NIN 2010 Aufgaben
Grün
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Flashcards
2-1) Wie entsteht in der Schweiz ein Gesetz?
"Grün"
Auftrag -> Verwaltungsinternes Verfahren -> Aemterkonsultation -> Verwaltungsinternes Verfahren -> Vernehmlassung -> Verwaltungsinternes Verfahren -> Aemterkonsultation -> Verwaltungsinternes Verfahren -> Entscheid Bundesrat -> IN KRAFT
2-2) Wann ist die neue Starkstromverordnung entstanden,und seit wann ist sie in Kraft??
"Grün"
vom 30.März 1994
in Kraft seit 1.Juni 1994
2-3)Was gilt laut Starkstromverordnung als Sachverständige Person??
"Grün"
Personen mit elektrotechnischer Grundausbildung (Lehre,gleichwertige betriebsinterne Ausbildung oder Studium)und mit Erfahrung im Umgang mit elektrotechnischen Einrichtungen
2-4)Wann ist das Bundesgesetz betreffend, die elektrischen Schwach- Starkstromanlagen entstanden?
am 24.Juni 1902 (ELG)
1.Februar 1903 in Kraftsetzung.
2-5)Wie heissen die Hauptabschnitte im Elektizitätsgesetz??
1. Allgemeine Bestimmungen
2.Schwachstromanlagen
3. Starkstromanlagen Art.7.15
3A.Plangenehmigungsverfahren
4. Kontrolle Art.19
5.Haftpflichtbestimmungen
6.Enteignung(Exproporation)
7.Strafbestimmungen
8.Schlussbestimmungen
2-6)Wie heissen die einzelnen Kapitel in der Starkstromverornung??
1.Allgemeine Bestimmungen
2.Grundsätze der Sicherheit für Erstellung,Betrieb und Instandhaltung elektrischer Anlagen
3.Erzeugungs- und Verteilanlagen
4.Schutzmassnahmen
5.Arbeiten an Starkstromanlagen
6.Provisorische Anlagen
7.Schlussbestimmungen
2-7)Wann ist die Leitungsverordnung entstanden??
am 30.März 1994(Leitungsverordnung,LeV)
2-8)Welchen Abstand müssen Niederspannungsanlagen vom Boden Haben??
Leiter und Luftkabel müssen sowohl beim grössten Durchhang wie auch bei Windauslenkung mindestens die Bodenabstände nach Anhang 3 aufweisen.
Vertikalabstand 6 m
Direktabstand 5 m
2-9)Bei Grabarbeiten zwischen zwei Gebäuden weiss man nicht sicher wo sich das elektrische Kabel befindet.-Was sagt die Leitungsverordnung??
Die Betriebsinhaber geben auf Anfrage berechtigten Personen Lage und Verlegungsart ihrer Kabelleitungen bekannt.
2-10)Für welchen Spannungsbereich gilt die NIV??
1000V AC
1500V DC
2-11)Wo liegt nach NIV die Grenzstelle zwischen Anschlussleitung und Installation??
Die Eingangsklemmen am Anschlussüberstromunterbrecher??
2-12)Wie heissen die Hauptabschnitte der Leitungsverordnung??
1.Allgemeine Bestimmung
2.Bauvorschriften
3.Betrieb, Instandhaltung u.Kontrolle von elektrischen Leitungen
4.Schluss u.Übergangsbestimmungen
2-13)Wie erkennen Sie welches Kabel wohin geht??
Kabel müssen an den Enden sowie an zugänglichen Stellen eindeutig,dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein.
2-14)Wer darf was ohne Installationsbewilligung ausführen??
- fachkundige Personen in von ihnen bewohnten oder ihren Eigentum stehende Wohnräume
- Personen die:
a) Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten Wohnräumen, an einphasigen Lampen- und Steckdosenstromkreisen mit Fehlerschutzeinrichtungen für max.30mA Differenz- Bemessungstrom
b) Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter montieren und demontieren.
2-15)Wann ist die neue Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse entstanden??
9.April 1997 (NEV)
2-16)Für welche elektrischen Erzeugnisse gilt das NEV?
gilt für Niederspannungserzeugnisse zur Verwendung mit einer Nennspannung bis 1000 V AC oder 1500 V DC
2-17)Wer darf Installationen ausführen??Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Die Ausführung von Installationsarbeiten darf nur Betriebsangehörigen übertragen werden, welche:
a) über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Elektromonteur/installateur verfügen oder eine gleichwertige Abschluss besitzen;(Gleichwertigkeit entscheidet Inspektorat nach Anhören des BBT;oder
b)Fähigkeitszeugnis als Montage- Elektriker verfügen.
fachkundige Person voll-zeitlich beschäftigt.
2-18)Welche eingeschränkte Installationsbewilligungen kennt die NIV??
Das Inspektorat kann eingeschränkte Installationsbewilligungen erteilen:
a) für innerbetriebliche Insatallationsarbeiten (Art. 13)
b)für Installationsarbeiten an besondere Anlage (Art.14)
c)für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (Art.15)
2-19)Was versteht man unter Inverkehrbringen nach NEV??
Als Inverkehrbringen gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung von Niederspannungserzeugnissen zum Vertrieb oder Gebrauch in der Schweiz.
2-20)Welche Bezeichnung müssen elektrische Erzeugnisse haben?NEV Art.10
zgafuzfgweu
2-21)Welche grundlegenden Anforderungen werden an Niederspannungserzeugnisse gestellt?NEV Art.4
Niederspannungserzeugnisse mit einer Nennspannung 50 V und 1000 V AC/75 V oder 1500 V DC dürfen nur in Verkehr gebracht werden,wenn sie die Anforderungen nach Anhang 1 der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mietgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen .
2-22)Ein Schalterfabrikant verkauft seine Schalter. Welche Bedingungen sind zu erfüllen?NEV Art.6
muss eine Konformitätserklärung vorlegen können,aus welcher hervorgeht, dass das Niederspannungserzeugnis den grundlegenden Anforderungen entspricht.
2-23)Was wissen Sie über Ersatzbewilligungen für Installationen??NIV Art.11
Beschäftigt ein Betrieb vorübergehend keine fachkundige Person, so kann das Inspektorat eine Ersatzbewilligung erteilen.
Vorausgesetzt der Betrieb beschäftigt min.einen Elektrokontrolleur/Chefmonteur oder ein Betriebselektieker (Art.13).Diese Person muss in der Ersatzbewilligung aufgeführt sein.
Die Ersatzbewilligung ist 6.Monate gültig;kann um höchstens 6.Monate verlängert werden.
Das Inspektorat muss wehrend dieser zeit,die Installationstätigkeiten besonders beaufsichtigen.
Inhaber trägt die Kosten.
2-24)Pro fachkundige Person dürfen in einem Betrieb wie viele Personen in der Installation beschäftigt sein??NIV Art.10
zwanzig Personen(Elektrokontrolleure/monteure,Chefmonteure,Montageelektieker,Lehrlinge oder Hilfskräfte)
2-25)Für welche elektrischen Erzeugnisse gilt das NEV nicht?
NEV Art.1
Sie gilt nicht für Niederspannungserzeugnisse, deren elektrische Sicherheit in Spezialerlassen geregelt sein:
2-26)Welche Sicherheitsanforderungen stellt das NEV an elektrische Erzeugnisse?NEV Art.3
Niederspannungserzeugnisse dürfen bei bestimmungsgemässen und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störfällen weder Personen noch Sachen gefährden.
2-27)Ein Elektromaterialverkäufer muss bei einer Kontrolle welche Unterlagen vorzeigen??NEV Art.7
muss technische Unterlagen zur Verfügung halten,welche es der Kontrollstelle (Art.21 EleG)erlauben,die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen zu überprüfen.
2.28)Gibt es kein Sicherheitszeichen mehr??NEV Art.11
Wer eine elektrische Erzeugnis mit dem freiwilligen Sicherheitszeichen in Verkehr bringen will,braucht eine Bewilligung der Kontrollstellen.(Art.16)
2.29)Ein Kunde hat eine gebrauchte Werkzeugmaischiene Baujahr 1989 samt Schaltschrank gekauft.Müssen sie den Schaltschrank an die NIN anpassen??NEV Art.17
Gebrauchte Niederspannungserzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden wenn sie die zum Zeitpunkt ihres ersten Inverkehrbringens gültigen Anforderungen erfüllt.
2.30)Wer kontrolliert ob Niederspannungserzeugnisse richtig in Verkehr gebracht werden??NEV Art.19
Marktüberwachung: Die Kontrollstelle kontrolliert, ob in Verkehr gebrachte Niederspannungserzeugnisse den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.
2.31)Wie lange dürfen Niederspannungserzeugnisse nach dem alten NEV noch verkauft werden??NEV Art.25
NEV Art.25
2.32)Welche Aufgaben hat die fachkundige Person in einem Betrieb??NIV Art.9
Die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausführen kann(fachkundiger Leiter)
2.33)Was gibt es für Kontrollorgane??NIV Art.26
a. unabhängige Kontrollorgane;
b. akkreditierten Inspektionsstellen;
c. Netzbetreiberinnen;
d. das Inspektorat.
2.34)Wer darf periodische Kontrollen durchführen?NIV Art.31/Art.26
Wer an der Plannung,Erstellung,Änderung der zu kontrollierenden Installation beteiligt war,darf keine Abnahmekontrolle nach Art.35 Absatz 3,durchführen.
unabhängiges Kontrollamt
2.35)Was wird nach dem NIV als Installation verstanden??NIV Art.2
a.Hausinstallationen nach Artikel 14 des EleG;
b.Installationen, die aus einer Hausinstallation gespeist werden(Schützenhäuser)
c. Eigenversorgungsanlagen mit oder ohne Verbindung zu einem Netz.
d.Installationen aus dem öffentlichen Niederspannungsverteilnetz gespeist werden.
1.Tunnel und andere unterirdische Installationen
2.Rohrleitungen und Tankanlagen
3.Campingplätze, Bootsanlagestellen usw;
4.Baustellen,Märkte,Zirkus- und Schaustellbetriebe,Billettautomaten,Reklamebeleuchtung,Beleuchtung von ÖV Gebäuden.
5.Frisch- und Abwassereinrichtungen
e.klassifizierten Bauten und Anlagen des Militärs
f.Zivilschutzbauten
g.ortsfeste Erzeugnisse oder provisorische Inst.die an Inst.nach Buchstaben a-f fest angeschlossen werden.
h.inst.auf Schiffen
2.36)Was ist bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen unbedingt zu beachten??NIV Art 22 2+3
dürfen nur Elektroinstallateure oder Personen mit gleichwertigen Ausbildung arbeiten.(Sachverständige und eine instruierte Person)
neusten Erkenntnissen speziell ausgebildet und ausgerüstet sein.
immer zu zweit.eine dieser Personen ist als verantwortlicher zu bestimmen.
2.37)Welche "Spezial"- Inst.müssen alle Jahre kontrolliert werden??und durch wen?NIV Anhang 1a
1.Rohrleitungsanlagen,die der Bundesaufsicht unterstehen.
2.Munitions- und Tankanlagen des Militärs.
3.Tankanlagen
4.EX Zonen 0/1 und 20/21(ausgenommen Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten)
5.medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3/4
6.Räumen in denen Sprengstoff oder pyrotechnische Produkte hergestellt oder verarbeitet werden.
7.Bergwerken
8.die von Inhabern einer Bewilligung für innerbetriebliche Installationsarbeiten(Art.13)erstellt,geändert oder in Stand gestellt werden.
2.38)Wie heissen die einzelnen Kapitel in der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen??
1.Allgemeine Bestimmungen
2.Bewilligung für Installationsarbeiten
3.Ausführung von Installationsarbeiten
4.Installationskontrolle
5.Gebühren,Rechtsmittel,Strafbestimmungen
6.Schlussbestimmungen
2.39)Innert welcher Frist muss der Eigentümer einer Inst.mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren,eine Abnahmekontrolle veranlassen und den Sicherheitsnachweis einreichen?NIV Art. 35.3
innerhalb von sechs Monaten.
durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle.
1.3)Wie unterscheidet das Elektrizitätsgesetz zwischen Stark- und Schwachstrom-anlagen. EleG Art.2
Schwachstromanlagen: normalerweise können keine Ströme auftreten, die für Personen oder Sachen gefährlich sind.
Starkstromanlagen: da können ströme auftreten die für Mensch und Sachen gefährlich sein können.