Landschaft-/Gartenbau
Leistungsziel 1 - 15
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Kartei Details
Karten | 16 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 10.11.2016 / 11.12.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/landschaftgartenbau
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Objektschutz
Welche Massnahmen müssen vor Baubeginn zum schützen von Objekten getroffen werden?
Vor Beginn der Bauarbeiten muss abgeklärt werden, ob im Arbeitsbereich Anlagen vorhanden sind, durch die Personen gefährdet oder die beschädigt werden könnten, wie elektrische Anlagen, Verkehrsanlagen, Leitungen, Kanäle, Schächte, Anlagen mit Explosionsgefahr oder Giftstoffen.
Vor Grabarbeiten müssen Werkleitungspläne eingefordert werden.
Wo werden Werkleitungspläne eingefordert?
Gemeindeverwaltung
Elektrizitätswerk, Wassserwerk, Gaswerk, Swisscom, UPC-Cablecom
Katasteramt
Bauleitung
Was muss unternommen werden, wenn ein Befahren des Wurzelbereiches von Bäumen nicht verhindert werden kann?
Welche Objekte im Garten sind schützenswert?
Bestehende Mauern, Treppen, Beläge sowie Bäume, andere Pflanzungen und Rasenflächen
Garteneinrichtungen wie Tische, Stühle, Beleuchtungen, Kunstobjekte oder den Briefkasten
Gebäudeteile wie Fasade, Fenster, Dachvorsprung
Grenz- und Vermessungspunkte
Werkleitungen ( Wasser, Elektrizität, Fernwärme...)
Objekte / Anlagen im Garten sollten geschützt werden um Schäden daran zu verhindern. Was könnte es zur Folge haben, falls es zu einem Schaden kommt?
Es könnten höhere Kosten entstehen.
Das Projekt könnte durch den Schaden mehr Zeit in Anspruch nehmen und im Betrieb für Terminprobleme sorgen.
Es könnte zu einem Konflikt mit dem Auftraggeber kommen.
Falls der Auftraggeber vor Gericht geht, muss die Firma die Gerichtkosten übernehmen.
Es schadet dem Image der Firma und könnte zu Auftragsverlusten führen.