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Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen

Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen


R. W.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und Verfahren im Bereich der elektrischen Installationen auf universitärem Niveau. Sie decken Themen wie Inspektorat, Sicherheitsnachweise, Kontrollen und Installationsbewilligungen ab, wobei besonders auf die Rolle von Personen, Adressen und Spannungen eingegangen wird. Elektromonteure, Eigentümer und andere Fachkräfte profitieren von diesen Karteikarten, um die notwendigen Schritte für eine sichere und konforme Installation zu verstehen und umzusetzen.
Cartes-fiches
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Langue
Allemand
Catégorie
Electronique
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
09.04.2016 / 06.03.2026

Cartes-fiches

Ersatzbewilligung

Beschäftigt ein Betrib vorübergehend keinen fachkundigen Leiter, so kann das Inspekorat eine Ersatzbewilligung erteilenm wenn der Betrieb mindesten ein Person mit Kontrolleur/Chefmontuer oder eine Person welche die Voraussetzungen als Betriebselektriker Art13 erfüllt eingestllt ist. Diese Person ist in der Ersatzbewilligung aufzuführen.

-Die Ersatzbewilligung ist 6Monate gültig und kann maximal um 6Monate verlängert werden.

-Solange der Betrieb eine Ersatzbewilligung besitzt, muss das Inspektorat dessen Installationstätigkeit besonders beaufsichtigen. Der Inhaber der Ersatzbewilligung trägt die Kosten

Eingeschränkte Installationsbewilligungen 

Welche Arten giebt es?

a. für Innterbetirbliche Installationsarbeiten (Art. 13) Betribselektriker

b.für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Art. 14) Liftbauer, Solarteur

c.für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15) Anschluss Haushaltsgeräte

 

Eingschränkte Bewilligungen können nicht kumuliert werden.

Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeiten.

Welcher Art.? definition?

Art. 13 (Betriebselektriker)

Eine Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeitern wird in einem Betrieb erteil, der zur Ausführung von Installationsarbeiten Betriebsangehörige (Betriebselektriker einsetzt, die:

a. Efz Elektromonteur besitzen und zusätzliche 3 Jahre praktische erfahrung unter aufsicht fachkundiger Person.

b.EFZ einem derm Elektromonteur oder-zeichner nahestehenden Beruf und 5 Jahre tätigkeit unter Fachkundiger Leitung. (Ob Beruf nahestehend entscheidet das Inspektorat.

c. die Betriebselektriker Prüfung bestanden hat.

Bewilligung berechtigt zu folgenden innerbetrieblichen Installationsarbeiten

-Unterhaltsarbeiten und Beseitigung von Störungen.

-Änderung der Installation hinter einem Bezüger oder Verbraucherstromunterbrecher.

-Auf Baustellen alle Installationsarbeiten nach dem Hauptverteiler.

 

Der Inhaber der Bewilligung sorgt dafür, dass die berufsbegleitende fachliche Betreuung der eingesetzten Betriebsangehörigen durch eine akkreditierete Inspektionsstelle ununterbrocher gewährleistet ist.

 

Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen.

Art.? Definition

Art .14 (Liftbauer, Solarteur)

Eine Bewilligung für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kentnisse erfordert (z.B. Hebe und Förderanlagen, Alarmanlagen, Leuchtschriften, Schiffe) wird eine Betrieb erteillt der zur Ausführung der Arbeiten Betriebsangehörige einsetzt, welche:

a. Die voraussetzungen als Betriebselektriker(Art 13 Abs. 1) erfüllen und drei Jahre praktische Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person welche die entsprechende Prüfunf des Inspektorats bestanden hat oder:

b. Drei Jahre Praktische Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person nachweisen, welche die entsprechende Prüfung des Inspektorats bestanden hat, und due selber diese Prüfung bestanden haben.

Die Bewilligung berechtigt zu den in ihr aufgeführten Installationsarbeiten.

Anschlussbwilligung 

Welcher Art.? Definition?

Art. 15 (Anschluss Küchengeräte etz.

Die Bewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten Betriebsangehörige einsetzt, welche die Voraussetzungen als Betriebselektriker (Art. 13 Abs. 1) erfüllen.

Die Bewilligung berechtigt zum Anschliessen und Auswechseln von fest Angeschlossenen elektrische Erzeugnissen.

In besonderen Fällen kann das Inspektorat Anschlussbewilligungen an Betriebe erteilen, welche die Bewilligungsvoraussetzungen nicht in allen Teilen erfüllen. Die Bewilligungserteilung wird davon abhängig gemacht, dass die Betriebsangehörigen, die für die Arbeiten eingesetzt werden sollen, eine vom Inspektorat durchgeführte Prüfung bestehen.

Installationsarbeiten ohne Bewilligung. Art.16

1.Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8, Elektro Kontrolleure/ Chefmonteure sowie Elektromonteure mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum Stehenden Wohn und -Nebenräumen

2Keine Installationsbewilligungung benötigen Personen, die:

a. Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten Wohn-  und zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucher überstromunterbrecher an einphasigem Lampen- und Steckdosenkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtung für maximal  30mA Nennauslösestrom.

b.Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren.

3 Elektrische Installationen nach Absatz 1 und 2a müssen vom Ihnhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden. Die Kontrollierende Person muss dem Eigntümer den Sichheitsnachweis übergeben.

Inhalt der Installationsbewilligungen Art. 17

1. Die allgemeine Installationsbewilligung für Betriebe legt fest:

a. den Bewilligungsinhaber

b. den fachkundigen Leiiter und dessen Beschäftigungsgrad, und

c. die weiteren fachkundugen Personen, welche zur Unterschrift gegenüber den Netzbetreiberinnen ermächtigt hat

2 Die eingeschränkte Installationsbewilligung legt fest:

a. den Bewilligungsinhaber

b. die Person, welche die für die Erteilung der Bewilligungen verlangten Fachkenntnisse besitzt und

c. Art und Umfang der bewilligten Installationsarbeiten und das Kontrollorgang.

3 In Bewilligungen für innerbetriebliche Installationsarbeiten wird überdies die akkreditierte Inspektionsstelle festgelegt, welche die fachliche Betreuung nach Artikel 13 Absatz 4 sicherstellt.(Fachlicher betreuung dur akkreditierte Inspektionsstelle.)

Gültigkeit der Installationsbeweilligung?

-Die Installationsbewilligung ist unbefristet und nicht übertragbar, sie gilt für die ganze Schweiz.

-Verlässt der technische Leiter, oder bei eingeschränkte installationsbewilligungen, die Person , welche die für die Erteilung der Bewilligung verlangten Fachkenntnisse besitz, den Betrieb, so erlischt die Installationsbewilligung für diesen Betrieb.

Änderung ung Widerruf der Installationsbewilligung

1Der Bewilligungsinhaber muss dem Inspektorat innert zwei Wochen jede Tatsache melden, die eine Änderung Installationsbewilligung erfordert.

Die Installationsbewilligung wird widerrufen wenn..

a. Die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind.

b. Der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung in schwerwiegender Weise gegen diese Verordnung verstösst.

3 Das Inspektorat kann den Widerruf eriner Installationsbewilligung öffentlich bekannt geben.

Was für Prüfungen führt Inspektorat durch?

Führt prüfungen durch die zum Erlangen der eingeschränkten Installationsbewilligungen ( Art. 13/ Art. 14/ Art. 15) erforderlich sind.

Arbeitsicherheit. was ist zu beachten?

Der Betroffene Anlageteil ist vor Beginn der Arbeit:

a abzutrennen

b gegen Wiedereinschalten zu sichern

c auf spannungsfreiheit zu Prüfen

d zu erden und kurzzuschliessen wenn die Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

e benachbarte unter Spannung verbleibende Teile abzudecken

2 An El. Installatioinen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure EFZ oder ähnliche Ausbildung oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung Arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechen den neusten Erkenntnissen speziell ausgerüstet sein.

3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen die unter Spannung stehen, sind immer zwie Personen einzusetzten. Eine Person ist als verantwortlich zu bestimmen.

Arbeitsicherheit. was ist zu beachten?

Der Betroffene Anlageteil ist vor Beginn der Arbeit:

a abzutrennen

b gegen Wiedereinschalten zu sichern

c auf spannungsfreiheit zu Prüfen

d zu erden und kurzzuschliessen wenn die Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

e benachbarte unter Spannung verbleibende Teile abzudecken

2 An El. Installatioinen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure EFZ oder ähnliche Ausbildung oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung Arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechen den neusten Erkenntnissen speziell ausgerüstet sein.

3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen die unter Spannung stehen, sind immer zwie Personen einzusetzten. Eine Person ist als verantwortlich zu bestimmen.

Arbeitsicherheit. was ist zu beachten?

Der Betroffene Anlageteil ist vor Beginn der Arbeit:

a abzutrennen

b gegen Wiedereinschalten zu sichern

c auf spannungsfreiheit zu Prüfen

d zu erden und kurzzuschliessen wenn die Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

e benachbarte unter Spannung verbleibende Teile abzudecken

2 An El. Installatioinen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure EFZ oder ähnliche Ausbildung oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung Arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechen den neusten Erkenntnissen speziell ausgerüstet sein.

3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen die unter Spannung stehen, sind immer zwie Personen einzusetzten. Eine Person ist als verantwortlich zu bestimmen.

Arbeitsicherheit. was ist zu beachten?

Der Betroffene Anlageteil ist vor Beginn der Arbeit:

a abzutrennen

b gegen Wiedereinschalten zu sichern

c auf spannungsfreiheit zu Prüfen

d zu erden und kurzzuschliessen wenn die Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

e benachbarte unter Spannung verbleibende Teile abzudecken

2 An El. Installatioinen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure EFZ oder ähnliche Ausbildung oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung Arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechen den neusten Erkenntnissen speziell ausgerüstet sein.

3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen die unter Spannung stehen, sind immer zwie Personen einzusetzten. Eine Person ist als verantwortlich zu bestimmen.

Arbeitsicherheit. was ist zu beachten?

Der Betroffene Anlageteil ist vor Beginn der Arbeit:

a abzutrennen

b gegen Wiedereinschalten zu sichern

c auf spannungsfreiheit zu Prüfen

d zu erden und kurzzuschliessen wenn die Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

e benachbarte unter Spannung verbleibende Teile abzudecken

2 An El. Installatioinen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure EFZ oder ähnliche Ausbildung oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung Arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechen den neusten Erkenntnissen speziell ausgerüstet sein.

3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen die unter Spannung stehen, sind immer zwie Personen einzusetzten. Eine Person ist als verantwortlich zu bestimmen.

Was ist für Arbeitsicherheit zu beachten?

Der Betroffene Anlageteil ist vor Beginn der Arbeit:

a abzutrennen

b gegen Wiedereinschalten zu sichern

c auf spannungsfreiheit zu Prüfen

d zu erden und kurzzuschliessen wenn die Gefahr von Spannungsübertragung oder Rückspeisung besteht.

e benachbarte unter Spannung verbleibende Teile abzudecken

2 An El. Installatioinen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure EFZ oder ähnliche Ausbildung oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung Arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechen den neusten Erkenntnissen speziell ausgerüstet sein.

3 Für Arbeiten an elektrischen Installationen die unter Spannung stehen, sind immer zwie Personen einzusetzten. Eine Person ist als verantwortlich zu bestimmen.

Meldepflicht bei allgemeinen Installationsbewilligungen

Die in der Installationsbewilligung (oder Erstatzbewilligung) aufgeführt Person muss vor Ausführung Installationsarbeiten grösser und gleich 3.6kva die Installations beim EW mit einer Installationsanzeige zu melden.

- Der Sicherheitsnachweis ist in jedem fall auszustellen. (auch unter 3.6kva)

-Nach erfolgter Schlusskontrolle meldet der Eigentümer der Netzbetreiberin den Abschluss der Installation mit einem Sicherheitsnachweis. 

Baubegleitende Erstprüfung und betriebsinteren Schlusskontrolle

 

-Vor Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen

2. Vor übergabe an Eigentümer muss eine fachkundige Person oder Elektro-Kontrolleur/ Chefmonteur eine Schlusskontrolle durchgeführt werden und ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis festgehalten werden.

3. Bei elektrischen Installationen, an denen gemeinsam mehrere Unternehmen mit je einem Fachkundigen Leiter zusammengearbeitet haben, muss die Schlusskontrolle von der Person durchgeführt oder überwacht werden, die vom Eigentümer der Installation als für die Gesamtheit der Installation verantwortlich bestimmt wurde. Diese Person hat auch den Sicherheitsnachweis zu erstellen und unterzeichnen. 

Meldepflicht bei eingeschränkten Installationsbewilligungen

1Installationsarbeiten im rahmen von eingeschränkten Installatioinsbewilligungen müssen vor der Ausführung der Netzbetreiberin, gemeldet werden.

2Die in eingeschränkten Bewilligung Ausgeführten Personen führen Schlusskontrollen nach den Vorgaben des Inspektorats durch unt bewahren die unterzeichneten Protokolle zu Handen der Kontrollorgane auf.

3Anstelle einse Sicheheitsnachweises führen sie ein Verzeichnis der aufgeführten Arbeiten.

Kontrollorgane sind...

a. die unabhängigen Kontrollorgane

b. die akkreditierten Inspektionsstellen

c. die Netzbetreiberin

d. das Inspektorat

Kontrollbewilligung für natürliche Person oder juristische Personen, was wird verlangt?

a. Sie ist fachkundig oder hat Kontrolleur prüfung bestanden

b. Ausbildungstand auf dem neusten Stand der technik und die Weiterbildung gewährleistet ist

c. internen Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit sind auf den neusten Stand

d. geegneite und kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte vorhanden sind

Unabhängigkeit der Kontrollen

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war, darf nicht mit der Abhnahmekontrolle nach Artikel 35 absatz3, der peridoschen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.

Was muss von akkreditierter Inspektionsstelle geprüft werden?

a. Installatioinenen mit besonderen Gefährdungspotential (Spezial-installationen)

b. Installationen von Inhabern einer Eingeschränkten Installationsbewilligung.

-Die Eigentümer von solchen Installationen melden dem Inspektorat die Erteilung eines Entsprechenden Auftrages. Sie können die Kontrillen dieser Installationen auch dem Inspektorat überlassen.

Aufgaben der Netzbetreiberinnen:

1überwachen den Eingang von Sicherheitsnachweisen welche nicht nach Art. 34 abs.3 dem Inspektorat eingereicht werden müssen

2sie prüfen Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit. Ordnen gegebenenfalls die Massnahmen zur Mängelbehebung an. Sie melden dem Inspektorat fall Inhaber einer Installationsbewilligung ihre Pflichten in schwerwiegender weise verletzen.

3Sie bewahren den SINA bis zur Beendigung der nachsten periodischen Kontrolle au, mindesten jedoch 5Jahre.

4Sie führen ein Verzeichnis der von ihnen versorgten Installationen, darin sind einzutragen:

a Ort und Eigentümer der Installation

b Die Kontrollperioden

c. jede Kontrolle(Art, Datum, Kontrollpersonal, Ergebnis)

d. Allfällige Anordnungen nach Artikel 38 (Ungenügende Sicherheitsnachweise)

e. der Name des Installateur

f. allfällige Anordnungen betreffend die Mängelbehebung

5 Sie informierden das Inspektorat, wenn sie feststellen, dass Inhaber von Kontrollbweilligungen ihre Pflicht in schwerwiegender Weise verletzen.

Aufgaben des Inspektorates

1Beaufsichtigt und unterstützt die übrigen Kontrollorgane und die Inhaber einer Ersatzbewilligung in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle, es kann die dafür notwendigen MAssnahmen anordnen.

2Es kontrolliert die elektrischen Installationen die nach Art. 32 abs.2, sofern der Eigentümer nicht eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragt hat.

3soweit die Durchführung technischer Kontrollen von installationen nach Art.32 abs.2 an akkreditierte Inspektionsstelle übertragen worden ist, überwacht das Inspektort die den eingang der Sicherheitsnachweis und prüft diese Stichprobenweise.

4 Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften dieser Verordnung entspricht.

Worauf muss geachtet werden bei Übernahme einer Installation?

1 übernimmt der Eigentümer vom Ersteller ein erlektrische Installation mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren, so muss er der Netzbetreiberin bei der Übernahe der Installation vom Ersteller mit dem Sicherheitsnachweis nach Art.37 nachweisen dass die Installation nach den Vorschriften dieser verordnung kontrolliert wurde.

(2. Handelt es sich um eine Eigenversorgungsanlage muss dem Inspektorat ein SINA eingereicht werden.)

3 Übernimmt der Eigentümer eine Installation mit Kontrollperioder von weniger als 20 Jahren, so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle dur ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelleund reicht innerhalb dieser Frist den SINA bei der Netzbetreiberin oder dem Inspektorat ein.

 

Periodischer Nachweis

1 Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden, mindestens 6 Monate vor ablauf der Kontrollperiode Schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis is zu ende der Kontrollperioder einzureichen.

2 Das Inspektorat fordert die Eigentümer von Spezialinstallationen und die Inhaber von eingeschränkten Kontrollbewilligung (Art. 12 abs.1) sowie die dieEigentümer einer Eigenversorgungsanlage, mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.

3 Diese Frist kannn bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so übergiebt die Netzbetreiberin dem Inspektorat die durchsetzung der periodischen Kontrolle.

4 Die Kontrollperioden sind im Anhang erwähnt, dass Inspektorat kann in ausnahmefällen Abweichungen von diesen Kontrollperiodern bewilligen.

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:
 

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Welche Angaben braucht es auf dem SINA

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen

Ungenügende Sicherheitsnachweise:

1 Die Netzbetreiberinnen weisen unvollständige oder offensichtlich unrichtige SINAs zurück oder ordnen notwendige Masnahmen an.

2 Sie können zusätzliche Angaben und die Vorlage der technischen Unterlagen der Installation verlangen.

Stichprobenkontrolle

1das INspektorat und die NEtzbetreiberin können Stichproben anordnen wenn der Verdach besteht dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen. Sie können hierfür andere Kontrollorgane beziehen.

2die Kosten der Kontrolle ins von Eigentümer zu bezahlen wenn Mängel in der Installation bestehen.

ist Kontrolle mängelfrei muss diejenig Stelle bezahlen die die Kontrolle angeordnet hat.

Mängelbehebung:

1Mängel die Personen oder Sachen Gefährten müssen unverzüglich behoben werden. Wenn unmittelbare oder erhebliche Gefahr unterbricht das Kontrollorgane die stromzufuhr sofort.

2die NEtzbetreiberin oder das ESTI setzten eine angemessene Frist für mängelbehung falls bei Stichproben oder Überprüfung der des SINA festgestellt wurden.

3werden innerhalb der festgesetzten Frist Mängel nicht behoben oder die Angeordneten Massnahmen nicht durchgeführt übergibt die NEtzbetreiberin die Durchsetzung dem INspektorat.

4das INspektorat kann weiter interessierte stellen, insbesondere die kantonale Feuerpolizei über die Mängel der elektrischen Installation informierenund Weigerung des Eigentümers diese zu beheben.

 

Étudier