Mietrecht
Kapital 16-20 (ohne 18)
Kapital 16-20 (ohne 18)
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M. B.
M. B.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über das Mietrecht, insbesondere für Mieter und Vermieter. Sie behandeln wichtige Themen wie Mietzinsvorbehalte, Erhöhungsgründe und -verfahren, Ausweisungsverfahren sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Besonders nützlich sind sie für Mieter, die ihre Rechte kennenlernen möchten, sowie für Vermieter, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren wollen.
Karten
9
Lernende
8
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
30.10.2014 / 02.12.2019
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Lernkarten
Welche Stufen kennt man im Ausweisungsverfahren?
- Erkenntnisverfahren
- Forderungsklage beim Gericht, dass Mieter ausgewiesen werden soll
- Vollstreckungsverfahren
- Ausweisung wird vollzogen
Wann gelangt das Ausweisungsverfahren zur Anwendung?
- Hauptanwendungsfall bei Zahlungsverzugskündigung nach OR 257d
- nach einer ordentl. Kündigung, wenn der Mieter diese nicht angefochten (muss aber gültig sein)
- wenn Erstreckung des Mietverhältnisses abgelaufen ist
- Beendigung eines echt befristete Mietverhältnisses
Wo wird das Ausweisungsbegehren gestellt
- Im summarischen Verfahren beim Einzelrichter, wenn Tatbestände klar belegt werden können
- Forderung muss klar und schnell beweisbar sein
- erhebt der Mieter Einrede und kann die Ausweisung nicht im summarischen Verfahren durchgeführt werden, wird der Einzelrichter auf die Ausweisung "nicht eintreten" und die Parteien auf das ordentliche Verfahren verweisen
- im ordentl. Verfahren, wenn Beweislast nicht so einfach zu belegen ist (z.B. Sorgfaltspflichtverletzung) oder man allfällige Einrede seitens des Mieters befürchtet
- zuerst vor die Schlichtungsbehörde und anschliessend an das
- Mietgericht
Kann der Vermieter zur "Selbsthilfe" greifen, wenn der Mieter nicht auszieht?
Nein, damit macht er sich strafbar, z.B. für folgende Vergehen:
- Hausfriedensbruch
- Nötigung (ist von Amtes wegen zu verfolgen)
- Sachentziehung (bei Gegenständen)
Wann kann der Mieter im Ausnahmefall allenfalls die Gegenstände in einer Wohnung entsorgen?
- Mieter hat Wohnung offensichtlich verlassen und Besitz daran aufgegeben
- Besitzesaufgabe
- jedoch nur bei Gerümpel
Wann darf sich der Vermieter den Zugang zur Wohnug verschaffen?
- nur bei einem Notstand
- sonst droht dem Mieter Hausfriedensbruch
Welche Erhöhungsgründe kennt das Mietrecht?
- Ausgleich der Teuerung auf dem risikotragenden Kapital
- anhand des Landesindexes
- 40 % erlaubt
- Formel: (neuer Index-alter Index) : alter Index x 40 = zulässige Erhöhung
- Kostensteigerung
- zwischen 0.5 und 1.0 %
- Mehrleistungen des Vermieters
- bei Neuinvestitionen zu 100 %
- bei Ersatzinvestitionen zwischen 50 - 70 %
Nach welchen Berechnungsmethoden erfolgen MZ-Erhöhungen?
- absoluten Methode
- Berechnung der Brutto- und Nettorendite
- relative Methode
Wann wird ein Mietzinsvorbehalt angebracht?
- wenn z.B. infolge einer Sanierung nicht die gesamte Erhöhung auf einmal auf den Mieter überwälzt wird.
- Vorbehalt muss in Franken oder Prozenten festgelegt werden
- Vorbehalt ist bei jeder MZ-Eröhung zu wiederholen, ansonsten geht sie verloren