Medienrecht Klausurvorbereitung
Medienrecht an der Uni Stuttgart
Medienrecht an der Uni Stuttgart
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Cartes-fiches
Welche Kollisionsregeln gibt es?
Altersregel, Rangregel, Spezialitätsregel
Woraus besteht eine typische Rechtsnorm?
Eine Rechtsnorm besteht aus Tatbestandsseite ("wenn") und Rechtsfolgenseite ("dann").
Beispiel: Wer einen Diebstahl begeht (= Tatbestand), wird bestraft (Rechtsfolge).
- Tatbestandsmerkmale können kumultativ und alternativ sein
Was sind kumultative und alternative Tatbestandsmerkmale?
Kumultativ hat und-Verknüpfung, alternativ hat oder-Verknüpfung.
Beispiel (alternativ): Wer vom Nachbarn abschreibt ODER einen Spickzettel verwendet...
Beispiel (kumultativ): UND dabei erwischt wird...
Welche Auslegungsregeln gibt es und was besagen diese?
- Grammatische Auslegung: Orientierung am Wortlaut
- Systematische Auslegung: Orientierung an der Systematik des Gesetzestextes, also Kontext und seinem Aufbau
- Historische Auslegung: Orientierung an den Vorstellungen des Normgebers bei der Normsetzung
- Teleologische Auslegung: Orientierung an Sinn und Zweck (wann macht es am meisten Sinn)
Was ist die Subsumtionstechnik? (4 Schritte)
- Auffinden des einschlägigen Rechtsnormen (bestimmtes Handeln legitimieren)
- Zerlegung des Tatbestandes:
- Trennung von Tatbestand und Rechtsform
- Bestimmung der einzelnen Tatbestandsmerkmale
- Bestimmung des Verhältnisses der Tatbestandsmerkmale zueinander
- Feststellung des Charakters der einzelnen Tatbestandsmerkmale (positiv oder negativ)
- Subsumtion je Tatbestandsmerkmal
- Benennung des Merkmals
- Konkretisierung durch eine Definition
- Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltsausschnitts
- Subsumtion mit argumentativer Begründung
- Ergebnisfeststellung: TB-Merkmal erfüllt oder nicht
- Feststellung des Gesamtergebnis
- Tatbestand erfüllt oder nicht erfüllt, so dass Rechtsform eintritt (oder nicht).
Was ist Voraussetzung einer Grundrechtsverletzung?
- Eingriff in den Schutzbereich (Personell/Sachlich)
- Hoheitlicher Eingriff (Verwaltungsakt, Urteil, o.ä.)
Welche Rechtfertigungen gibt es für Grundrechtsvereltzungen?
- Grundrechtsschranken:
- Verfassungsunmittelbar, d.h. direkte Nennung im GG (9 II GG - selten)
- Gesetzesvorbehalte, teilweise mit Vorgaben des GG ("qualifizierter GV" / "einfacher GV")
- Verfassungsmittelbar/verf.-immanent
- Schranken-Schranke (Verhältnismäßigkeit)
Was ist die Bedeutung der Meinungsfreiheit?
- Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglich erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.
- Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt
Wie ist Meinungsfreiheit zu bewerten?
Meinungsfreiheit:
- Tatsachenbehauptung -> Unzulässig: wenn unwahr
- Werturteil -> Unzulässig: wenn Schmähkritik
Was ist Push und Pull bei den Kommunikationsgrundrechten?
Individuum -> Meinungsäußerung -> Öffentlichkeit/Informationsquellen -> Informationsbeschaffung -> Individuum
Welche Schutzbereiche gibt es in der Grundstruktur des Art. 5 GG?
- Meinungsfreiheit: erfasst Werturteile und Tatsachenbehauptungen, soweit sie untrennbar damit zusammenhängen und nicht erweislich unwahr sind
- Informationsfreiheit: erfasst Informationen aus allgemein zugänglichen - nicht unbedingt kostenlosen - Quellen
- Medienfreiheiten: erfasst alle mit Presse, Rundfunk und Film zusammen hängenden Tätigkeiten
Was sagt Art. 5 I GG?
Für alle Schutzbereiche gelten alle Schranken!
Was sind die Schranken in Art. 5 II GG?
- Allgemeine Gesetze: Gesetze, die meinungsneutral sind und ein noch wichtigeres Rechtsgut schützen
- Ehrschutz: Schutz der persönlichen Ehre konkret angesprochener Personen
- Jugendschutz: Schutz der Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen und ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Was sind allgemeine Gesetze (Ar. 5 II GG)?
Allgemeine Gesetze sind solche, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen, dem Schutz eines Gemeinschaftswertes, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit Vorrang hat.
Was ist nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig?
- Absolut unzlässig:
- Entspricht weitgehend den strafrechtlich, verbotenen Inhalten wie Rassismus, Völkerhass, Gewalt- oder Kriegsverherrlichung, harte Pornographie
- Generell verboten und unzulässig
- Beschränkt unzulässige Angebote:
- Angebote, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen schwer zu gefährden
- Unzulässig, mit Ausnahme bestimmter jugendgefährdender Inhalte in geschlossenen Benutzergruppen
- Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote:
- Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung zu beeinträchtigen
- Kinder oder Jugendliche dürfen diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen
- Werbung:
- Obersatz: Werbung darf Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen
- Vorgaben:
- Bei Beeinträchtigungsgefahr für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Für Werbung für Alkohol und Tabak
- Für direkte Kaufappelle
- Instrumente
- Kommission für Jugendmedienschutz
- Jugendschutz.net
- Aufsicht durch die zuständigen Landesmedienanstalt
- Sanktionen
Was besagt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?
- Geeignetheit: Kann mit dem Mittel das Ziel erreicht werden?
- Falls ja, Erforderlichkeit: Gibt es kein milderes Mittel?
- Falls ja, Angemessenheit: Sind die Auswirkungen nicht wesentlich schwerwiegender als das Ziel?
Woraus besteht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht?
- Recht am eigenen Bild
- Recht am eigenen Wort
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf eigene Darstellung der Person
- Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Was besagt § 22 KUG (Recht am Bild)?
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren er Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Welche Anforderungen gibt es an die Schöpfungshöhe eines Werkes?
- Geistiger Gehalt, wahrnehmbare Formgestaltung, Ausdruck der Individualität des Urhebers
- Nicht erfüllt bei der Wiedergabe von Alltäglichkeiten
- Sinnliche Wahrnehmbarkeit erforderlich (bloße Idee ist noch kein Werk)
Welche verschiedenen Urheberrecht gibt es?
- Persönlichkeitsrechte: Veröffentlichung, Anerkennung der Urheberschaft, Verbot von Einstellungen
- Verwertungsrechte (in körperlicher und unkörperlicher Form): Vervielfältigungen, Verbreitung, Ausstellung und Vortrag, Aufführung, Zugänglichmachung durch Sendung oder Bild-/Tonträger
Was sind die Schranken des Urheberrechts?
- Benutzung: Bearbeitung/Umgestaltung eines geschützten Werks, die ihrerseits ein neues Werk erschafft
- Gemeinfreiheit: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers kann jeder das Werk nutzen, bis dahin "Abschwächung"
- Amtliche Werke: z.B. Urteile, Verwaltungsakte, Gesetze (§ 5 UrhG)
- Privilegierte Nutzungsarten:
- Kirch-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch, § 46 UrhG
- Nachrichtenfreiheit §§ 48, 49 UrhG
- Zitatrecht § 51 UrhG
- Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eignen Gebrauch gem. §§ 44a ff. ("Privatkopie")
Was ist als Privatkopie zulässig?
- Grundsätzlich zulässig
- Privat ist alles was sich im häuslichen Bereich oder im Freundeskreis abspielt und nicht der beruflichen Tätigkeit dient
- Privatkopie darf nicht von einer Vorlage gemacht werden, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde
Was ist §1 des Informationsfreiheitsgesetzes?
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen
(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.
Was sind mögliche Gründe für eine Auskunftsablehnung?
- Schutz öffentlicher Belange
- Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesseses
- Schutz persönlicher Daten
- Schutz des geistigen Eigentums von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Bitte erläutern Sie die Relevanz des Urheberrechts für die Meinungsfreiheit
- Nach grundsätzlicher Ansicht endet die individuelle Freiheit dort, wo die Freiheit des anderen anfängt. Die Meinungsfreiheit ist nach Artikel 5 ein Grundrecht, hat jedoch auch wie alle Grundrechte ihre Schranken. Zunächst muss man abwägen, ob es sich um eine zulässige Meinung handelt (handelt es sich um falsche Tatsachen oder Schmähkritik?). Ist dies der Fall, kann die Meinungsfreiheit nach Art. 5 II durch das Recht der persönlichen Ehre, den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendrechts und durch Allgemeine Gesetze eingeschränkt werden. Das Urheberrecht ist ein Allgemeines Gesetz, da es nicht meinungsspezifisch wirkt. Deswegen kann die Meinungsfreiheit durch Weitergabe von urheberrechtlichen Werken eingeschränkt werden. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen zu vollziehen (siehe Fall Prominentenfotos beim EuGMR). Man muss in jedem Fall abwägen, ob der Schutz der Meinungsfreiheit oder das Urheberrecht überwiegt. Mit dem Urheberrecht zu klagen, um eine unliebsame Meinung zu verhindern, ist z.B. nicht zulässig.
Inwiefern ist das Urheberrecht für die Kommunikationsgrundrechte relevant?
- Die Informationsfreiheit ist nach Artikel 5 GG ein Grundrecht. Sie ist eng verzahnt mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Push und Pull bei den Kommunikationsgrundrechten). Beide Grundrechte haben nach Art. 5 II GG ihre Schranken u.A. in den Allgemeinen Gesetzen. Das Urheberrecht ist ein solches Gesetz, da es meinungsneutral ist.
Nennen Sie bitte die Schranken der Urheberrechte und erläutern Sie diese?
- Das Urheberrecht ist nicht zulässig, bei Bearbeitung bzw. Umgestaltung eines geschützten Werkes, in deren Folge ein neues Werk entsteht. Nach dem Tod eines Urhebers tritt beim Werk in den 70 Jahren darauf eine "Abschwächung" statt und wird nach 70 Jahren gemeinfrei. Amtliche Werte, wie z.B. Verwaltungsakte und Urteile, sind nicht urheberrechtlich geschützt. Zudem dürfen gibt es so genannte "Privilegierte Nutzungsarten", z.B. darf man aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk zitieren oder eine Privatkopie anfertigen. Eine Nutzung für Unterrichtszwecke ist auch zulässig.
Was sind die Grenzen der Informationsbeschaffung?
- Quellenschutz: Zeugnisverweigerungsrecht § 53 StPO - dürfen das Zeugnis verweigern, gilt jedoch nicht unbeschränkt, wenn die Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens dienen soll und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre
- Grenzen zulässiger Recherche: Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst. In Fällen, in denen der Publizierende die Informationen widerrechtlich durch Täschung in Absicht verschafft hat, sie gegen den Getäuschten zu verwerten, hat die Veröffentlichung grundsätzlich zu unterbleiben. Ausnahme, wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrrichtung der Öffentlichkeit die Nachteile überwiegt.