Landesregierung

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Flashcards 21
Language Deutsch
Category Politics
Level Primary School
Created / Updated 15.08.2012 / 22.08.2012
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Nationalrat

Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Er vertritt das Schweizervolk. (Wohnbevölkerung geteilt durch 200). Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis, der selbst dann mindestens ein Mandat erhält, wenn seine Bevölkerungszahl unter 37’500 Einwohnern liegt.

Parlament

Das Schweizer Parlament, ist die höchste gesetzgebende Behörde auf Bundesebene. Seit 1848 besteht die Bundesversammlung aus zwei einander gleichgestellten Kammern: dem Nationalrat, bestehend aus 200 Abgeordneten des Volkes, und dem Ständerat, der 46 Abgeordnete der Kantone umfasst.

Parteien

Wer seine Ansichten mit Gleichgesinnten teilen und für die Gesellschaft fruchtbar machen will, kann eine politische Partei gründen oder sich einer bestehenden Partei anschliessen. So erhalten seine Ideale mehr Gewicht.

Session

Session ist die Bezeichnung des Zeitraums, in dem die Tagungen der beiden schweizerischen Parlamentskammern Nationalrat und Ständerat stattfinden.

Ständerat

Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Die Meisten Kantone wählen zwei Vertreter oder Vertreterinnen.

Nichtregierungsparteien

Eine Nichtregierungsorganisation auch nichtstaatliche Organisation, ist eine Bezeichnung für einen zustandegekommenen Interessenverband. Sie sind vorallen Vereinigungen, die sich sozial- und umweltpolitisch engagieren, unabhängig von einer Beziehung zur UN.

Motion

Eine Motion ist in der Schweiz eine bestimmte Art von parlamentarischem Vorstoss auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene. Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Tefiereung, dass diese eine Gesetzänderung, einen Bundesbeschluss bzw. einen Beschluss nach kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife. Dieer Auftras ist wigend, wenn ihm das Parlament zustimmt.

Bundesrat

Der Bundesrat gehört zur Exekutive und ist die Führung der Regierung.

Kollegialität

Bezüglich der Schweizerischen Exekutive ist damit gemeint, dass sie aus mehreren gleichberechtigten Bundesräten besteht.

Judikative

Mit der Judikative ist das Gericht gemeint.

Exekutive

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt, der handelnde Staat.

Gewalteinteilung

Gewalteinteilung bedeutet Gewaltentrennung und damit die Aufteilung der Staatsaufgaben in drei Gruppen von Organen - auf Exekutivorgane (Behörden), Legislativorgane (Parlamente) und Rechtsprechungsorgane (Gerichte).

Bundeskanzler

Der Mächtigste Amtsträger/Präsident/Regierungschef

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Sie ist eine unabhängige Gewalt.

Initiative

Als initiative bezeichnet man den Anstoss zu einer Handlung. Beispielsweise die Minarettinitative – ein Anstoss die Minarette zu verbieten.

Demokratie

Bei der halbdirekten Demokratie wählt das Volk wie in einer repräsentativen Demokratie die Volksvertreter.

Fakultatives Referendum

Das fakultative Referendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der Direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, ein eine Volksabstimmung über eine zuvor bereits beschlossene Vorlage abzustimmen.

Stimmrecht

Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung- stimm- und wahlberechtigt sind alle SchweizerInnen, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben - ist das Recht, an den Nationalratswahlen und an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie eidgenössische Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen.

Wahlrecht

Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats zu wählen.

Das Recht der mündigen BürgerInnen, sich bei den Wahlen für den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht zur Wahl zu stellen. Das passive Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.

Souverän

Unter einem Souverän (von lateinisch superanus, über allem stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In der Schweiz ist der Souverän das Volk.

Referendum

Das Referendum erlaubt den Stimmberechtigten, über wichtige Beschlüsse des Parlaments selber an der Urne endgültig zu entscheiden. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem fakultativen und dem obligatorischen Referendum.