Lohnabrechnung
Lohnabrechnung
Lohnabrechnung
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 26.08.2016 / 02.06.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Darstellung Lohnabrechnung
- Kopf
- Pro Memoria-Daten
- Aktuelle Monatsdaten
- Abzüge
- Auszahlung
Müssen bei Vertragsende restliche Ferien ausbezahlt werden, wel deren Bezug nicht mehr möglich war, dann kann wie folgt vorgegangen werden:
Man berechnet den Tageslohn (Monatslohn inkl. Anteil 13 Monatslohn : Anziahl Solljahresarbeitsstunden) und multipliziert diesen mit der Anzahl ausbezahlender Ferienstunden
Überstundenzuschlag
Gem. OR Art321c mindestens 25%. Der Zuschlag kann vom ARbeitgeber auch wegbedungen werden, sofern dies Vertraglich festgehalten ist
Mindestlohn und Alter BVG
Jahreslohn von CHF 20800 unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres dem Risikobeitrag
Koordinierter Lohn BVG
Jahreslohn von 24360 bis 83520
obligatorische Lohnabzüge
AHV/V/EO 10.25%
ALV 2.2%
Solidaritätsprozent 1%
Bruttolohn beständteile
- Lohn
- ordentliches Salär
- sämtliche Zulagen
- Provisionen
- Vergütungen für den Arbeitsweg
- Gehaltsnebenleistungen
- Verpflegung und Unterkunft
- Privatantei Geschäftswagen
- andere Gehaltsnebenleistungen
- Unregelmässigen Leistunge
- Bonuszahlungen
- Antritts und Austrittsentschädigungen
- Treueprämien
- Jubiläumsgeschenke
- Kapitalleistungen
- Beteiligungsrechte
- Andere Leistungen
- trinkgeld
- Beiträge AHV
Nicht zu deklarierende Leistungen
- gratis abgegebene Halbtax
- REKA-Check bis 600 Fr. jährlich
- Weinachts, Geburigeschenke bis 500 pro Ereignis
- private Nutzung von z.b Natel
- Gutschrift Flugmeilen
- Rabatte auf Ware (Branchenüblich)
- Gratis Parkplatz
- Beiträge Kinderkrippe