KT-KA RIT
BBZ BL: Fragen KT-KA RIT
BBZ BL: Fragen KT-KA RIT
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Lernkarten
Richtlinien für die Installation von Telekommunikationsanlagen
VSEI, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen
Swisscom Fixnet AG Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Dem Fernmeldegesetz (FMG)
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)
Dem EleG (Elektrizitätsgesetz)
Schwachstrom-Verordnung (SchV) Verordnung über elektrische Leitungen (LeV) Verordnung über das Planungsgenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VpeA)
Niederspannungs Installations Norm (NIN)
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit
In 8 Register
Sie soll ein leicht verständliches Werkzeug und Nachschlagewerk für den Anwender und die Ausbildung sein. Die RIT sind ein Bestandteil der anerkannten Regeln der Fernmeldetechnik.
In Register 3
Geschäftlich genutzte Gebäude für Büro, Gewerbe, Industrie, Gesundheit, Öffentliche Hand etc.
In Register 4
Fernmeldegesetz (FMG) und Bundesgesetz betreffend elektrische Schwach- und Starkstromanlagen (EleG)
- Personenschutz schützt Personen vor elektrischem Schlag, sowohl gegen direktes als auch gegen indirektes Berühren - Sachschutz schützt Sachwerte vor Schäden, insbesondere auch bei atmosphärischen Überspannungen, damit keine Brände oder Explosionen entstehen
Potentialausgleich (inkl. Überspannungsschutz) und Kabelführung
Metallische Anlagenteile wie Schränke, Verteiler, Wasser- und Heizungsleitungen sowie Führungsschienen von Liften
- Anschlussleitung des Netzbetreibers - Leitungen zu Nebengebäuden, sofern sie länger als 50 m sind - In blitzgefährdeten Gebieten auch Niedespannungsanschlüsse
Bei der Handhabung mit optischen Fasern
Faserresten, Reinigungsmittel und Laserlicht
Überführungspunkt der Anschlussleitung zur Hausinstallation
Kupfer, Koax oder optische Leitung
Im Hausanschlusskasten HAK
Der Eigentümer
Ein Überspannungsschutz und Potenzialausgleich
Im Hausübergabepunkt HÜP
Bis zum HÜP mindestens M32, ab HÜP mindestens M25
Eine oder mehrere aktive oder passive Signalübergabestellen SÜS
4 mm2 Cu
Der Übergang kann aus einer Spleissung in der Kassette oder einer entfernbaren Verbindung bestehen
30 mm
Sie richtet sich nach den Vorgaben des Handbuchs in Reg. 3 „Multimedia-Installationen“
Sie richtet sich nach den Vorgaben des Handbuchs in Reg. 4 „Kommunikations-Installationen im Zweckbau“
Glasfaser-, Koaxial- und Kupfertechnologien
Glasfasertechnologien FTTH
Die Erschliessung von den Netzzugangsbetreibern bis ins Haus (Zugangsbereich), die Steigleitungen (Steigzone) und die Multimedia- Verkabelung in der Wohnung selbst
Fehlende geeignete Verrohrung für die Erschliessung der Wohnungen und Platzbedarf für Wohnungsverteiler