MAVO §§ 48-51 Sprecher her der Jugendlichen und Auszubildenden
Die §§ 48-51 der MAVO der Diözese Rottenburg- Stuttgart entsprechen der Rahmen - MAVO
Die §§ 48-51 der MAVO der Diözese Rottenburg- Stuttgart entsprechen der Rahmen - MAVO
Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 20.10.2014 / 22.10.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/mavo_4851_sprecher_her_der_jugendlichen_und_auszubildenden
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Wieviel Jugendliche oder Auszubildende müssen in einer Einrichtung beschäftigt sein damit ein JA -Sprecher gewählt wird?
In der Regel fünf Jugendliche oder Auszubildende
Wieviel JA-Sprecher sind zu wählen, wenn mehr als zehn Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind?
Drei
Welche Voraussetzungen gelten für das Aktive Wahlrecht (Wähler).
Wer hat dass passive Wahlrecht, nachdem er 1 Jahr im kirchlichen Dienst beschäftigt war (Zu Wählender)?
Wann kann die JA-Versammlung einberufen werden?
Wer wird zu der JA-Versammlung eingeladen?
Wer ist für die Leitung der JA-Versammlung verantwortlich und hat das Hausrecht?