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Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen

Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen


R. W.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und Verfahren im Bereich der elektrischen Installationen auf universitärem Niveau. Sie decken Themen wie Inspektorat, Sicherheitsnachweise, Kontrollen und Installationsbewilligungen ab, wobei besonders auf die Rolle von Personen, Adressen und Spannungen eingegangen wird. Elektromonteure, Eigentümer und andere Fachkräfte profitieren von diesen Karteikarten, um die notwendigen Schritte für eine sichere und konforme Installation zu verstehen und umzusetzen.
Karten
45
Lernende
41
Sprache
Deutsch
Kategorie
Elektronik
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
09.04.2016 / 06.03.2026

Lernkarten

Aufgaben der Netzbetreiberinnen:

1überwachen den Eingang von Sicherheitsnachweisen welche nicht nach Art. 34 abs.3 dem Inspektorat eingereicht werden müssen

2sie prüfen Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit. Ordnen gegebenenfalls die Massnahmen zur Mängelbehebung an. Sie melden dem Inspektorat fall Inhaber einer Installationsbewilligung ihre Pflichten in schwerwiegender weise verletzen.

3Sie bewahren den SINA bis zur Beendigung der nachsten periodischen Kontrolle au, mindesten jedoch 5Jahre.

4Sie führen ein Verzeichnis der von ihnen versorgten Installationen, darin sind einzutragen:

a Ort und Eigentümer der Installation

b Die Kontrollperioden

c. jede Kontrolle(Art, Datum, Kontrollpersonal, Ergebnis)

d. Allfällige Anordnungen nach Artikel 38 (Ungenügende Sicherheitsnachweise)

e. der Name des Installateur

f. allfällige Anordnungen betreffend die Mängelbehebung

5 Sie informierden das Inspektorat, wenn sie feststellen, dass Inhaber von Kontrollbweilligungen ihre Pflicht in schwerwiegender Weise verletzen.

Aufgaben des Inspektorates

1Beaufsichtigt und unterstützt die übrigen Kontrollorgane und die Inhaber einer Ersatzbewilligung in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle, es kann die dafür notwendigen MAssnahmen anordnen.

2Es kontrolliert die elektrischen Installationen die nach Art. 32 abs.2, sofern der Eigentümer nicht eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragt hat.

3soweit die Durchführung technischer Kontrollen von installationen nach Art.32 abs.2 an akkreditierte Inspektionsstelle übertragen worden ist, überwacht das Inspektort die den eingang der Sicherheitsnachweis und prüft diese Stichprobenweise.

4 Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften dieser Verordnung entspricht.

Worauf muss geachtet werden bei Übernahme einer Installation?

1 übernimmt der Eigentümer vom Ersteller ein erlektrische Installation mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren, so muss er der Netzbetreiberin bei der Übernahe der Installation vom Ersteller mit dem Sicherheitsnachweis nach Art.37 nachweisen dass die Installation nach den Vorschriften dieser verordnung kontrolliert wurde.

(2. Handelt es sich um eine Eigenversorgungsanlage muss dem Inspektorat ein SINA eingereicht werden.)

3 Übernimmt der Eigentümer eine Installation mit Kontrollperioder von weniger als 20 Jahren, so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle dur ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelleund reicht innerhalb dieser Frist den SINA bei der Netzbetreiberin oder dem Inspektorat ein.

 

Periodischer Nachweis

1 Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden, mindestens 6 Monate vor ablauf der Kontrollperiode Schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis is zu ende der Kontrollperioder einzureichen.

2 Das Inspektorat fordert die Eigentümer von Spezialinstallationen und die Inhaber von eingeschränkten Kontrollbewilligung (Art. 12 abs.1) sowie die dieEigentümer einer Eigenversorgungsanlage, mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.

3 Diese Frist kannn bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so übergiebt die Netzbetreiberin dem Inspektorat die durchsetzung der periodischen Kontrolle.

4 Die Kontrollperioden sind im Anhang erwähnt, dass Inspektorat kann in ausnahmefällen Abweichungen von diesen Kontrollperiodern bewilligen.

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:
 

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten?

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Welche Angaben braucht es auf dem SINA

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen

Ungenügende Sicherheitsnachweise:

1 Die Netzbetreiberinnen weisen unvollständige oder offensichtlich unrichtige SINAs zurück oder ordnen notwendige Masnahmen an.

2 Sie können zusätzliche Angaben und die Vorlage der technischen Unterlagen der Installation verlangen.

Stichprobenkontrolle

1das INspektorat und die NEtzbetreiberin können Stichproben anordnen wenn der Verdach besteht dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen. Sie können hierfür andere Kontrollorgane beziehen.

2die Kosten der Kontrolle ins von Eigentümer zu bezahlen wenn Mängel in der Installation bestehen.

ist Kontrolle mängelfrei muss diejenig Stelle bezahlen die die Kontrolle angeordnet hat.

Mängelbehebung:

1Mängel die Personen oder Sachen Gefährten müssen unverzüglich behoben werden. Wenn unmittelbare oder erhebliche Gefahr unterbricht das Kontrollorgane die stromzufuhr sofort.

2die NEtzbetreiberin oder das ESTI setzten eine angemessene Frist für mängelbehung falls bei Stichproben oder Überprüfung der des SINA festgestellt wurden.

3werden innerhalb der festgesetzten Frist Mängel nicht behoben oder die Angeordneten Massnahmen nicht durchgeführt übergibt die NEtzbetreiberin die Durchsetzung dem INspektorat.

4das INspektorat kann weiter interessierte stellen, insbesondere die kantonale Feuerpolizei über die Mängel der elektrischen Installation informierenund Weigerung des Eigentümers diese zu beheben.

 

Étudier