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MPV 27-1 KÜO

Immer fleißig lernen jungens ;-)

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Handwerk
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 14.05.2014 / 12.10.2015
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welche Anlagen sind Überprüfungspflichtig und wo steht dies?

- §1 Abs.1 der Kehr- und Überprüfungsordnung

1.Abgasanlagen

2.Heizgaswege der Feuerstätten

3.Räucheranlagen

4.notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen

Bis wann muss spätestens eine Wiederholungsmessung durchgeführt werden, wenn bei der Abgaswegekontrolle über 1000ppm CO festgestellt wurde?

Bei welchen Anlagen entfällt die CO-Messung und warum? Wo steht dies?

§1 Abs. 2

1. gasbeheizten Wäschetrocknern

2. Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe ohne Gebläse Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung durch die Außenwand, wenn die Ausmündung über 3 Meter Erdgleiche liegt und einen Abstand zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen von mehr als 1 Meter hat.
 

Welche Anlagen sind laut §1 Abs. 3 von der Kehr- und Überprüfungspflicht ausgenonnem? Nenne mind. 3!

Und was ist außerdem zu tun?

dauernt stillgelegte Anlagen nach Abs. 1 wenn,

-wenn die Anschlussöffnungen aus nicht brennbaren Stoffen, unter Beachtung der Feuerwiederstandsdauer der Abgasanlage verschlossenn werden.

-bei gasförmigen Brennstoffen muss die Gaszufuhr dauerthaft unterbunden sein

-freistehende senkrechte Teile einer Abgasanlge mit einem Querschnitt über 10.000 cm²

-demontierbare Verbindungsstücke von Einzelraumfeuerstätten, Etagenheizungen oder Heizungsherden

-dicht geschweiste Abgasanlagen von z.B. BHKW's

-gasbeheizte Wäschetrockner bis 6KW

-koch- und Garschränke

-Heizgaswege sofern es sich nicht um einen offenen Kamin handelt

Eine Mitteilung über die dauerhafte Stillegung ist der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem zuständigem Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch mit zu teilen.

 

Kann die Anzahl der Kehrungen geändert werden, wenn ja wonach richtet sich das?

-Treffen bei Anlagen unterschiedliche KÜO-Pflichten zu, so ist die geringste Festsetzung maßgebend

Bei Mehrfachbelegung richtet sich die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen nach der Feuerstätte mit der höchsten Anzahl der Kehrungen.

Müssen bauliche Veränderungen (z.B.Einbau von Fugendichten Fenstern) angezeigt werden?

Wer wäre dann dafür verantwortlich`?

Ja, es muss angezeigt werden!

Der Bauherr/Eigentümer hat sicherzustellen das geprüft wird ob weiterhin die Verbrennungsluftversrgung und der sicher Abtransport der Abgase gewärleistet ist!

Was beinhaltet  der §2 der KÜO?

Besondere Kehrarbeiten

Was muss angeordnet werden wenn Verbrennungsrückstände nicht mehr mit dem üblichen Kehrwerkzeug entfernt werden kann?-

Ausbrennen, Ausschlagen oder chemische Reinigung