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Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen
Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen
Kartei Details
Karten | 45 |
---|---|
Lernende | 38 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektronik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 09.04.2016 / 05.01.2023 |
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Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war, darf nicht mit der Abhnahmekontrolle nach Artikel 35 absatz3, der peridoschen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Was muss von akkreditierter Inspektionsstelle geprüft werden?
a. Installatioinenen mit besonderen Gefährdungspotential (Spezial-installationen)
b. Installationen von Inhabern einer Eingeschränkten Installationsbewilligung.
-Die Eigentümer von solchen Installationen melden dem Inspektorat die Erteilung eines Entsprechenden Auftrages. Sie können die Kontrillen dieser Installationen auch dem Inspektorat überlassen.
Aufgaben der Netzbetreiberinnen:
1überwachen den Eingang von Sicherheitsnachweisen welche nicht nach Art. 34 abs.3 dem Inspektorat eingereicht werden müssen
2sie prüfen Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit. Ordnen gegebenenfalls die Massnahmen zur Mängelbehebung an. Sie melden dem Inspektorat fall Inhaber einer Installationsbewilligung ihre Pflichten in schwerwiegender weise verletzen.
3Sie bewahren den SINA bis zur Beendigung der nachsten periodischen Kontrolle au, mindesten jedoch 5Jahre.
4Sie führen ein Verzeichnis der von ihnen versorgten Installationen, darin sind einzutragen:
a Ort und Eigentümer der Installation
b Die Kontrollperioden
c. jede Kontrolle(Art, Datum, Kontrollpersonal, Ergebnis)
d. Allfällige Anordnungen nach Artikel 38 (Ungenügende Sicherheitsnachweise)
e. der Name des Installateur
f. allfällige Anordnungen betreffend die Mängelbehebung
5 Sie informierden das Inspektorat, wenn sie feststellen, dass Inhaber von Kontrollbweilligungen ihre Pflicht in schwerwiegender Weise verletzen.
Aufgaben des Inspektorates
1Beaufsichtigt und unterstützt die übrigen Kontrollorgane und die Inhaber einer Ersatzbewilligung in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle, es kann die dafür notwendigen MAssnahmen anordnen.
2Es kontrolliert die elektrischen Installationen die nach Art. 32 abs.2, sofern der Eigentümer nicht eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragt hat.
3soweit die Durchführung technischer Kontrollen von installationen nach Art.32 abs.2 an akkreditierte Inspektionsstelle übertragen worden ist, überwacht das Inspektort die den eingang der Sicherheitsnachweis und prüft diese Stichprobenweise.
4 Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften dieser Verordnung entspricht.
Worauf muss geachtet werden bei Übernahme einer Installation?
1 übernimmt der Eigentümer vom Ersteller ein erlektrische Installation mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren, so muss er der Netzbetreiberin bei der Übernahe der Installation vom Ersteller mit dem Sicherheitsnachweis nach Art.37 nachweisen dass die Installation nach den Vorschriften dieser verordnung kontrolliert wurde.
(2. Handelt es sich um eine Eigenversorgungsanlage muss dem Inspektorat ein SINA eingereicht werden.)
3 Übernimmt der Eigentümer eine Installation mit Kontrollperioder von weniger als 20 Jahren, so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle dur ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelleund reicht innerhalb dieser Frist den SINA bei der Netzbetreiberin oder dem Inspektorat ein.
Periodischer Nachweis
1 Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden, mindestens 6 Monate vor ablauf der Kontrollperiode Schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis is zu ende der Kontrollperioder einzureichen.
2 Das Inspektorat fordert die Eigentümer von Spezialinstallationen und die Inhaber von eingeschränkten Kontrollbewilligung (Art. 12 abs.1) sowie die dieEigentümer einer Eigenversorgungsanlage, mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.
3 Diese Frist kannn bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so übergiebt die Netzbetreiberin dem Inspektorat die durchsetzung der periodischen Kontrolle.
4 Die Kontrollperioden sind im Anhang erwähnt, dass Inspektorat kann in ausnahmefällen Abweichungen von diesen Kontrollperiodern bewilligen.
Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:
a. Adresse der Installation und des Eigentümers
b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten
c. Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateur
e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24
f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.
3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.
Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?
a. Adresse der Installation und des Eigentümers
b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten
c. Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateur
e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24
f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.
3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.
Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?
a. Adresse der Installation und des Eigentümers
b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten
c. Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateur
e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24
f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.
3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.
Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?
a. Adresse der Installation und des Eigentümers
b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten
c. Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateur
e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24
f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.
3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.
Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:
a. Adresse der Installation und des Eigentümers
b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten
c. Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateur
e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24
f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.
3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.
Welche Angaben braucht es auf dem SINA
a. Adresse der Installation und des Eigentümers
b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten
c. Kontrollperiode
d. Name und Adresse des Installateur
e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24
f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.
3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen
Ungenügende Sicherheitsnachweise:
1 Die Netzbetreiberinnen weisen unvollständige oder offensichtlich unrichtige SINAs zurück oder ordnen notwendige Masnahmen an.
2 Sie können zusätzliche Angaben und die Vorlage der technischen Unterlagen der Installation verlangen.
Stichprobenkontrolle
1das INspektorat und die NEtzbetreiberin können Stichproben anordnen wenn der Verdach besteht dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen. Sie können hierfür andere Kontrollorgane beziehen.
2die Kosten der Kontrolle ins von Eigentümer zu bezahlen wenn Mängel in der Installation bestehen.
ist Kontrolle mängelfrei muss diejenig Stelle bezahlen die die Kontrolle angeordnet hat.
Mängelbehebung:
1Mängel die Personen oder Sachen Gefährten müssen unverzüglich behoben werden. Wenn unmittelbare oder erhebliche Gefahr unterbricht das Kontrollorgane die stromzufuhr sofort.
2die NEtzbetreiberin oder das ESTI setzten eine angemessene Frist für mängelbehung falls bei Stichproben oder Überprüfung der des SINA festgestellt wurden.
3werden innerhalb der festgesetzten Frist Mängel nicht behoben oder die Angeordneten Massnahmen nicht durchgeführt übergibt die NEtzbetreiberin die Durchsetzung dem INspektorat.
4das INspektorat kann weiter interessierte stellen, insbesondere die kantonale Feuerpolizei über die Mängel der elektrischen Installation informierenund Weigerung des Eigentümers diese zu beheben.
Keine Installationsbewilligung benötigen personen die..?
1Fachkundige Personen nach Art.8, Elektro Kontrolleure/ Chefmonteure sowie Elektromonteure EFZ für Installationen in von Ihnen bewohnten oder ihrem Eigentum stehenden Wohn- und zugehörigen Nebenräumen.
2 a. Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten Wohn und zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrecher an einphasigen Lampen- und Steckdosenstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtung für maximal 30 mA Nennauslösestrom ausführen.
b. Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen Nebengebäuden montieren und demontieren.
Elektrische Installationen nach Absatz 1 und Absatz 2.a müssen vom Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden und muss Eigentümer den Sicherheitsnachweis übergeben.
Geltungsbereich NIV
Regelt die Voraussetzung für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Kontrolle dieser Installationen.
-Mit Starkstrom bis 1000V AC oder 1500 DC
-Oder Hochspannungsanlagen die aus Niederspannung gespiesen sind.
Pflichten des Eigentümers einer elektrischen Installation.
-Der eingentümer oder von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrische Installation ständig den Anforderungen nache Art. 3 und 4 entsprechen (nach Regeln der Technik) Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
-Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der Installation (z.B Installationsschema, Installationspläne, Betriebsanleitungen) die Ihm vom Anlageersteller oder Elektroplamer ausgestellt wurden über die ganze Lebensdauer aufzubewahren.und die Grundlagen für den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 während mindestens einer Kontrollperiode.
-Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen.
-Wer eine Elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt oder nutzt, muss festgestellt Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrecht unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.
Wer braucht eine Installationsbewilligung? Art6
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder soche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Inspektorats.
Was wird benötigt für Insatllationsbewilligung für natürliche Personen? Art.7
Natürliche Personen, die in eigener Verantwortung Installationsarbeiten ausführen, erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn sie Fachkundig sind und Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
Fachkundig ist wer?
a. Wer die Berufskundlichen Fächer der höheren Fachprüfung (Meisterprüfung) für Elektroinstallateure bestanden hat;
b. Eine Berufslehre als Elektromonteur oder Zeichner und ein Studium der Energie-Elektrotechnik an einer Fachhochschule (FH) abgeschlossen hat oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt (Höhere Technische Lehranstallt HTL) besitz und eine Praxisprüfung bestanden hat.
c.Eine Berufslehre als Elektromonteur oder Zeichner und Technikerschule TS oder andere gleichwertigen abschluss und zEsätzlich über 3Jahre Praxiserfahrung im Installieren unter ausicht einer Fachkundigen Person vorweist und die Praxisprüfung bestanden hat.
d. Eine Berufslehre in einem Dem Elektromonteur oder Zeichner verwanten Beruf oder Matura und und ein Studium der Energie-Elektrotechnik an einer eidgenössischen technischen Hochsule, einer Fachhochschule oder an einer Technikerschule oder ähnlichen Lehranstallt und 5 jahre unter Fachkundiger Leitung gearbeitet hat und die Praxisprüfung bestanden hat.
e. Das Diplom einer höheren Fachprüfung eines dem diplomierten Elektroinstallateurs nahe verwanten Berufs besitzt und sich zusätzlich über 5 Jahre Praxis im Installieren unter aufsicht einer fachkundigen Person ausweist und eine Praxisprüfung bestanden hat.
f. eine mit der höheren Fachprüfunf als Elektro-Installateur vergleichbaren Prüfunf in einem Land der CENELEC und Gegenrecht hät, sowie eine dreijährige Praxis von Installationsarbeiten in der Schweiz unter Fachkundiger Leitung vorweis. das Inspektorat kann in Zweifelsfällen eine Prüfung anordnen.
Bewilligun für Betriebe.
Betriebe arhalten eine allgemeine Installationsbewilligung, wenn sie?
Art.9
a. Eine fachkundige Person beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die Technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann (fachkundiger Leiter)
b.Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften die Verordnung einhalten.
-Diese Anfoderungen gelten auch für selbständig geführte Zweigbetriebe.
-Beschäftigt ein Betrieb den fachkundigen Leiter in Teilarbeitsverhältnis, so wird die allgemeine Installationsbewilligung nur erteilt wenn:
a. Dessen beschäftigungsgrad min. 20Prozent beträgt.
b.seine Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entspricht und
c. er insgesamt nicht mehr als drei Betriebe betreut.
Betribsorganistion?
Bei Bewillligung für Betriebe
Betriebe müssen pro 20 in der Installations beschäftigten Elektro-Kontrolleure/ Chefmonteure, Montage-Elektriker, Lehrlinge und Hilfskräft mindesten eine fachkundige Person vollzeitlich beschäftigen, welche die technische Aufsicht ausübt.
-Diese anforderung gilt auch für selbständig geführte Zweigbetriebe.
-Die Ausführung von Installationsarbeiten darf nur für Betriebsangehörige übertragen werden, welche:
a.Monteur
b.Montage
-Die Fachkundige Person oder Installateur/ oder Montage dürfen maximal 5 Lehrlinge beaufsichtigen.
-Der Fachkundige Leiter sorgt dafür, dass die Installationsarbeiten regelmässig kontrolliert werden.
Ersatzbewilligung
Beschäftigt ein Betrib vorübergehend keinen fachkundigen Leiter, so kann das Inspekorat eine Ersatzbewilligung erteilenm wenn der Betrieb mindesten ein Person mit Kontrolleur/Chefmontuer oder eine Person welche die Voraussetzungen als Betriebselektriker Art13 erfüllt eingestllt ist. Diese Person ist in der Ersatzbewilligung aufzuführen.
-Die Ersatzbewilligung ist 6Monate gültig und kann maximal um 6Monate verlängert werden.
-Solange der Betrieb eine Ersatzbewilligung besitzt, muss das Inspektorat dessen Installationstätigkeit besonders beaufsichtigen. Der Inhaber der Ersatzbewilligung trägt die Kosten
Eingeschränkte Installationsbewilligungen
Welche Arten giebt es?
a. für Innterbetirbliche Installationsarbeiten (Art. 13) Betribselektriker
b.für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Art. 14) Liftbauer, Solarteur
c.für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15) Anschluss Haushaltsgeräte
Eingschränkte Bewilligungen können nicht kumuliert werden.
Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeiten.
Welcher Art.? definition?
Art. 13 (Betriebselektriker)
Eine Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeitern wird in einem Betrieb erteil, der zur Ausführung von Installationsarbeiten Betriebsangehörige (Betriebselektriker einsetzt, die:
a. Efz Elektromonteur besitzen und zusätzliche 3 Jahre praktische erfahrung unter aufsicht fachkundiger Person.
b.EFZ einem derm Elektromonteur oder-zeichner nahestehenden Beruf und 5 Jahre tätigkeit unter Fachkundiger Leitung. (Ob Beruf nahestehend entscheidet das Inspektorat.
c. die Betriebselektriker Prüfung bestanden hat.
Bewilligung berechtigt zu folgenden innerbetrieblichen Installationsarbeiten
-Unterhaltsarbeiten und Beseitigung von Störungen.
-Änderung der Installation hinter einem Bezüger oder Verbraucherstromunterbrecher.
-Auf Baustellen alle Installationsarbeiten nach dem Hauptverteiler.
Der Inhaber der Bewilligung sorgt dafür, dass die berufsbegleitende fachliche Betreuung der eingesetzten Betriebsangehörigen durch eine akkreditierete Inspektionsstelle ununterbrocher gewährleistet ist.
Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen.
Art.? Definition
Art .14 (Liftbauer, Solarteur)
Eine Bewilligung für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kentnisse erfordert (z.B. Hebe und Förderanlagen, Alarmanlagen, Leuchtschriften, Schiffe) wird eine Betrieb erteillt der zur Ausführung der Arbeiten Betriebsangehörige einsetzt, welche:
a. Die voraussetzungen als Betriebselektriker(Art 13 Abs. 1) erfüllen und drei Jahre praktische Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person welche die entsprechende Prüfunf des Inspektorats bestanden hat oder:
b. Drei Jahre Praktische Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person nachweisen, welche die entsprechende Prüfung des Inspektorats bestanden hat, und due selber diese Prüfung bestanden haben.
Die Bewilligung berechtigt zu den in ihr aufgeführten Installationsarbeiten.
Anschlussbwilligung
Welcher Art.? Definition?
Art. 15 (Anschluss Küchengeräte etz.
Die Bewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten Betriebsangehörige einsetzt, welche die Voraussetzungen als Betriebselektriker (Art. 13 Abs. 1) erfüllen.
Die Bewilligung berechtigt zum Anschliessen und Auswechseln von fest Angeschlossenen elektrische Erzeugnissen.
In besonderen Fällen kann das Inspektorat Anschlussbewilligungen an Betriebe erteilen, welche die Bewilligungsvoraussetzungen nicht in allen Teilen erfüllen. Die Bewilligungserteilung wird davon abhängig gemacht, dass die Betriebsangehörigen, die für die Arbeiten eingesetzt werden sollen, eine vom Inspektorat durchgeführte Prüfung bestehen.
Installationsarbeiten ohne Bewilligung. Art.16
1.Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8, Elektro Kontrolleure/ Chefmonteure sowie Elektromonteure mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum Stehenden Wohn und -Nebenräumen
2Keine Installationsbewilligungung benötigen Personen, die:
a. Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucher überstromunterbrecher an einphasigem Lampen- und Steckdosenkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtung für maximal 30mA Nennauslösestrom.
b.Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren.
3 Elektrische Installationen nach Absatz 1 und 2a müssen vom Ihnhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden. Die Kontrollierende Person muss dem Eigntümer den Sichheitsnachweis übergeben.
Inhalt der Installationsbewilligungen Art. 17
1. Die allgemeine Installationsbewilligung für Betriebe legt fest:
a. den Bewilligungsinhaber
b. den fachkundigen Leiiter und dessen Beschäftigungsgrad, und
c. die weiteren fachkundugen Personen, welche zur Unterschrift gegenüber den Netzbetreiberinnen ermächtigt hat
2 Die eingeschränkte Installationsbewilligung legt fest:
a. den Bewilligungsinhaber
b. die Person, welche die für die Erteilung der Bewilligungen verlangten Fachkenntnisse besitzt und
c. Art und Umfang der bewilligten Installationsarbeiten und das Kontrollorgang.
3 In Bewilligungen für innerbetriebliche Installationsarbeiten wird überdies die akkreditierte Inspektionsstelle festgelegt, welche die fachliche Betreuung nach Artikel 13 Absatz 4 sicherstellt.(Fachlicher betreuung dur akkreditierte Inspektionsstelle.)
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