Marketing und Vertrieb

Wirtschaftsfachwirt IHK

Wirtschaftsfachwirt IHK


T. O.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über Marketing und Vertrieb, geeignet für Fortgeschrittene. Sie decken Themen wie Produktanalyse, Marktstrategien und Zielgruppenansprache ab, wobei auch rechtliche Aspekte wie Markenschutz und Wettbewerbsrecht behandelt werden. Besonders nützlich für Unternehmer und Marketingfachleute, die ihre Kenntnisse in Preisgestaltung, Vertriebskontrolle und internationalen Handelsbeziehungen vertiefen möchten.
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Langue
Allemand
Catégorie
Marketing
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
03.10.2015 / 11.03.2026

Lernkarten

Marketing-Mix

Zielgerichteter aufeinander abgestimmter Einsatz aller Marketing-Instrumente, das bedeutet die Berücksichtigung aller Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Feldern und die Ausrichtung der Entscheidungen auf alle Einzelfeldern an dem strategischen Ziel bzw. der definierten Zielgruppe.

Aspekte des Marketing-Mix

Welche Instrumente stehen zur Verfügung?

Welche Instrumente sollen eingesetzt werden?

Wie sollen die Instrumente gehandhabt werden?

In welchem Umfang sollen die Instrumente eingesetzt werden?

In welcher Reihenfolge sollen die Instrumente eingesetzt werden?

In welcher Kombination zueinander sollen die Instrumente wirsam werden?

Marketing-Mix nach generellen Zielgruppen

B2C = Business to Consumer, Zielgruppe Endkunden

B2B = Business to Business, Zielgruppe Unternehmen

Unterschiede in rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch Anforderungen an die einezelnen Instrumente

Marketing-Mix nach Produkten / Leistungen

Konsumgüter-Marketing: Bedeutet meist B2C, große Zielgruppe aus Einzelpersonen.

Marktsituation:

  • hoher Wettbewerbsdruck
  • gesättigte Märkte
  • hohe Bedeutung von Produktvariationen, re-launch
  • zunehmende Ähnlichkeit der Produkte
  • große Bedeutung von Marken und Makenbindung

Produktpolitik: stärker in den Vordergrund treten Zusatznutzen, ästhetische Anmutung, Markenführung, Service, Bündelung. 
Kontrahierungspolitik: Orientierung am Markt (Kunden, Wettbewerber), Einsatz der Preispolitik zur Kundenbindung (Rabatte, Kundenkarten).
Distributionspolitik: mehrstufiger Absatz im Vordergrund, aber auch direkt über outlets, online-shops.
Kommunikationspolitik: mehrstufiger Absatz im Vordergrund, aber auch direkt über outlets, online-shops.

Investitionsgüter-Marketing

Bedeutet B2B, Zielgruppen überschaubar, besteht aus Institutionen / Gremien.

Marktsituation: 

  • Zunehmender Wettbewerbsdruck durch Globalisierung
  • Spezialisierung der Märkte
  • hohe Bedeutung von Service
  • komplexe Entscheidungsstrukturen beim Einkauf
  • große wirtschaftliche Bedeutung einzelner Kunden

Produktpolitik: "Customizing" (= individuelle Lösungen), Verzahnung mit Service über Kaufperiode hinaus, Verzahnung der Produktpalette zu Systemen.
Kontrahierungspolitik: Preis oft Ergebnis von Verhandlungen, direkter Vergleich zu Wettbewerbern, Liefer- und Zahlungsbedingungen wichtiger Bestandteil.
Distributionspolitik: "direkter" Absatz im Vordergrund, kontinuierliche Betreuung von A-Kunden, rationelle Gestaltung von Bestellvorgängen und Lieferprozessen.
Kommunikationspolitik: Medienwerbung weniger zentral. evtl. Fachzeitschriften, Branchenberichte, in vielen Branchen Fachmessen, eigen "Hausmessen", besondere Bedeutung von Direkt-Marketing.

Dienstleistungs-Marketing

Erweiterung auf 7 Marketinginstrumente.

Produktpolitik: geringe Standardisierung, Kundenvertrauen wichtige Basis, im B2B-Bereich Verzahnung der Leistungen mit Prozesse beim Kunden.
Kontrahierungspolitik: starke Differenzierung nach Leistungsart und -intensität, für Kunden häufig eher intransparente Preisgestaltung bei Zeitverbrauch als Berechnungsbasis => wachsende Bedeutung von Generalverträgen, "flar-rates".
Distributionspolitik: direkter Absatz im Vordergrund, oft hohe Zahl von Kontaktstellen.
Kommunikationspolitik: wegen der sehr heterogengen Struktur der Branche alle Formen vertreten, überdurchschnittliche Bedeutung von Sponsoring und Direkt-Marketing.

Handelsmarketing

Marktsituation:

  • Hohe Konzentration durch Filialisten, Discounter
  • Zunahme unterschiedlicher Betriebsformen mit Differenzierungen nach Verkaufsflächen und Service-Konzepten
  • Zentrale Bedeutung des Standorts und der Infrastruktur
  • Herausbildung eigener "Handelsmarken"

Produktpolitik hier = Sortimentspolitik, Entscheidungen zwischen Voll-Sortimenter und Spezialisierung auf Nischen.

Vertriebsmanagement

Absatz = alle Bereiche zur Weiterleitung der Güter an die Abnehmer, Schnittstelle zu den Abnehmern.

Vertrieb = Gesamtheit der Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwertung.

Verkauf = Teilmenge von Absatz.

Marketing = Im weitesten Sinne Kundenorientierung des gesamten Unternehmens.

Aufgaben des Vertriebsmanagements (Distributionspolitik)

Grundsatzentscheidungen über

  • Wahl der Absatzorgane
  • Planung der Verkaufsziele
  • Festlegung der Vertriebsformen

Operative Steuerung von:

  • konkreten Verkaufsaufgaben
  • Personaleinsatz
  • Aktionen

Motivation der Mitarbeiter (Vertrieb)

Monetäre Anreize (= über Geld): Umsatzbeteiligung, Abschlussprämien, Zielvereinbarung mit Bonus-Regelungen, Verkaufswettbewerbe mit Prämien.

Nicht-monetäre-Anreise (= nicht unmittelbar mit Kosten verbunden): Auszeichnungen in der Unternehmens-Öffentlichkeit, Gewähren von Statussymboten, Aussicht auf Beförderung.

Gliederung der Vertriebsorganisation

Funktion = Inhalt der Tätigkeit zB alle Tätigkeiten für Werbung in einer Werbe-Abteilung.

Produkt / Sortiment = Vertriebsobjekt zB alle für den Vertrieb einer Produktgruppe erforderlichen unterschiedlichen Tätigkeiten werden in einer Gruppe zusammengefasst.

Kunden = Zielgruppen, zB Unterteilung des Vertriebs nach A-, B- und C-Kunden.

Gebiet = geografischen Kriterien zB eigene Vertriebsabteilungen für Nord-, Süd-, West- und Ost-Europa.

Customer-Relationship-Management (CRM)

Systematische Pflege der Beziehungen zu Kunden auf allen Feldern, gestütz auf Erfassung und Analyse aller kundenrelevanten Daten, In der Kommunikationspolitik v.a. Einsatz von Direct-Marketing (Direct-mailing, newsletter, Kundenkarten)

Internationaler Vertrieb - Voraussetzungen

  • Geeignete Vertriebsstruktur
  • Berücksichtigung unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (Verbraucherrechte, Vertragsrecht)
  • Planung der Vertriebswege

Internet als Vertriebsweg
Chancen: Gewinnung von Neukunden, Umsatzsteigerung, höhere Rendite, Imagegewinn.
Risiken: organisatorische Probleme, Verprellen bisheriger Partner.

Handelsvertreter - Reisende

Handelsvertreter sind selbstständig, arbeiten auf Grund eines im HGB geregelten Vertragsverhältnisses erfolgsabhängig. "Reisende" ist die Bezeichnung der HGB für fest angestellte Mitarbeiter im Außendienst, üblicherweise Bezahlung aus einer Kombination von Fixum + Provision.

Vorteile Handelsvertreter:

  • professionelle Verkäufer
  • bestehende Kontakte
  • Kenntnisse des Marktes und Umfedes
  • keine Fixkosten

Nachteile Handelsvertreter:

  • geringere Identifikation
  • weniger Einflussmöglichkeiten, nicht weisungsgebunden
  • mögliche Interessenkonflikte mit anderen Auftraggebern

Schulungsthemen Verkaufspersonal

Verkaufsschulung - Abschlusstechnik, psycholog. Grundlagen

Produktschulung - Grundnutzen des Produkts, technische Spezifikationen

Selbstmanagement - Minimierung des Zeitbedarfs für unproduktive (gleich nicht direkt vom Kunden zugewandte) Tätigkeiten zB durch präzise Tourenplanung, effektiven Einsatz von Programmen und anderen Hilfsmitteln,

Instrumente des Vertriebscontrolling

  • Vertriebserfolgsrechnung
  • Kundendeckungsbeitragsrechnung
  • Vertriebskennzahlensysteme
  • Vertriebswegeanalysen
  • Mitarbeitersteuerung
  • Probisionssysteme
  • Berichtswesen

Vertriebserfolgsrechnung

Erfolg (= Erlöse - Kosten) für Absatzsegmente:

  • Produkte / Produktgruppen
  • Kunden / Kundengruppen
  • Regionen / Verkaufsgebiete
  • Absatzwege
  • Transportwege
  • Konditionen
  • Aufträge

Kundendeckungsbeitragsrechnung

Typischer Aufbau:

Bruttoerlöse - Erlösschmälerungen = Nettoerlöse
Nettoerlöse - variable Kosten der dafür gelieferten Produkte = Deckungsbeitrag I
Deckungsbeitrag I - kundenverursachte Auftragskosten zB Versand = Deckungsbeitrag II
Deckungsbeitrag II - kundenbezogene Akquisitionskosten = Deckungsbeitrag III

Export / Import

Export = Ausführung von Waren und Dienstleistungen

Import = Einfur von Waren und Dienstleistungen

Sonderformen des Außenhandels

Veredelungsverkehr - Import von Waren ausschließlich zur Verbesserung, Bearbeitung, Reparatur mit anschließendem Export.

Transithandel - Durchfuhr von Wirtschaftsgütern aus dem Ausland ins Ausland.

Kompensionsgeschäfte - "Naturaltausch", Lieferung von Ware gegen Ware.

Außenhandels-Mittler

Kommissionär: Unternehmer, der im eigenen Namen und auf fremde Rechnung einkauft.

Handelsmakler: Unternehmer der ohne eigene Vertragsbeteiligung Vertragsbeziehungen vermittelt.

Protektionismus

Schutz der einheimischen Wirtschaft direkt durch Importbeschrängungen oder Kontingentierung (= mengemäßige Begrenzung von Importen) oder indirekt durch Importzölle, die ausländische Produkte verteuern. Auch Behinderung ausländischer Anbieter durch technische Handelshemmnisse zB technische Zulassungsvoraussetzungen.

Freihandel

Internationaler Austausch von Gütern und Dienstleistungen ohne Behinderung oder Beschränkungen, im weiteren Sinne auch keine Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen.

Organisationen

Bis 1995 GATT ("Welthandelsabkommen). seit 1995 WTO (World Trade Organization, Welthandelsorganisation) mit Sitz in Genf.

Aufgaben: Abbau von Handelshemmnissen, Durchsetzung des Grundsatzes der Meistbegünstigung, Schlichtung von Handelskonflikten.

Europäischer Binnenmarkt

Freiheiten:

  • Personenverkehr
  • Warenverkehr
  • Dienstleistungesverkehr
  • Kapitalverkehr

Tätigkeitsfelder:

  • Analyse der Märkte
  • Strategie-Entwicklung
  • Kalkulation (inkl. Devisen)
  • Vertragsgestaltung (nationales / internationales Recht)
  • Transport- und Zollwesen
  • Finanzierung
  • Zahlungsverkehr

Lizenzabkommen

Gewährung des Rechts zur

  • Nutzung von Produktionsverfahren
  • Herstellung definierter Produkte
  • Verwendung geschützter Markennamen

Kooperationen

Zusammenarbeit von Unternehmen aus verschiedenen Ländern in bestimmten Bereichen, die je nach Produktionsstufe in horizontale, vertikale und laterale (heterogene) Kooperation unterschieden werden können.

Joint Venture

Spezielle Form der Kooperation, bei der die Partner ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, an dem beide (meist zu gleichen Teilen) eine Kapitalbeteiligung halten.

Direktinvestitionen

Kapitalanlage im Ausland für

  • Gründung von Tochtergesellschaften
  • Beteiligung / Kauf an / von ausländischen Unternehmen

Interkulturelle Kommunikation

"Dimensionen" zur Kategorisierung verschiedener Kulturen nach Hofstede:

  • Machtdistanz
  • Individualitätsgrad
  • Maskulinität
  • Risikobereitschaft

Grundsatz des Wettbewerbsrechts

Grundsatz: Wettbewerbsfreiheit.

Rechtliche Grundlagen für die Gestaltung eines Ordnungsrahmens:

  • UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

UWG

Unlauterer Wettbewerb = Handlungen "die geeignet sind, den Wettbewerb...nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen" zB Schleichwerbung, fehlende Informationen bei Gewinnspielen, Markenpiraterie.

Irreführende Werbung = Falsche oder in wesentlichen Punkten unvollständige Angaben inbl. Lockvogelangebote, Mondpreise.

Vergleichende Werbung = ist nur dann zulässig, wenn sie zu Verwechslungen führt und/oder den Wettbewerber verunglimpft.

Unzumutbare Belästigung = ist die Werbung bei Privatpersonen per Telefon oder mail ohne deren Einverständnis.

GWB - Tatbestände

Kartelle: Absprachen zur Ausschaltung des Wettbewerbs sind generell verboten, unter definierten Voraussetzungen ZB Strukturkrisen, genehmigungsfähig bzw. sog. Mittelstandskartell erlaubt.

Fusionen: Verschmelzung von Unternehmen - unterliegend der Prüfung, Genehmigung evtl. mit Auflagen oder werden untersagt wenn diese zu marktbeherrschenden Stellung führen.

Missbrauch der Marktstellung: Bei Marktbeherrschung (was ab einem Marktanteil von mind. einem Drittel vermutet wird) zB durch überhöhte Preise, Einrichtung von Missbrauchsaufsicht. Kontrollgremien, denen geplante Preise zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Vertikale Preisbindung ist unzulässig.

Zulässig unter bestimmten Voraussetzungen: Meistbegünstigungsklauseln, unverbindliche Preisempfehlungen, Gebietsschutz.

Marke

§ 3 Markenschutzgesetz

Schutz nur einer Benennung: Wort-Marke

Schutz eines "Logos" = einer Bezeichnung mit zugehöriger graphischer Darstellung: Wort-Bild-Marke

Markenschutz

Markenschutz entsteht 

  1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register, Registrierung beim DPMA in München für Deutschland, Verfahrensdauer bis 12 Monate, Registrierung als Gemeinschaftsmarke für alle EU-Mitgliedsstaaten beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Verfahrensdauer über 12 Monate.
  2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Ziechen innerhalt beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
  3. durch die "notorische Bekannheit" einer Markt (Art. 6 der Pariser Verbansübereinkunft)

Schutzhindernisse

Absolute Schutzhindernisse:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • allgemein übliche Bezeichnung
  • Verstoß gegen die guten Sitten

Relative Schutzhindernisse:

  • bestehende ältere Markenrechte

Anrpüche bei Verletzung eines Rechts

Ansprüche bei Verletzung eines vorhandenen aleinigen Rechts an einer Marke können entstehen auf

  • Unterlassung
  • Schadenersatz
  • Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Waren

Rechtsschutz

Gebrauchsmuster - "kleines Patent" zum Schutz von Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, durch geringeren Prüfumfang schnell erreichbar
Grundlage: Gebrauchsmustergesetz.

Geschmacksmuster - Designschutz für Form- und Farbgestaltungen
Grundlage: Geschmacksmustergesetz.

Patent - Schutz neuer technischer Erfindungen, Es verleiht seinem Inhaber nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Prüfungsverfahrens das auf 20 Jahre befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die verwertung seiner Erfindung.

Verbraucherschutz

Allg. Grundlage: Kaufvertrag BGB §§ 433 ff.

Verbrauchsgüterkauf (§§ 474-479) = Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer.

Regeln über Mängelhaftung können nicht (zB durch AGB) ausgeschlossen werden, eine Garantieerklärung zwischend vorgeschrieben.
Gewährleistung: 24 Monate (bei Gebrauchtkauf: 12), Beweislastumkehr für 6 Monate nach Kauf.

Gefahrübergang erst mit Zustellung.

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