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Systeme & Recht
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Cartes-fiches
Welche Arten von Providern sind bei der Haftung im Internet für Rechtsverletzungen (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsverletzungen etc.) zu unterscheiden? Und wie ist die Haftung der jeweiligen Provider ausgestaltet? (Sie sollten diese Grundsätze der Providerhaftung) auf kleinere Fälle anwenden können)
- Content: voll
- Host/Service: nach notice und takedown, bei zu eigen machung immer voll
bei Verletzung zumutbarer Prüfplichten
- Access: bei caching nach notice und takedown
Inwieweit sind Soziale Netzwerke wie Facebook für rechtswidrige Inhalte (Urheber-, Persönlichkeitsverletzungen etc.) verantwortlich, die User auf Facebook eingestellt haben? Inwieweit haften Plattform-Betreiber, wie z.B. „chefkoch.de“ für rechtswidrigen sog. „User-Generated Content“ (UCG), zu dessen Upload der Plattform-Betreiber die User aufgerufen hat.?
1. Facebook: notice-and-takedown
2. chefkoch: prüfpflichten wg. Aufruf
Welche drei Gruppen von Immaterialgüterrechten bzw. „geistigen Eigentumsrechten“ lassen sich unterscheiden?
1) Urheberrechte
2) Reine Persönlichkeitsrechte
3) gewerbliche Schutzrechte
[ 4) Wettbewerbsrecht (teilweise) }
Sind Ideen, Geschäftsmodelle und –konzepte schutzfähig bzw. wie kann man sich vor einem „Ideenklau“ schützen?
- Nein, man kann sich schützen durch Verschwiegenheitsverträge, wenn man z.B. die Idee einem
Investor vorstellt.
Welche fünf Fragen sollte man sich stellen, wenn eine Nutzung fremder Kreativleistungen erfolgt?
1) Ist die Kreativleistung geschützt?
2) Kann man Lizenzen erwerben?
3) Werden durch Art der Nutzung Verwertungsrechte des Inhabers berührt?
4) Erlaubt Schrankenregelung (zitatrecht) zustimmungsfreie Nutzung?
5) Erfolgt Nutzung im Rahmen einer Zustimmung/Lizenz?
Benennen Sie die Voraussetzungen für einen Urheberrechtsschutz für Kreativleistungen! Welche Funktion erfüllt der Begriff der „Gestaltungshöhe“ bzw. „Schöpfungshöhe“? Wie lange ist die Schutzdauer von Urheberrechtswerken?
- eigene Kreativleistung
- konkret und wahrnehmbar (Idee reicht nicht)
- Gestaltungshöhe: Mindestmaß an individueller Kreativität
- 70 Jahr p.m.
Welche Leistungsschutzrechte existieren neben den Rechten des Urhebers (Nennen Sie 5 Beispiele)?
Schutz des ausübenden Künstlers (70Jahre)
Schutz der Lichtbildner (50 Jahre)
Schutz des Tonträgerherstellers (70 Jahre)
Schutz des Sendeunternehmens (50 Jahre)
Schutz des Veranstalters (25 Jahre)
Worin unterscheiden sich diese Leistungsschutzrechte von den Rechten des Urhebers im Wesentlichen?
Leistungsschutzrechte können auch ohne, für das Urheberrecht nötige Gestaltungshöhe
erworben werden.
Sie räumen je nach Art einen Unterschiedlichen, jedoch immer geringeren Umfang als das
Urheberrecht, ein.
Was versteht man unter einem Sammelwerk? Nennen Sie Beispiele für ein Sammelwerk.
Ein Sammelwerk ist eine Sammlung selbstständig schutzfähiger Kreativleistungen.
Die Zusammenstellung selbst ist ebenfalls schutzfähig.
Bsp: Sammlung verschiedener Kunstfotografien
Was versteht man unter einer „freien“ Bearbeitung und einer „unfreien“ Bearbeitung eines fremden Urheberrechtswerkes (§§ 3, 23, 24 UrhG)? Was sind jeweils die rechtlichen Konsequenzen?
- freie Bearbeitung: Originalwerk darf nicht mehr „durchscheinen“ -> Zustimmung der Originalurhebers nicht nötig
- nicht freie: bedarf Einwilligung des Urhebers.
zivil Recht -> bei Verletzung des Urheberrechts: Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, (bei verschulden : Schadensersatz, Vernichtung, Rückruf, Überlassung)
öffentliches Recht (bei Verschulden) : Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Bildnisse bzw. Fotografien von Personen ohne deren Einwilligung abgebildet werden?
- Panoramafreiheit: Öffentliche Plätze
- Personen der Zeitgeschichte
- höheres Interesse der Kunst
- Versammlung usw.
Welche Konsequenzen hat die Einordnung einer auf einem Foto abgebildeten Person als „absolute Person der Zeitgeschichte“ oder „relative Person der Zeitgeschichte“ für die Verwendung ihres Bildnisses?
relative Personen: nur im Rahemen von Ereignissen des öffentlichen Interesses
absolut: geht immer
4 Ebenen der Medienregulierung
mit Zuständigkeit und Norm
Bundesländer
1. Rundfunkstaatvertrag -> öffentlich Rechtlicher Staatsvertrag
2. Landespressegesetze -> Pressefreiheit, Zulassungsfreiheit
Bund
Telemediengesetz -> Alle Internetangebote außer Webradios und Internettelefonie
3. EU
AVMD(Audiovisuelle Mediendienste) -> Fernsehsendungen und Dienste on Demand
4. Global
1. GeneralAgreementTariffsTrade (WTO) -> Internationaler Handel und Zoll
2. WorldCopyrightTreaty (WIPO) -> urheberrechtliche Bestimmungen
3 Relevante Marktabgrenzungskriterien aus Sicht der Nachfrager
+ Beispiel für Zeitungsmarkt
1. Räumlich -> Regional, national usw
2. Zeitlich -> Morgenzeitung, Abendzeitung
3. Sachlich -> Abonemment, Kaufzeitung
5 Wettbewerbskräfte + Beispiel für Buchmarkt
1. bestehender Wettbewerb -> Konkurrenz (bestehender Konkurrenzverlag)
2. neuer Wettberber -> Gefahr durch Eintritt Branchenfremder, neuer Verlage
3. Substitution -> Gefahr durch Ersatz (Blogs, Internetangebote)
4. Kunden -> Verhandlungsmacht der Buchhändler
5. Zulieferer -> Verhandlungsmacht der Autoren
Gesellschaftliche Funktionen von Medien (3)
1. Informationsfunktion
2. Unterhaltungsfunktion
3. Meinungsbildungsfunktion
Ökonomische Funktionen von Medien (3)
1. Gewinne erwirtschaften
2. Unternehmenswert steigern
3. Rendite für Investoren generieren
(4. Marktanteil erhöhen)
Vorraussetzungen des Urheberrechtsschutzes?
Schöpfung mit konkreter und wahrnehmbarer Gestaltung/Form
Persönlicher Kreativakt, Ausdruck von Individualität und Mindestmaß an Gestaltungshöhe
Funktion der Gestaltungshöhe?
Individualität und Originalität. Gewisser Grad an Einzigartigkeit als Mindestmaß für Schutzfähigkeit
Schutzdauer Urheberrecht?
70 Jahre post mortem
Erwerb von Urhebrrecht/Leistungsschutzrecht Bsp. Film (Produzent, Drehbuchautor, Schauspieler, Kameramänner, Cutter, Regisseur, Musikproduzent, Musiker)
1. Produzent: Leistungsschutz des Filmherstellers
2. Drehbuchautor: Mögliches Urheberrecht am Drehbuch
3. Kameramänner: üblicherweise kein Erwerb von Urhebrrechten auf Grund mangelnder Eigenleistung
4. Cutter: Normalerweise nicht, im Einzelfall Erwerb von Miturheberrechten
5. Regisseur: kann Urheberrecht an Film erworben haben
6. Musikproduzent: wenn seine eigene Schöpfung, Urheberrecht möglich. Ansonsten Leistungsschutz des Tonträgerherstellers evtl. möglich
7. einspielender Musiker: wenn seine Schöpfung, Urheberrecht. Ansonsten Leistungsschutz des ausübenden Künstlers.
Welchem Zweck dient die gesetzliche Impressumspflicht?
Dem Verbraucherschutz und dem Rechtsweg für Mitbewerber.
Welche Fallgruppen von Impressumspflichten werden unterschieden? Und besteht für Auftritte von Unternehmen innerhalb von sozialen Medien wie Facebook eine Pflicht des Unternehmens zur Anbringung eines Impressums?
- 1. Geschäftliche Angebote: umfassendes Impressum (Name, Tel, Anschr., USt ID, Firma usw)
2. Journalistisch-redaktionell: wie presserechtliche Impr. Pflicht: presserechtlicher
Verantwortlicher
3. Sonstige private Inhalte: Nur Name und Adresse (vorsicht bei Werbung umfassend. nötig)
4. Rein familiäre Inhalte: Keine Impressumspflichten
Generelle haben Sie die übliche Impressumspflicht für geschäftliche Angebote, dies kann aber auch mit Hilfe eines Links erfolgen.
Welche allgemeinen Grundsätze gelten ansonsten für die Anbringung von Impressen im Internet?
1. Erkennbarkeit (Impressum)
2. Ausdruckbarkeit
3. Unmittelbare Erreichbarkeit (2 Click Regel)
4. Ständige Erreichbarkeit (ohne Installation zusätzlicher Software o.ä.)
) Was besagt der sog. „Zweckübertragungsgrundsatz“? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem User Generated Content (Fotos, Texte etc.) in Publikationen der Media GmbH?
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.
Konsequenzen: Im Zweifel bleiben die einzelnen Rechte für bestimmte Nutzungsarten beim Urheber/Lizenzgeber, es sei denn, sie fallen unter den gemeinsam zugrunde gelegten Vertragszweck oder sie sind ausdrücklich einzeln bezeichnet. Im Zweifel werden zudem keine ausschließlichen, sondern einfache Rechte angewendet.
Bsp.: Bewerbungsfotos dürfen gemäß Zweckübertragungsgrundsatz nur für Bewerbungen genutzt werden, wird man eingestellt und die Firma veröffentlicht das Foto auf ihrer Internetseite so besteht eine Urheberrechtsverletzung.
Ist den Usern, deren urheberrechtlich geschützte Fotos, Texte etc. in Publikationen der Media GmbH übernommen werden, für die Nutzung ihrer Schöpfungen durch den Verlag eine Vergütung zu zahlen?
Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werksnutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Vergütung gilt als angemessen, wenn sie Tarifvertrag oder Gemeinsamer Vergütungsregel entspricht. Wird festgelegt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Welche Arten von Providern sind bei der Haftung für Rechtsverletzungen im Internet (Urheber‐, Marken‐, Persönlichkeitsverletzungen etc.) zu unterscheiden? Und wie ist die Haftung der jeweiligen Provider ausgestaltet?
Content Provider: Voll
Host und Service Provider: notice-and-takedown, zu eigen machen, Verletzung von zumutbaren
Prüfpflichten.
Access Provider: Nur bei caching (nach notice and takedown)
Unter welchen Voraussetzungen haftet die Media GmbH demzufolge für von Usern in den Facebook‐Auftritt hochgeladene rechtswidrige Inhalte?
Eine Vorprüfung von User-Generated-Content ist bei Facebook (meines Wissens nach) nicht möglich.
Daher haften sie nach dem Notice-and-takedown Prinzip.
Medien als gesellschaftliche Institutionen haben u.a. folgende Funktionen:
- - Informationsfunktion
- - Meinungsbildungsfunktion
- - Unterhaltungsfunktion
Medien als ökonomische Institutionen haben u.a. folgende Funktionen:
- - Gewinnerwirtschaftung
- – Steigerung des Marktanteils
- – Rendite für Investoren
Konflikt zwischen ökonomischen und gesellschaftlichen Funktionen von Medien?
- Medientreibende können in Ihrer Berichterstattung eingeschränkt sein, da kritische Berichterstattung
über einen Werbekunden oder Verfahren in seinem Segment, zu einer ausbleibenden Werbeschaltung und somit zu Finanzeinbußen führen.
- Bildungs und Informationsfernsehen führt oft zu einer schlechten TV Quote, was Werbetreibende abhält Werbung zu schalten und somit wiederum dazu führt, dass der Sender sein Programm zu Gunsten erfolgreicherer Unterhaltungsprogramme umgestaltet.
Wir unterscheiden verschiedene politische Ebenen der Medienregulierung.
Geben Sie für die 4 Ebenen der Medienregulierung jeweils einen Zuständigkeitsbereich an, nennen Sie das jeweilige Gesetz, die Richtlinie bzw. den Vertrag
- Ebene der Bundesländer 1. Rundfunkstaatsvertrag -> öffentlich rechtliches Angebot
- Ebene des Bundes 1. Telemediengesetz -> InterwebZ außer Webradio & Internettelefonie
- Europäische Ebene 1. AVMD – Richtlinie über audiovisuelle mediendienste
- Globale Ebene 1. GeneralAgreementsTariffsTrade - WTO
Liefern Sie eine Begründung für die Regulierung der Medienkonzentration
- Meinungsmonopol
- Qualitätsverlust
- Preisregelierungsfunktion geht verloren
- ...
Beschreiben Sie das Geschäftsmodell einer Zeitung
Zeitung (Content) – Rezipientenmarkt (Geld, Aufmerksamkeit)
(Aufmerksamkeit) - Werbemarkt (Geld)
Wertschöpfungskette der Musikwirtschaft? (3 Stufen)
1. Marktstufe von Schaffung eines Werks zur Produktion (Plattenfirma)
2. Marktstufe von Produktion zum Vertrieb (Handel)
3. Marktstufe von Vertrieb zur Verwertung/End-Verkauf
-> Durch Internet möglich von der 1. Direkt in die 3. Marktstufe zu gehen.
Was wird mit einer Wertkette bzw. Wertschöpfungskette beschrieben?
Die Leistungen (der Wert) für die Konsumenten werden von einem oder
mehreren Unternehmen in meist aufeinander folgenden oder zumindest
koordinierten Wertschöpfungsaktivitäten erbracht. Dieser Prozess gliedert die
Wertsch.pfungsaktivit.ten in sachlich und technologisch abgrenzbare
Wertsch.pfungsstufen und wird als Wertschöpfungsprozess bezeichnet.
Ein etabliertes und grob strukturierendes Konzept der Darstellung der
aufeinander folgenden Wertsch.pfungsaktivit.ten ist die Wertkette von Porter.
Sie ist ein Instrument der wettbewerbsorientierten Unternehmensanalyse und
der Entwicklung von Strategien.
Was ist Wertschöpfung?
Wertschöpfung misst den Ertrag aus wirtschaftlicher T.tigkeit als Differenz
zwischen der Leistung einer Wirtschaftseinheit (z.B. gesamte Volkswirtschaft, ein
Unternehmen oder auch ein einzelner Leistungsprozess) und der zur
Leistungserstellung ben.tigten Vorleistung.
Wertschöpfung = Leistung - Vorleistung
Formen der Unternehmenskonzentration? (4)
1) Horizontal (selber Markt)
2) Vertikal (vor/nachgelagerte Produktionsstufen)
3) Diagonal (Ausdehnung auf neue Medien-Märkte)
4) Konglomerate (Verbindung mit fachfremden Konzernen)
Bereiche der Medienregulierung? (4)
1) Presseregulierung: Reduzierte mwSt, Förderung Aus- und Weiterbildung, Förderung Nachrichtenagenturen, Selbstregulierung (Deutscher Presserat)
2) Rundfunkregulierung: Duales Rundfunksystem (Landesmedienanstalten), Werberegulierung (>20%; 12 Min/h; klar erkennbar), Inhaltsregulierung (Minderheiten, rechtsradikale Volksverhetzung, Sexismus etc.), Zugangsregulierung (diskriminierungsfrei)
3) Telekommunikations- und Internetregulierung: Mobil-, Kabel-, Internetnetze (Infrastruktur), Grundlagen Elektronischer Handel, Unterbindung illegaler Aktivitäten
4) Medienkonzentrationsregulierung: Kartellverbot (keine Absprachen), Fusionskontrolle (Prüfung >1,2Mio € Umsatz in Deutschland), Meinungsmacht-Kontrolle durch KEK (>30% Zuschauer bzw. 25% bei relevantem Anteil in verwandtem Markt z.B. Print)