Mietrecht

Kapitel 1 bis 10

Kapitel 1 bis 10


N. S.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über das Mietrecht, mit Fokus auf die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Sie behandeln Themen wie Mietzins, Mängel, Fristen und die verschiedenen Arten von Mietverträgen. Besonders nützlich sind sie für Mieter und Vermieter, die ihre rechtlichen Grundlagen kennenlernen und sich über ihre Verpflichtungen informieren möchten.
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Allemand
Créé / Mis à jour
02.10.2014 / 23.12.2025

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Was kann der Mieter vom Vermieter verlangen, wenn an der Sache Mängel (muss nicht vom Mieter bezahlt werden) entstanden sind oder er im vertragsgemässen Gebrauch gestört ist?

  • den Mangel beseitigt
  • den Mietzins verhältnismässig herabsetzt
  • Schadenersatz leistet
  • den Rechtsstreit mit einem Dritten übernimmt
  • Art. 259a OR

Was versteht man unter kleinem Unterhalt, welcher vom Mieter übernommen werden muss?

Nach heutiger Rechtssprechung sind dies nur noch Mängel, welche Durchschnittsmieter selber beheben können, ohne einen fachlichen spezialisierten Handwerker beiziehen zu müssen.
Praxis: bestimmter Betrag (z. B. 150.00) für alle Reparaturen in Vertrag nehmen

Nenne Mängel, welche vom Mieter selbst verschuldet wurden?

  • Seifenglas
  • Ablauf verstopft

Was ist bei der Ermittlung der Herabsetzung des Mietzinses zu beachten?
 

Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit räumlich, zeitlich und funktionell auswirken kann

Von welchem Zeitpunkt an besteht der Mietzinsherabsetzungsanpruch

Ab dem Zeitpunkt, von welchem der Vermieter vom Mangel Kenntnis hat bis zu dessen Beseitigung

Wie ist der Ablauf vom Mieter, wenn er den Mietzins hinterlegen möchte?

  • schriftlicher Ansetzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels
  • schriftliche Androhung, dass bei unbenütztem Ablauf der Mietzins hinterlegt wird
  • bei Hinterlegung muss dies am Vermieter mitgeteilt werden

Ab wann läuft die Frist für den Mieter um seine Ansprüche betreffend hinterlegtem Mietzins bei der Schlichtungsbehörde geltend zu machen? Wie lange läuft die Frist?

  • nach der Fälligkeit des 1. hinterlegten Mietzinses
  • 30 Tage Frist

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