Landesregierung
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Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 15.08.2012 / 22.08.2012 |
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Nationalrat
Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Er vertritt das Schweizervolk. (Wohnbevölkerung geteilt durch 200). Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis, der selbst dann mindestens ein Mandat erhält, wenn seine Bevölkerungszahl unter 37’500 Einwohnern liegt.
Parlament
Das Schweizer Parlament, ist die höchste gesetzgebende Behörde auf Bundesebene. Seit 1848 besteht die Bundesversammlung aus zwei einander gleichgestellten Kammern: dem Nationalrat, bestehend aus 200 Abgeordneten des Volkes, und dem Ständerat, der 46 Abgeordnete der Kantone umfasst.
Parteien
Wer seine Ansichten mit Gleichgesinnten teilen und für die Gesellschaft fruchtbar machen will, kann eine politische Partei gründen oder sich einer bestehenden Partei anschliessen. So erhalten seine Ideale mehr Gewicht.
Session
Session ist die Bezeichnung des Zeitraums, in dem die Tagungen der beiden schweizerischen Parlamentskammern Nationalrat und Ständerat stattfinden.
Ständerat
Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Die Meisten Kantone wählen zwei Vertreter oder Vertreterinnen.
Nichtregierungsparteien
Eine Nichtregierungsorganisation auch nichtstaatliche Organisation, ist eine Bezeichnung für einen zustandegekommenen Interessenverband. Sie sind vorallen Vereinigungen, die sich sozial- und umweltpolitisch engagieren, unabhängig von einer Beziehung zur UN.
Motion
Eine Motion ist in der Schweiz eine bestimmte Art von parlamentarischem Vorstoss auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene. Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Tefiereung, dass diese eine Gesetzänderung, einen Bundesbeschluss bzw. einen Beschluss nach kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife. Dieer Auftras ist wigend, wenn ihm das Parlament zustimmt.
Bundesrat
Der Bundesrat gehört zur Exekutive und ist die Führung der Regierung.
Kollegialität
Bezüglich der Schweizerischen Exekutive ist damit gemeint, dass sie aus mehreren gleichberechtigten Bundesräten besteht.
Judikative
Mit der Judikative ist das Gericht gemeint.
Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt, der handelnde Staat.
Gewalteinteilung
Gewalteinteilung bedeutet Gewaltentrennung und damit die Aufteilung der Staatsaufgaben in drei Gruppen von Organen - auf Exekutivorgane (Behörden), Legislativorgane (Parlamente) und Rechtsprechungsorgane (Gerichte).
Bundeskanzler
Der Mächtigste Amtsträger/Präsident/Regierungschef
Legislative
Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Sie ist eine unabhängige Gewalt.
Initiative
Als initiative bezeichnet man den Anstoss zu einer Handlung. Beispielsweise die Minarettinitative – ein Anstoss die Minarette zu verbieten.
Demokratie
Bei der halbdirekten Demokratie wählt das Volk wie in einer repräsentativen Demokratie die Volksvertreter.
Fakultatives Referendum
Das fakultative Referendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der Direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, ein eine Volksabstimmung über eine zuvor bereits beschlossene Vorlage abzustimmen.
Stimmrecht
Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung- stimm- und wahlberechtigt sind alle SchweizerInnen, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben - ist das Recht, an den Nationalratswahlen und an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie eidgenössische Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen.
Wahlrecht
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats zu wählen.
Das Recht der mündigen BürgerInnen, sich bei den Wahlen für den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht zur Wahl zu stellen. Das passive Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.
Souverän
Unter einem Souverän (von lateinisch superanus, über allem stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In der Schweiz ist der Souverän das Volk.
Referendum
Das Referendum erlaubt den Stimmberechtigten, über wichtige Beschlüsse des Parlaments selber an der Urne endgültig zu entscheiden. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem fakultativen und dem obligatorischen Referendum.
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