Lohn- und Gehaltsberechnung

Berechnung von Lohn und Gehalt von Brutto nach Netto

Berechnung von Lohn und Gehalt von Brutto nach Netto


Constantin Kießling
Diese Lernkartei bietet eine umfassende Übersicht über die Lohn- und Gehaltsberechnung im Rahmen der Berufslehre. Sie deckt die verschiedenen Abgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ab, wobei die spezifischen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer detailliert aufgeführt werden. Besonders berücksichtigt werden regionale Unterschiede, etwa zwischen Ost und West oder spezifischen Bundesländern wie Sachsen und Bayern. Die Karteikarten sind ideal für Auszubildende und Berufseinsteiger, die sich mit den komplexen Berechnungen und Abgaben im deutschen Sozialversicherungssystem vertraut machen müssen.
Cartes-fiches
21
Utilisateurs
3
Langue
Allemand
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
16.06.2012 / 17.02.2023

Cartes-fiches

Höhe der Abgaben zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers in %

9,8

Höhe der Abgaben zur Rentenversicherung des Arbeitgebers in %

9,8

Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung im Osten in €

4800

Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung im Westen in €

5600

Höhe der Abgaben zur Arbeitslosenverischerung des Arbeitnehmers in %

1,5

Höhe der Abgaben zur Arbeitslosenverischerung des Arbeitgebers in %

1,5

Höhe der Abgaben zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers in %

8,2

Höhe der Abgaben zur Krankenversicherung des Arbeitgebers in %

7,3

Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung in €

3825

Versicherungspflichtgrenze zur KV

4237,50

Beitragssatz des Arbeitnehmers zur Pflegeverischerung in allen Bundesländern außer Sachsen

0,975

Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeverischerung in allen Bundesländern außer Sachsen

0,975

Beitragssatz des Arbeitnehmers zur Pflegeverischerung in Sachsen

1,475

Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeverischerung in Sachsen

0,475

Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung West in €

5600

Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung Ost in €

4800

Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung in €

3825

Aufschlag bei der Pflegeversicherung für Kinderlose in %

0,25

Höhe des Solidaritätszuschlags in %

5,5 % der Einkommenssteuer

Höhe der Kirchensteuer in BW und Bayern in %

8

Höhe der Kirchensteuer in allen Bundesländern außer BW und Bayern in %

9

Étudier