Mündliche Prüfung
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Kartei Details
Karten | 48 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.11.2013 / 26.06.2024 |
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Gehe auf das komplette Prüfschema beim folgenden Beispiel ein!
Wie das erste Beispiel (Maschine von Berlin nach München), aber diesmal transportiert ein Spediteur im Auftrag des Münchener Unternehmens die Maschine von Berlin nach München für 5.000 €!
- Steuerbarkeit: a) sonstige Leistung § 3 (9) UStG (Handlung), b) Ort ist München § 3a (2) UStG, c) es liegt eine Unternehmerfähigkeit vor § 2 (1) UStG, d) im Rahmen eines Unternehmens § 2 (1) UStG, e) gegen Entgelt (5.000 €) § 10 (1) UStG
- Steuerfreiheit ist lt. § 4 UStG nicht gegeben
- Steuerpflicht beträgt 19% § 12 UStG
Gehe auf die unentgeltlichen Wertabgaben ein. Was sind dabei die wichtigsten Aussagen, was wird dort behandelt?
- Ort ist nach § 3f UStG zu wählen
- wenn unentgeltliche Lieferungen vorliegen, gilt § 3 (1b) UStG
- bei unentgeltlichen Leistungen gilt § 3 (9a) i. V. 3.4 UStAE
- teilentgeltlich ist der § 105 (5) UStG ausschlaggeben und dort ist die Mindestbemessungsgrundlage normiert
Was sagt § 3f UStG aus?
"Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen"
- Lieferungen des § 3 (1b) und Leistungen nach § 3 (9a) UStG werden an den Ort ausgeführt, von dem der UNer sein Unternehmen betreibt
Was beinhaltet § 3 (1b) UStG?
Lieferungen gegen Entgelt werden gleichgestellt:
- Entnahme von Unternehmer von seinen Unternehmen für Zwecke die außerhalb des Betriebes genutzt werden
- die unentgeltiche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für desssen privaten Bedarf (solange keine Aufmerksamkeit vorliegt)
- jede andere unentgeltiche Zuwendung eines Gegenstandes (ausgenommen von Geschenken von geringem Wert für Zwecke des Unternehmens
Voraussetzung ist, dass der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise berechtigt ist!
Was ist bei einen betrieblichen Pkw als unentgeltliche Wertabgabe zu beachten?
Zuerst einmal ist zu entscheiden, welche VAriante genutzt werden kann ( 1%-Regelung oder Fahrtenbuch).
Kosten werden aufgeteilt in VSt-Abzug und diese, die keinen haben (z.B. Kfz-Steuer, Kfz- Versicherungen).
man muss beweisen, dass man eine betriebliche Nutzung hat (wie gesagt durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder halt durch die 1%-Schätzung)
Was ist beim Fahrtenbuch genau zu beachten und wie geht dort die Berechnung?
Durch das Fahrtenbuch kann man die Jahresleistung des Wagens erfassen, ebenfalls kann man daraus ablesen (durch die Spalte "privat km") wie viel davon Privat waren.
Wenn die Privaten von der Jahresleistung abgezogen werden, erhält man die betrieblichen Fahrten => aus diesen Werten kann man die Prozente ausrechen die privat und betrieblich genutzt worden sind.
Angaben:
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Arbeitstage * benötigte km * 2 (Hin-rückweg))
- Entfernungskm zw. Whg./Betrieb
- Arbeitstage wo Betrieb aufgesucht worden ist
- USt-Satz
- Km-Pauschale (0,30 €)
- Nutzund des Kfz in Monaten
Als nächstes ermittelt man die Kfz-PRivat Anteil, man nimmt alle Kosten die für das Fahrzeug angefallen sind, unterteilt diese in Netto, ohne VSt, mit VSt und gibt bei Netto alle Werte ein und bei der VSt berücksichtigt man, wo die Steuer gezogen worden ist und wo nicht.
Diese Werte summiert man und berechnet dann vom GEsamtwert ohne VSt und mit VSt den Privatanteil (mit ermittelten Prozentsatz). Für den Wert mit VSt muss die 19% USt zu gerechnet werden.
Man erhält also einmal unentgeltliche Wertabgaben mit USt (Kfz-Gesamtkosten-PRivat mit VSt + 19% USt auf diesen Betrag)
und man erhält unentgeltliche Wertabgaben ohne USt, dort nimmt man einfach den ermittelten Privat Anteil der Kfz-GEsamtkosten ohne VSt.
Beachte: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte diese Ermittlugn muss als nicht abziehbare Betriebsausgabe gebucht werden.
Nenne den kompletten Buchungssatz für das Fahrtenbuch!
Privat 18000
an unentgeltiche Wertabgabe 19%
an unentgeltliche Wertabgabe (ohne USt)
an USt 19%
Was ist bei der 1%-Regelung zu beachten?
man nimmt den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, rundet diesen auf volle 100€ ab
Berechnung: 1% vom Bruttolistenpreis ./. Kürzung der 20% = Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgaben + 19% USt = unentgeltliche Wertabgabe mit USt (mtl.) => für das gesamte Jahr rechnet man * 12
bei den unentgeltlichen Wertabgaben mtl. ohne USt, nimmt man die ermittelten 20%, die man gekürzt hat und multipliziert diese mit 12 und erhält den Jahresbetrag.
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Berechnung der Entfernungspauschale = einfache Entfernung zwischen Whg. und Betrieb km * 0,30 €
=>0,03% vom Bruttolistenpreis * Entfernungskilometer ./. Anzahl der augesuchten Tage * Entfernungspauschale = man erhält die BMG für Fahrten zw. Whg./Betrieb mtl. * 12 für das gesamte Jahr.
die 0,03% vom Bruttolistenpreis-Berechnung ist der nicht abziehbare Anteil; der darauffolgende PArt ist der abziehbare Teil
§ 1 UStG
steuerbare Umsätze
§ 14 UStG
Aufstellung von Rechnungen
§ 14 b UStG
Aufbewahrung von Rechnungen;´: 10 Jahre
§ 14c UStG
unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
§ 15 USTG
Vorsteuerabzug
Welche Angaben gehören in die Rechnung?
- vollständiger NAme/Anschrift des Empfängers und Verkäufers
- Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Rg.Nr.
- Menge, Art des GEgenstandes/Dienstleistung
- Steuersatz bzw. Vermerk der Steuerfreiheit
- Steuerbetrag
- Aufbewahrungspflich
Wann ist ein Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt?
wenn der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist:
- generell darf ein UN VSt abziehen, wenn er selbst auf seinen Rechnungen USt ausweist
Ausnahmen:
- Gegenstand wird nicht für das UN, sonder privat für den Unternehmer angeschafft
- UN hat nur USt-freie Umsätze
- UN ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Rechnung ist fehlerhaft ausgestellt
BEACHTE: wenn nicht erkenntlich ist, dass die Rechnung eindeutig der GEsellschaft zuzuordnen ist, dann darf VSt nicht gezogen werden
WAnn ensteht die Umsatzsteuer und wann ist sie fällig? (u. a. VZ, Abschlusszahlung)
Entstehung bei der Sollversteuerung: mit Ablauf des Voranmeldezeitraumes der Leistung
Fälligkeit: USt-Vorauszahlungen = 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes § 18 (1) S. 4 UStG; USt-Abschlusszahlung = bei Anmeldung ein Monat nach Eingang, bei Bescheid 1 Monat nach Bekanntgabe § 18 (4) 1,2 UStG
Gehe auf das Umsatzsteuersystem ein!
A verkauft für 100
B verkauft für 250
C verkauft für 320
D verkauft für 400 an den Endverbraucher
(alle Beträge sind netto)
- wirtschaftlicher Verlauf (Gegenwart): A verkauft mit USt für 119 €; B = 297,50; C = 380,80; D = 476 €
- Abrechnung gegenüber dem Finanzamt: A muss 19 € zahlen (Zahllast); B muss 28,50 € zahlen (wird verrechnet, die USt die er verlangt mit der VSt, die er zahlen musste); C = 13,30 €; D = 15,20 € und im Endeffekt trägt der Endverbraucher die Mehrwertsteuer ==> alle USt betragen zusammen 76 €
- Mehrwerte: was erhalten die UN? A (100 - 0)erhält 100 €; B = 150 € (250 - 100); C = 70; D = 80 ==> somit ist der Nettogesamtbetrag wieder erreicht von 400 €
Wieso ist USt eigentlich gewinnneutral?
lt. den USt-System erhält kein UNen durch diese einen Gewinn, da sie ausgeglichen wird.
Wenn B zum Beispiel bei A ein Gut erwirbt und 19 € VSt zahlt und es dann verkauft und 47,50 € USt erhält, dann muss er ans FA USt nachzahlen i.H.v. 28,50 €.
Er hat also 47,50 € eingenommen durch USt, aber 19 € VSt und 28,50 € USt ans FA gezahlt = 47,50 € somit entsteht kein Gewinn.
Wie geht man mit dem Umsatz vor? Wie prüft man diesen?
- Stufe: liegt ein steuerbarer Umsatz lt. § 1-3g UStG, 10 UStG (dort gibt es 5 Merkmale, die zu prüfen sind) oder liegt ein nicht steuerbarer Umsatz z.B. Schadensersatz siehe UStAE 1.3
- Stufe: wenn der Umsatz steuerbar ist, muss als nächstes geprüft werden, ob ein steuerfreier §§ 4-9 UStG oder steuerpflichter § 12 UStG Umsatz vorliegt
Nenne die 5 Merkmale wie ein steuerbarer Umsatz zu prüfen ist!
- Umsatzarten (Lieferung oder sonstige Leistung)
- Unternehmer(-fähigkeit)
- Unternehmen § 2 (1) S. 2 UStG
- im Inland
- gegen Entgelt
Gehe genauer auf die 5 Merkmale ein:
Zuerst erläutere die Lieferung oder sonstige Leistung!
Lieferung § 3 (1) UStG = Gegenstand; sonstige Leistung § 3 (9) UStG = Tun, Dulden, Unterlassen
=>wenn UN die Ware zu A bringt, wird sie befördert, wenn eine Spedition beauftragt von UN die Ware zu A bringt, wird sie versendet
es gibt ebenfalls Sonderfälle der Lieferung oder sonstigen Leistung
Gehe auf die Sonderfälle der Lieferung oder sonstigen Leistung im Bezug auf die Prüfung der steuerbaren Umsätze genauer ein! Und erläutere eines genauer!
- Kommissionsgeschäfte § 3 (3) UStG
- Werklieferungen § 3 (4) UStG
- Werkleistungen § 3 (9) UStG
- Reihengeschäfte § 3 (6) S. 5 UStG
...???...
Gehe nun auf die Unternehmer(-fähigkeit) ein!
§ 2 (1) S. 1 + 3 i.V. AE 2 .1 ff
- Ausnahmen sind in § 2 (2) UStG geregelt (z.B. Arbeitnehmer oder Organschaft)
Erläutere nun das Unternehmen bei steuerbaren Umsätzen!
§ 2 (1) S.2 hat jeder UNer auch ein Unternehmen; wenn demzufolge die Unternehmerfähigkeit gegeben ist, ist das Unternehmen auch gegeben
Was bedeutet bei steuerbaren Umsätzen das Merkmal "im Inland"?
§ 1 (2) i.V. 1.9. AE ist dieser Aspekt geregelt
- es gibt das Inland (grds. steuerbare Umsätze)
- das Gemeinschaftsgebiet/EU: innergemeinschaftliche Lieferung und - Erwerb
- Drittländer: Ausfuhr und Einfuhr
Wann sind Gemeinschaftsumsätze steuerbar?
- vom Inland zum Gemeinschaftsgebiet: U Inland zu Abnehmer EU => eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, diese ist steuerbar aber ggf. steuerfrei
- vom Gemschaftsgebiet zum Inland: U aus EU zu Abnehmer Inland => innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor (§ 1 a UStG)
Wann sind Drittlandsumsätze steuerbar?
- vom Inland zum Drittland: UN Inland zu Abnehmer Drittland => es liegt eine Ausfuhr vor, die steuerbar ist aber ggf. steuerfrei
- vom Drittland zum Inland: UN Drittland zu Abnehmer Inland => es liegt eine Einfuhr vor, dort wird dann eine Einfuhr-Steuer (§ 1 (1) Nr. 4 UStG) erhoben
Welcher Ort zählt bei der Lieferung oder der sonstigen Leistung?
Lieferung:
- § 3 (6) UStG mit Warenbewegung gilt lt. Satz 1 der Abgangsort i.V. AE 3.12
- § 3 (7) UStG ruhende Lieferung lt. Satz 1 dort wo der Gegenstand ist (ohne Bewegung)
sonstige Leistung insb. § 3a UStG
- Prüfschema: 1. man prüft die Ausnahmetatbestände § 3a (3-7); 2. wenn 1. nicht gilt, gelten (1) oder (2)
- Sonderregelung: § 3a (3) Nr. 1 gelten bei Grundstücksumsätze der Lageort
Gehe auf den Aspekt "gegen Entgelt" bei den steuerbaren Umsätzen genauer ein!
§ 10 (1) S. 2 UStG
- durchlaufende Posten sind hierbei nicht zu berücksichtigen
- wenn eine Bezahlung erfolgt, ist ein Leistungsaustausch gegeben und somit ein steuerbarer Umsatz § 1 (1) Nr. 1 UStG
Was beinhaltet das Wahlrecht der Steuerfreiheit?
man verzichtet auf die Steuerfreiheit
???
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