Luftfracht
Luft Spedition
Luft Spedition
Kartei Details
Karten | 24 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 03.01.2013 / 26.01.2024 |
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- Warschauer Abkommen - Haager Protokoll - Montreal Protokoll Das erste Vertragswerk war das Warschauer Abkommen. Dies wurde zeitgem?ss weiterentwickelt und mit dem Haager Protokoll und sp?ter mit dem Montreal Protokoll erg?nzt. Heute hat das Montreal Protokoll in mehr als 130 Staaten Rechtskraft.
M = Minimum N = Normaltarif Q = Mengentarif (Quantity) Die Q-Tarife sind abgestuft, so gibt es z.B. den Tarif Q45 f?r Sendungen ab 45 Kilo, Q100 f?r Sendungen ab 100 kg usw. Dabei ist das Schnittgewicht zu beachten. R = Reduzierter Tarif (Reduction) Dieser Tarif kommt z.B. zur Anwendung f?r Magazine, B?cher, aufgegebenes Reisegep?ck, leere Tierbeh?lter. S = Zuschlagstarif (Surcharge) Dieser Tarif gilt haupts?chlich f?r Wertsendungen wie z.B. Edelmetalle, Banknoten, Wertpapiere und Uhren. Ebenso gilt der Tarif f?r lebende Tiere, Leichen und Aschenurnen. C = Rate nach Warengattung (Commodity) Tarife die nur f?r bestimmte Warengattungen zur Anwendung kommen. U = Minimumtarif f?r ULD/BUP (Luftfrachtcontainer) E = Zusatzgewicht f?r ULD/BUP (Luftfrachtcontainer)
1. Berechnen des Volumengewichts (chargeable weight) 1 m3 = 166 kg Volumengewicht 0.420 m3 = 69.75 kg Volumengewicht (auf n?chstes ? kg aufgerundet) 2. Berechnen des Schnittgewichts zwischen Q45 und Q100 Ansatz der h?heren Tarifstufe (CHF 8.15) X 100 kg / Ansatz der tieferen Tarifstufe (CHF 12.05) = 68 kg (Schnittgewicht) 3. Wahl der korrekten Tarifstufe Liegt das chargeable weight unter dem Schnittgewicht rechnet man das chargeable weight mal den Ansatz der tieferen Stufe. Liegt es ?ber dem Schnittgewicht so rechnet man die vollen 100 kg mal den Ansatz der h?heren Stufe.
Sammelsendung: Vorteil: g?nstig Nachteil: langsam, weniger Abflugsm?glichkeiten Einzelsendung: Vorteil: schnell, t?gliche Abflugsm?glichkeiten Nachteil: teuer Express und Kurier: Vorteil: schnell, alles in einer Hand Nachteil: sehr teuer
Verpackungsvorschriften: - Nur UN-Normverpackungen d?rfen verwendet werden - Hersteller der Verpackung ?bernimmt Verantwortung Markierung: - Gefahren Etiketten - Behandlungs-Etiketten - Markierung
Original for Issuing Carrier: Nr 1 Bleibt bei der Abgangsstation Original for Consignee: Nr 2 Das Exemplar Nr. 2 begleitet die Sendung und wird gew?hnlich dem Empf?nger oder dessen Beauftragten am Empfangsort ausgeh?ndigt. Original for Shipper: Nr 3 Dieses Exemplar 3 spielt als Sperrdokument eine wichtige Rolle. Bei Akkreditivgesch?ften wird der Warenwert nur dann ausbezahlt, wenn der Beg?nstigte (Absender; hat das Anrecht auf Geld) rechtzeitig das Exemplar Nr. 3 der Bank aush?ndigt.
MAWB (Airline-AWB) - Luftverkehrsgesellschaften geben Luftfrachtbriefe im Linien- und Bedarfsverkehr f?r Sendungen aus, die in ihrem Strecken- oder Vertragsnetz bef?rdert werden. - Das Master Airway Bill wird vom Spediteur ausgef?llt, insofern dieser IATA Agent ist. Die Airline gibt dem Spediteur die AWB Nummer bekannt. - Der Empf?nger holt die Ware dann bei der Frachtstelle der Luftverkehrsgesellschaft ab.
HAWB (Spediteur-AWB) Der Luftfrachtspediteur stellt das House Airway Bill selber aus. F?r: - Sammelverkehr - Im multi-modalen Verkehr (kombinierter Transport) - Wenn der Spediteur die Kontrolle ?ber das Gut zwischen den vertraglichen Abgangs- und Bestimmungsorten aus?bt. - Der Empf?nger erh?t dann auch die Ware durch eine Niederlassung oder durch Agenten des Spediteurs am Bestimmungsort, die verantwortlich sind, f?r die Befolgung der im Luftfrachtbrief enthaltenen Auslieferungsvorschriften.
Schweizerisches Luftfahrgesetz: - Verlust / Besch?digung: CHF 72.50 / kg brutto - Versp?tung: H?he entstandener Schaden - Grobes Verschulden: Unbeschr?nkt Montrealer Konvention: - Verlust / Besch?digung: SZR 19.- / kg brutto - Versp?tung: SZR 19.- / kg brutto, max. entstandener Schaden - Grobes Verschulden: SZR 19.- / kg brutto
- Gef?hrliche G?ter - Dokumentation - Transportgut - Reservation - Etikettieren - Luftfrachtbrief - Zollabfertigung
?berpr?fung der DGR-Vorschriften
?berpr?fung, ob alle f?r die Zollbehandlung am Bestimmungsort erforderlichen Dokumente vorhanden sind, sofern sie zwingend die Ware begleiten m?ssen (Handelsrechnungen, Zollrechnungen, Konsularfakturen, Warenverkehrsbescheinigungen).
?berpr?fung der Transportt?chtigkeit, feststellen der Dimensionen und evtl. des Gewichtes.
Besorgen der Frachtbuchung bei der Luftverkehrsgesellschaft. Unter Umst?nden ?berwachung des Abflugs und Neubuchung unter Verst?ndigung des Auftraggebers.
S?mtliche vorgeschriebenen Etiketten sind auf die Frachtst?cke aufzukleben. Falsch etikettierte Frachtst?cke werden fehlgeleitet. F?r die Folgen kommt nicht die Luftverkehrsgesellschaft sondern der Agent auf Ab 1.1.1999 sind „Barcode“ Labels zwingend vorgeschrieben.
Der AWB ist zu tarifieren aufgrund der im TACT publizierter Tarife. Auch die Transportbestimmungen ?ber Wertdeklaration, namentlich ?ber die Valoren, sind zu beachten, damit Wertsendungen dem Sicherheitsdienst zugef?hrt werden k?nnen.
Erst nach erfolgter Zollbehandlung gilt die Sendung als der Luftverkehrsgesellschaft ?bergeben.
Montreal Convention
19 SZR pro kg brutto
14 Tage
AWB
DGR
IATA
Luftfracht Kalkulationsbasis
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