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Mietrecht

Kapital 16-20 (ohne 18)

Kapital 16-20 (ohne 18)


Fichier Détails

Cartes-fiches 9
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 30.10.2014 / 02.12.2019
Attribution de licence Non précisé
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Intégrer
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Welche Stufen kennt man im Ausweisungsverfahren?

  • Erkenntnisverfahren
    • Forderungsklage beim Gericht, dass Mieter ausgewiesen werden soll
  • Vollstreckungsverfahren
    • Ausweisung wird vollzogen

Wann gelangt das Ausweisungsverfahren zur Anwendung?

  • Hauptanwendungsfall bei Zahlungsverzugskündigung nach OR 257d
  • nach einer ordentl. Kündigung, wenn der Mieter diese nicht angefochten (muss aber gültig sein)
  • wenn Erstreckung des Mietverhältnisses abgelaufen ist
  • Beendigung eines echt befristete Mietverhältnisses

 

Wo wird das Ausweisungsbegehren gestellt

  • Im summarischen Verfahren beim Einzelrichter, wenn Tatbestände klar belegt werden können
    • Forderung muss klar und schnell beweisbar sein
    • erhebt der Mieter Einrede und kann die Ausweisung nicht im summarischen Verfahren durchgeführt werden, wird der Einzelrichter auf die Ausweisung "nicht eintreten" und die Parteien auf das ordentliche Verfahren verweisen
  • im ordentl. Verfahren, wenn Beweislast nicht so einfach zu belegen ist (z.B. Sorgfaltspflichtverletzung) oder man allfällige Einrede seitens des Mieters befürchtet
    • zuerst vor die Schlichtungsbehörde und anschliessend an das
    • Mietgericht

Kann der Vermieter zur "Selbsthilfe" greifen, wenn der Mieter nicht auszieht?

Nein, damit macht er sich strafbar, z.B. für folgende Vergehen:

  • Hausfriedensbruch
  • Nötigung (ist von Amtes wegen zu verfolgen)
  • Sachentziehung (bei Gegenständen)