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01.5 IfSG

Definitionen des Infektionesschutzgesetzes für Krankenpfleger

Definitionen des Infektionesschutzgesetzes für Krankenpfleger


Kartei Details

Karten 22
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 02.05.2016 / 22.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welchen Zweck hat das Infektionsschutzgesetz?

(1) Übertragebare Krankheiten beim Menschen vorbeugen

(2) Infektionen frühzeitig erkennen

(3) Weiterverbreitung verhindern

Def. Krankheitserreger nach IfSG:

Ein vermehrungsfähiges Agens (Virus,Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges übertragbares Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Kh. verursachen kann

Def. Infektion nach IfSG:

Die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Körper

Def. Übertragbare Krankheit nach IfSG

Eine Krankheit, welche durch Krankheitserreger oder deren toxischen Produkte die auf den Menschen übertragen werden verursacht wird

Kranker nach IfSG

Person die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist

Krankheitsverdächtiger nach IfSG

Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Kh vermuten lassen

Ausscheider nach IfSG

Person, die Krankheitserreger ausscheidet ohne selbst krank oder krankheitsverdächtig zu sein (Keine Symptome = inapparent)

Ansteckungsverdächtiger nach IfSG

Person von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne Kranker, Krankheitsverdächtiger oder Ausscheider zu sein.