Obligationenrecht Allgemeiner Teil (ORAT)
- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme
- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme
Set of flashcards Details
Flashcards | 297 |
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Students | 25 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 28.12.2015 / 18.10.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/obligationenrecht_allgemeiner_teil_orat
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Welche weiteren Wirkungen hat die gültige Abtretung?
12. Teil, 10. Frage
Inwiefern werden die Rechte des Schuldners im Forderungsübergang geschützt?
12. Teil, 11. Frage
Was sieht das Gesetz zum Schutze des neuen Gläubigers vor?
12. Teil, 12. Frage
Unter welchen Voraussetzungen haftet der Zedent für den Bestand der Forderung?
12. Teil, 13. Frage
Haftet der Zedent auch für die Zahlungs(un-)fähigkeit des Schulders?
12. Teil, 14. Frage
Ist ein Gläubigerwechsel auch ohne Abtretung denkbar?
12. Teil, 15. Frage
Ist die Zession bezüglich des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes kausaler oder abstrakter Natur?
12. Teil, 16. Frage
Inwiefern ist der Begriff der "internen Schuldübernahme" irreführend und was wird darunter verstanden?
12. Teil, 17. Frage
Was wird für eine gültige interne Schuldübernahme vorausgesetzt?
12. Teil, 18. Frage
Welches ist die Rechtswirkung einer internen Schuldübernahme?
12. Teil, 19. Frage
Inwiefern unterscheidet sichdie interne Schuldübernahme von der externen Schuldübernahme?
12. Teil, 20. Frage
Welche Voraussetzung müssen erfüllen sein, damit eine gültige "externe Schuldübernahme" zustande kommt?
12. Teil, 21. Frage
Welches ist die Rechtswirkung der "externen Schuldübernahme"?
12. Teil, Frage 22. Frage
Welche Folgen hat ein Dahinfallen des "externen Schuldübernahmevertrags"?
12. Teil, 23. Frage
Was wird unter der "kumulativen Schuldübernahme" verstanden?
12. Teil, 24. Frage
Was ist unter dem Begriff Obligation zu verstehen?
Die Obligation ist eine Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schulder, aus welcher dem Gläubiger eine Forderug gegenüber dem Schulder zusteht und für den Schuldner eine entsprechende Leistungspflicht (Schuld) begündet.
Nenne 5 Begriffe welche das Gesetz verwendet, um eine rechtliche Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger zu beschreiben.
1. Anspruch
2. Verbindlichkeit
3. Schuldpflicht
4. Verpflichtung
5. Haftung
In welche zwei Kategorien werden die Parteien einer Obligation eingeteilt? (Nur eine Antwort richtig)
Was ist unter dem Begriff Forderung zu verstehen?
Die Forderung ist das Recht des Gläubigers, die Leistung vom Schuldner zu verlangen
Was ist unter dem Begriff Schuld zu verstehen?
Die Schuld ist die Pflicht des Schuldners zur Leistung, wenn der Gläubiger diese fordert (i.d.R. mit Fälligkeit).
Was ist unter dem Begriff «Anspruch»zu versetehn?
Unter Anspruch ist die durchsetzbare, d.h. klagbare Forderung des Gläubigers zu verstehen.
Was wird i.d.R. im Bezug auf die Klagbarkeit von Forderungen angenommen?
In der Regel kann die Gläubigerin ihre Forderung auf dem Klageweg (gerichtlich) durchsetzen.
Ausnahmsweise kann eine Forderung auch unklagbar sein. Welche Bezeichnung verwendet man für eine solche Forderung?
Wo im Gesetz wird die unklagbare Forderung geregelt?
Welche Gründe können zur Unvollkommenheit von Obligationen führen? (Mehrere Antworten möglich)
Warum spricht man bei einer Naturalobligation von einer unvollkommenen Obligation?
Weil sie zwar verlangt werden kann, der (gerichtliche) Rechtsschutz aber verweigert wird (nur klagbare Forderungen werden gerichtlich geschützt), z.B. Forderungen aus Spiel und Wette (Art. 513 Abs. 1 OR).
Wann wird eine grundsätzlich klagbare Forderung zu einer Naturalobligation?
Worin besteht der Unterschied bei der Unklagbarkeit einer Forderung zwichen der Kondiktionsforderung nach Art. 66 OR und jener nach Art. 142 OR?
Bei unsittlich oder widerrechtich erbrachten Leistungen nach Art. 66 OR wird die Unklagbarkeit von Amteswegen berücksichtigt.
Was ist unter einem Schuldverhältnis i.w.S. zu verstehen?
Unter einem Schuldverhältnis i.w.S. ist die Gesamtheit aller Obligationen (Forderungen/Schulden, Rechte/Pflichten) innherhalb eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner zu verstehen.
Was ist unter einem Schuldverhältnis i.e.S. zu verstehen?
Das Schuldverhältnis i.e.S. bezeichnet eine einzelne Obligation (Forderung/Schuld) innerhalb des gesamten Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner, d.h. sie bezieht sich nur auf eine bestimmte Forderung bzw. Schuld.
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