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Lohnabrechnung

Lohnabrechnung

Lohnabrechnung


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 26.08.2016 / 02.06.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Darstellung Lohnabrechnung

  • Kopf
  • Pro Memoria-Daten
  • Aktuelle Monatsdaten
  • Abzüge
  • Auszahlung

Müssen bei Vertragsende restliche Ferien ausbezahlt werden, wel deren Bezug nicht mehr möglich war,  dann kann wie folgt vorgegangen werden:

Man berechnet den Tageslohn (Monatslohn inkl. Anteil 13 Monatslohn : Anziahl Solljahresarbeitsstunden) und multipliziert diesen mit der Anzahl ausbezahlender Ferienstunden

Überstundenzuschlag

Gem. OR Art321c mindestens 25%. Der Zuschlag kann vom ARbeitgeber auch wegbedungen werden, sofern dies Vertraglich festgehalten ist

Mindestlohn und Alter BVG

Jahreslohn von CHF 20800 unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres dem Risikobeitrag

Koordinierter Lohn BVG

Jahreslohn von 24360 bis 83520

obligatorische Lohnabzüge

AHV/V/EO 10.25%

ALV 2.2%

Solidaritätsprozent 1%

 

Bruttolohn beständteile

  • Lohn
    • ordentliches Salär
    • sämtliche Zulagen
    • Provisionen
    • Vergütungen für den Arbeitsweg
  • Gehaltsnebenleistungen
    • Verpflegung und Unterkunft
    • Privatantei Geschäftswagen
    • andere Gehaltsnebenleistungen
  • Unregelmässigen Leistunge
    • Bonuszahlungen
    • Antritts und Austrittsentschädigungen
    • Treueprämien
    • Jubiläumsgeschenke
  • Kapitalleistungen
  • Beteiligungsrechte
  • Andere Leistungen
    • trinkgeld
    • Beiträge AHV

Nicht zu deklarierende Leistungen

  • gratis abgegebene Halbtax
  • REKA-Check bis 600 Fr. jährlich
  • Weinachts, Geburigeschenke bis 500 pro Ereignis
  • private Nutzung von z.b Natel
  • Gutschrift Flugmeilen
  • Rabatte auf Ware (Branchenüblich)
  • Gratis Parkplatz
  • Beiträge Kinderkrippe