Lexik QV 2013 Staatsaufbau und Politik
Die kursiv geschriebene Begriffe sind Prüfungsstoff für die 4-jährige Grundbildung
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Kartei Details
Karten | 13 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 26.01.2013 / 28.11.2017 |
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Aussenhandel
Grenzüberschreitender Handel (Import, Export, Transithandel) von Gütern (Waren, Dienstleistungen). Der Aussenhandel kann staatlich beeinflusst werden durch Zölle, Kontingente, technische Handelshemmnisse.
Autonomer Nachvollzug
Nach dem Volks-Nein zum EWR wurde dieser Begriff definiert. Damit ist gemeint, dass die Schweiz in jedem einzelnen Fall autonom entscheidet, ob sie EU-Recht übernehmen (nachvollziehen) will oder nicht. Von den 780 Gesetzesrevisionen, welche seit dem EWR-Nein verabschiedet wurden, entsprechen 40% EU-Recht.
Bilaterale Verträge
Nach dem Volks-Nein zum Beitritt in den EWR 1992 hat die Schweiz beschlossen mit der EU bilaterale Verhandlungen aufzunehmen. Ziel war es, die wichtigsten Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu regeln.
Die „Bilateralen Verträge I“ sind ein Vertragspaket zwischen der EU und der Schweiz, welches beiden Vertragspartnern den Zugang zum Markt des Partners vereinfacht.
Die „Bilateralen Verträge ll“ erweitern die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU auf wichtige politische Bereiche wie Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur.
Bilaterale Abkommen I (1999)
Die Bilateralen l sind klassische Marktöffnungsabkommen. Die Bilateralen l bestehen aus sieben Dossiers, welche nur als Gesamtpaket Gültigkeit haben. Wird ein Dossier gekündigt, so treten auch die übrigen ausser Kraft. Diese Bedingung stellte die EU, als sie sich bereit erklärte über die ausgewählten Gebiete mit der Schweiz zu verhandeln.
Die sieben Dossiers: Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung.
Bilaterale Abkommen II (2004)
Die Bilateralen Verträge II berücksichtigen weitere wirtschaftliche Interessen, erweitern diese jedoch um wichtige politische Bereiche. Die Bilateralen ll bestehen aus neun Dossiers. Bei diesen Verhandlungen forderte die Schweiz, dass die Dossiers nur als Gesamtpaket Gültigkeit haben, denn die EU hatte nicht an allen einzelnen Dossiers Interesse. Die neun Dossiers: Schengen, Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Umwelt, Statistik, MEDIA, Ruhegehälter, Bildung.
Binnenmarkt
Als Binnenmarkt bezeichnet die EU den gemeinsamen Markt aller EU-Mitglieder. Er basiert auf den vier Grundfreiheiten: Freier Waren-, freier Kapital-, freier Dienstleistungs-, und freier Personenverkehr. Der europäische Binnenmarkt besteht aus 500‘000‘000 potentiellen Konsumenten.
Cassis de Dijon-Prinzip
Jedes Produkt, das in einem Land der EU zugelassen ist, ist grundsätzlich auch in der Schweiz zugelassen und umgekehrt. Ausnahmen gibt es in Bereichen, in welchen die Vorschriften nicht als gleichwertig anerkannt werden. Dieses Prinzip ist dem Dossier der „Technischen Handelshemmnisse“ zuzuordnen. Den Namen verdankt das Prinzip dem französischen Johannisbeeren-Likör, welcher diesen Streit in der EU ausgelöst hatte.
Dubliner Übereinkommen
Ein Abkommen (Teil der Bilateralen II) über die Vereinfachung des Asylverfahrens in der EU. Der Staat, in welchen der Asylbewerber zuerst einreist, ist für das Verfahren zuständig. Ziel ist es, dass jeder Asylbewerber einmal das Anrecht auf ein Verfahren hat. Wird das Asylgesuch beispielsweise in Frankreich abgelehnt, so gilt dieser Entscheid auch für die Schweiz. Stellt derselbe Bewerber in der Schweiz erneut ein Gesuch, so kann er mittels der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac identifiziert und nach Frankreich zurückgeschickt werden. 2010 stellten rund 15‘000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch, davon waren ein Drittel (5‘000) Zweitgesuche.
Freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr
Dies sind die vier Grundfreiheiten, welche die Grundlage für den Binnenmarkt der Europäischen Union bilden.
Freier Warenverkehr
Der Wegfall von internen Grenzkontrollen und mengenmässigen Beschränkungen bei Waren. Vorschriften werden gegenseitig anerkannt (z.B. Abgasnormen, Produktehaftpflicht, Garantiedauer).
Freier Kapitalverkehr
Keine Einschränkungen bei Geldverschiebungen und Wertpapierhandel.
Freier Dienstleistungsverkehr
Ein generell freier Markt für Dienstleistungen (z.B. Versicherungsanbieter, Immobilienmakler).
Freier Personenverkehr
Der Wegfall von internen Grenzkontrollen für Touristen, Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EU-Bürger/Innen, gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome, Freiheit der Arbeitsplatzwahl
Handelsbilanz
Die Handelsbilanz ist eine Gegenüberstellung der Exporte (Aktive) und Importe (Passive) innerhalb eines Jahres. Eine positive Handelsbilanz bedeutet, dass ein Land mehr Güter exportiert als importiert hat. Die Schweiz wies 2011 eine positive Handelsbilanz auf. Der Exportüberschuss betrug 24 Milliarden CHF.
Personenfreizügigkeit
Im Zuge der Bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der EU haben die Schweiz und die EU die Personenfreizügigkeit vereinbart. Die Personenfreizügigkeit erlaubt Staatangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz ihren Arbeitsplatz und ihren Wohnsitz innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt oder eine andere finanzielle Absicherung. Die Schweiz hat sich ausbedungen, die Personenfreizügigkeit schrittweise einzuführen um die Zuwanderung zu kontrollieren. Dies bedeutet, dass beispielsweise für Rumänien und Bulgarien bis Mai 2016 folgende drei Massnahmen die Freizügigkeit einschränken können: Inländervorrang bei der Vergabe einer Arbeitsstelle, vorgängige Kontrollen der Lohn- & Arbeitsbedingungen und Kontingente, also eine fixe Zahl von Aufenthaltsbewilligungen.
Schengener Abkommen
Ein Abkommen mit der EU (Teil der Bilateralen II), welches den Grenzübertritt von Personen im Schengen Raum regelt. Es verbietet, Personen beim Übertritt von einem Schengen Land in ein anderes systematisch zu kontrollieren. Damit soll der Reiseverkehr innerhalb der EU vereinfacht werden. Waren werden jedoch weiterhin beim Grenzübertritt kontrolliert, da die Schweiz keine Zollunion mit der EU hat. Die Schengen-Aussengrenzen werden verstärkt kontrolliert. Die Schweiz hat drei Schengen-Aussengrenzen: Die Flughäfen in Zürich, Genf und Basel. Das Schengen-Visum erleichtert Touristen und Geschäftsreisenden aus Drittländern die Mobilität im Schengen-Raum. Das Schengener Abkommen beinhaltet weiter den Aufbau und Ausbau des Schengener Informationssystem (SIS): eine schengenweite Fahndungsdatenbank für Personen und Sachgegenstände. Damit soll die Sicherheit im Schengen Raum verbessert und die grenzübergreifende Verfolgung von Straftaten verbessert werden.
Standortwettbewerb
Ist die Konkurrenz einzelner Staaten, Kantone, Städte oder Gemeinden um die Zuwanderung reicher Steuerzahler, um Firmen, welche neue Arbeitsplätze schaffen oder um Institutionen (beispielsweise eine Universität), welche den Standort attraktiver machen.
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