LiBu
Liegenschaftenbuchhaltung
Liegenschaftenbuchhaltung
Kartei Details
Karten | 12 |
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Lernende | 41 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Mathematik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.06.2013 / 25.01.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Aufgaben des RW
- Planungs- und Entscheidungsinstrument
- Kontrollinstrument
- Führungsinstrument
Adressaten von Informationen
- Intern
- Extern
Aufgaben und Funktionen einer Buchhaltung
- Darstellung Vermögen (Aktiven ) und Schulden (Passiven)
- Darstellung Erfolg (Erträge minus Aufwendungen)
- Kontrolle und Rechenschaft
- Informationsquelle für Steuern und andere externe Interessierte
- Gläubigerschutz (Europischer Ansatz)
- Investorenschutz (Amerikanischer Ansatz)
Pflicht der Buchführung (doppelte Buchhaltung) betrifft wen?
Allgemeine Vorschriften:
Sie gelten für alle Unternehmungen, die verpflichtet sind, sich ins Handelsregister einzutragen.
OR Art. 957 ff
Besondere Vorschriften:
für...
AG's
GmbH
(Kommanditaktiengesellschaften)
Genossenschaften
Regelungsbereich
- Bewertung
- Verwendung des Reingewinns
- Kontrolle der Buchführung durch aussenstehende Revisoren
- Umfang und Gliederung der Jahresrechnung
OR Art. 662 ff
Voraussetzungen bzw. Auflagen zur Buchfürhrung gem. Art. 959 OR
1. Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung: alle wesentlichen Tatsachen. Ausnahme von Grundsatz der Richtigkeit: stille Reserven (nur bei Ext.)
2. Jahresrechnung klar, übersichtlich und verständlich gestaltet; Unterschiedliche Posten dürfen nicht zusammengefasst werden
3. Vorsichts-Prinzip: Chancen sind zurückhaltend, Risiken reichlich zu berücksichtigen
Buchführungsvorschriften gem. OR
- Gläubigerschutz
- Beschränkung der Gewinnausschüttung
- Vorsichtige Bewertung (z.B. Wert von Auto)
- Information für Interessierte (z.B. für Aktionäre)
- Gesellschafterschutz (EK Geber)
Buchführungsgrundsätze:
Zwingende Grundsätze
1. Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung
2. Klarheit und Wesentlichkeit
3. Vorsicht
Abweichungen gem. OR 662a Abs. 3, in begründeten Fällen und im Anhang darzulegen
4. Fortführung der Unternehmenstätigkeit
5. Stetigkeit in Darstellung und Bewertung
6. Verrechnungsverbot (Bruttoprinzip, z.B. Warenertrag und Warenaufwand müssen einzeln ausgewiesen werden, es darf nicht einfach nur der Bruttogewinn ersichtlich sein, WA-WE=Bruttogewinn)
Weitere Grundsätze
7. Periodengerechtigkeit
8. Dokumentation (Jahresrechnung und Inventar müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, phyisch! Ein- und Ausgangsrechnungen können auch digital aufbewahrt werden)
9. Rechtzeitigkeit (Aktualität)
Rechtslegungsnormen
National:
OR 959 bzw. 662 -> viele Freiheiten in Darstellung, Bildung von stillen Reserven
Swiss Gaap FER (Aktuell 250 SEiten, 28 Standarts FER 0-30) Kosten für Einrichtung des Systems etc. ca. 40-60000.- / mehrere Wahlmöglichkeiten, True and Fair view, Erlaubt für Nebenbörse
International:
IFRS (IAS) (ca. 3000 Seiten, 41 Standarts und 20 Interpretationen SIC) Teuer und kompliziert den Wechsel zu lancieren, ca. 3000000.- / Hauptsegment Börse (für Firmen die an Hauptbörse kotiert sind obligatorisch) Benchmark und Alternativen, Weltweiter Standart ausser in Japan, Kanada und USA
US-Gaap (laufend nachgetragen, ca. 6000 Seiten) von IFRS auf US Gaap über 1 Mio. Wenn Firma in USA ansässig-> Obligatorisch / Standart für USA, Erlaubt für Hauptbörse
Transitorische Konten
Aufwandsvortrag
Ertragsvortrag
Aufwandsnachtrag
Ertragsnachtrag
Neue Bezeichnungen = RAP's
Antizipative Transitorien (Cash)