicht/Haftung?

Einstehenmüssen für einen Schaden, den man einem anderen zugefügt hat.

Wann hat sich der Haftpflichtversicherer mit der Haftpflicht zu befassen?

Wenn das angemeldete Ereignis gedeckt ist -> sprich in den Bereich der Versicherung fällt.

Welches Verhältnis berührt die Haftpflicht? Welches Verhältnis die Deckung?

Haftpflicht: Verhältnis zwischen Haftpflichtigem und Geschädigtem.

Deckung: Verhältnis zwischen Versichertem (=Haftpflichtigem) und Versicherer.

Was ist gegeben wenn ein Versicherter beim Bogenschiessen aus unachtsamkeit einen Passanten verletzt? (Haftpflichtrecht)

Die Haftpflicht und Deckung -> Versicherer leistet Schadensersatz anstelle des Versicherten.

Was ist gegeben, wenn ein schuldloser Versicherter beim Bogenschiessen einen Teilnehmer verletzt, der in die Schusslinie tritt ohne die Sicherheitsvorkehrungen zu beachten? (Haftpflichtrecht)

Die Deckung nicht aber die Haftpflicht -> Versicherer übernimmt für den Versicherten die Abwehr der unbegründeten Ansprüche.

Was ist gegeben, wenn ein Versicherter als angestellter Sportlehrer eines Hotels beim Bogenschiessen aus unachtsamkeit einen Gast verletzt (berufliche Tätigkeit nicht Privat)? (Haftpflichtrecht)

Die Haftpflicht, nicht aber die Deckung -> Keine Deckung durch die PRIVAThaftpflichtversicherung. Der Versicherte muss selber Schadensersatz leisten, ohne dem Versicherer entschädigt zu werden.

Was ist gegeben, wenn der schuldlose Versicherte als angestellter Sportlehrer eines Hotels beim Bogenschiessen einen Gast verletzt, der in die Schusslinie tritt, ohne die Sicherheitsvorkehrungen zu beachten? (Haftpflichtrecht)

Weder Haftpflicht noch Deckung -> Der Versichterte muss die unbegründeten Ansprüche selber ablehnen.