Liegenschaftsverkauf, Finanzierung, Berufsprüfung Immmovermarktung 2014
BP 2014
BP 2014
Kartei Details
Karten | 24 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 21.06.2016 / 23.03.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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A) Aufgabengruppe Bankensystem und Grunpfandkredit
Aufgabe A1:
Die Schweizerische Nationalbank wurde 1905 durch Bundesgesetz geschaffen. Nennen Sie die Hauptaufgaben der Nationalbank.
1. Geldumlauf im Land regeln
2. Zahlungsverkehr erleichtern
3. Auf die wirtschaftlichen Gesamtinteressen abgestimmte Kredit- und Währungspolitik sicherstellen
4. Für Preisstabilität sorgen
Aufgabe A2:
Damit die Geschäftsbanken Kredite vergeben können, müssen sie über die nötigen Gelder verfügen. Nennen sie mindestens drei Arten, wie sich Finanzinstitute Mittel die für die Vergabe von Krediten beschaffen.
1. Guthaben auf Kundenkonten (z.B. Sparkonto)
2. Ausleihungen bei anderen Banken
3. Aufnahme von Pfandbriefdarlehen
4. Ausgabe von Kassenobligationen
Aufgabe A3:
Die Banken müssen sich bei der Vergabe von Krediten an strikte Regeln halten. Welche zwei wesentliche Kriterien prüft die Bank bei Kreditnehmern und beschreiben Sie diese kurz.
1. Kreditfähigkeit: Fähigkeit, Zinsen und Amortisationen zu leisten
2. Kreditwürdigkeit: Leumund, Lebensstil, berufliche Tätigkeit, Zahlungsmoral u.ä.
Aufgabe A4:
Jedem Kreditkunden wird ein Rating zugesteilt, welches das Risiko abbilden soll. Das jeweilige Kreditrisiko wird aufgrund von zwei weswentlichen Teilrisiken bestimmt.
Nennen Sie diese beiden Risiken.
1. Kundenrisiko
2. Pfandausfallrisiko (Werthaltigkeit des Pfandes, d.h. Höhe des nicht durch das Pfand gedeckter Teil des Kredites)
Aufgabe A5:
Bei der Vergabe von Hypotheken bemisst sich die Höhe des Kredites unter anderem an Belehnungsrichtlinien. Nennen Sie mindestens drei Objektarten und deren Belehnungsgrenzen (keine Erklärung Verkehrswert gefordert).
1. Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen 65% des Verkehrswertes
2. Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser 50 – 65% des Verkehrswertes
3. Gewerbe, Industrie, Spezialliegenschaften, Bauland 50% des Verkehrswertes
AufgabeA6:
Was versteht man unter dem Begriff 2. Hypothek und wie sind die Belehnungsgrenzen für Wohnobjekte (siehe auch Aufgabe A5).
Unter der 2. Hypothek versteht man jenen Teil einer Grundpfandforderung, für welchen der Wert des Grundstückes nur "bedingt" (bei einer Verwertung) ausreicht
1. Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen 65 - 80% des Verkehrswertes
2. Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser 65 – 75% des Verkehrswertes
Aufgabe A7:
Die Banken lassen sich im Hypothekargeschäft ihre Kredite durch die Verpfändung von Grundstücken besichern. Nennen Sie den Fachbegriffe für dieses Recht und beschreiben Sie die Wirkung bei Inanspruchnahme.
Bei der Verpfändung von Grundstücken zur Besicherung von Krediten spricht man von Grundpfandkrediten. Mit der Eintragung in das Grundbuch (Grundpfandverschreibung) und Ausstellung des Pfandtitels (Schuldbrief) entsteht das Pfandrecht.
Die Hauptwirkung des Grundpfandrechtes besteht darin, dass sich der Grundpfandgläubiger im Falle der Nichtbefriedigung aus dem Erlös des Grundpfandes befriedigen kann.
Aufgabe A8:
Es gibt zwei Arten von Grundpfanrechten die im Kreditgeschäft praktisch von Belang sind. Benennen Sie diese und erklären Sie, wie diese entstehen.
1. Grundpfandverschreibung durch Eintragung in das Grundbuch
2. Schuldbrief durch Eintragung in das Grundbuch und Ausstellung des Pfandtitels