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MAVO §§ 48-51 Sprecher her der Jugendlichen und Auszubildenden

Die §§ 48-51 der MAVO der Diözese Rottenburg- Stuttgart entsprechen der Rahmen - MAVO

Die §§ 48-51 der MAVO der Diözese Rottenburg- Stuttgart entsprechen der Rahmen - MAVO


Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 20.10.2014 / 22.10.2014
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/mavo_4851_sprecher_her_der_jugendlichen_und_auszubildenden
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Wieviel Jugendliche oder Auszubildende müssen in einer Einrichtung beschäftigt sein damit ein JA -Sprecher gewählt wird?

In der Regel fünf Jugendliche oder Auszubildende

Wieviel JA-Sprecher sind zu wählen, wenn mehr als zehn Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind?

Drei

Welche Voraussetzungen gelten für das Aktive Wahlrecht (Wähler).

Wer hat dass passive Wahlrecht, nachdem er 1 Jahr im kirchlichen Dienst beschäftigt war (Zu Wählender)?

Wann kann die JA-Versammlung einberufen werden? 

Wer wird zu der JA-Versammlung eingeladen?

Wer ist für die Leitung der JA-Versammlung verantwortlich und hat das Hausrecht?