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Mietrecht

KV-Lehre 2. Lehrjahr 2014

KV-Lehre 2. Lehrjahr 2014


Kartei Details

Karten 23
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 21.10.2014 / 08.03.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Mietzins

  • Entgelt für den Gebrauch der Sache
  • Bruttomietzins besteht aus dem Nettomietzins und den Nebenkosten.

 

Miete 

Art. 253-273c OR

- Vertrag zwischen Mieter und Vermieter

- dem Mieter steht eine Sache für begrenzte zeit zum Gebrauch zurverfügung

-Zahlung=Mietzins

= Dauerschuldverhältnis

 

 

Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine

  • vertragliche Vereinbarung
  • zwischen Mieter und Vermieter, dass
    • der Vermieter dem Mieter eine Sache überlässt
    • der Mieter die Sache gebrauchen darf
    • der Mieter Entgelt (in Form von Mietzinsen) zu leisten hat

  1. Missbräuchliche Mietzinsen ART. 269 OR

-Missbräuchlich ist der Mietzins wenn, damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erziehlt wird oder....

-wenn er auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht.