Krankenversicherung BP 2015
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E
Kartei Details
Karten | 81 |
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Lernende | 36 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 15.02.2015 / 29.01.2023 |
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Finanzierungsart - Ausgabenumlageverfahren bedeutet…
- Einnahmen einer definierten Zeitperiode fliessen in Leistungen derselben Zeitperiode
- Beispiele: Arbeitslosenvers, KK, AHV
Finanzierungsart – Kapitaldeckungsverfahren bedeutet…
- Jeder bezahlt für sich selbst ein
- Beiträge werden individuell gutgeschrieben
- Beispiel: BVG
Finanzierungsart - Rentenwert-Umlageverfahren bedeutet…
- Nur im UVG
- Ist absehbar, dass Rentenleistungen entstehen, stellt UVG-Versicherer kapitalmässige Rückstellungen sicher
Finanzierungsquelle – Kopfprämie bedeutet…
- Nur bei 1 Sozialversicherung: KVG
- Belastet untere und mittlere Einkommen
- Daher Finanzierungsquelle nur in Kombination mit Prämienverbilligung
Finanzierungsquelle - Lohn-%-te bedeutet…
- Finanzierung vieler Sozialversicherungen werden ganz oder teilweise so finanziert
- AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG
- Lohn-%-te werden teils paritätisch aufgeteilt und vom Lohn abgezogen
- Vorteil: soziale Gerechtigkeit
- Geringe Verwaltungskosten, da System eingespielt
- Belasten jedoch Wirtschaft und erhöhen Lohnnebenkosten – Nachteil für exportorientierte Branchen
Finanzierungsquelle - Zweckgebundene Steuern bedeutet…
- Z. Bsp. MwSt.
- Erreicht die gesamte Bevölkerung, unabhängig deren Einkommens
- Grössere Belastung für kinderreiche Familien
- Spielbankenabgabe, Alkohol- Tabaksteuer
Finanzierungsquelle – Direkte Bundessteuer bedeutet…
- Ist von jedem Bürger geschuldet
- Bund finanziert damit verschiedene Sozialversicherungen
- Z. Bsp. Militärversicherung (Ausnahme Berufsmilitär, welche Beiträge bezahlen)
Finanzierungsquelle – Kantonale Steuern bedeutet…
- Rolle der Kantone im Bereich der Sozialversicherungen beschränkt
- Kantonale Beteiligung bei EL und Prämienverbilligung
- SH wird jedoch vollständig durch Steuern der Gemeinden und Kantone finanziert
Finanzierungsquelle – Zinsen bedeutet…
- Kapitalanlagen von Sozialversicherungen werfen Zinsen ab, welche zur Finanzierung verwendet werden
- Vor Allem im BVG – Kapitaldeckungsverfahren
- Jedoch auch bei Sozialversicherungen mit Reservebildung, wird die Reserve verzinst
Finanzierungsquelle – Regresseinnahmen bedeutet…
- Regress auf Haftpflichtversicherer
- Oder schädigende Einzelperson
- Bei Drittverschulden
ATSG 72
Finanzierungsquelle – Kostenbeteiligung bedeutet…
- Vor Allem in der Krankenversicherung
- Jeder beteiligt sich mit Eigenkostenanteil in Form von Jahresfranchise, Selbstbehalt
Rolle des Staates im Apparat der Sozialen Sicherheit
- Soziale Sicherheit führt zu grossen Staatsausgaben
- Wie weit geht der Staat, wie weit reicht die Eigenverantwortung der Bürger?
- Auch CH stark verschuldet = Ressourcen müssen effizient erarbeitet und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden
- Gesellschaftlich erreichter Nutzen muss im Gleichgewicht stehen zum System der verursachten gesellschaftlichen Kosten
Wo wird Geld in der Sozialen Sicherheit umverteilt
- Primär im Steuersystem
- Wer mehr verdient, bezahlt auch höhere Steuern (Steuerprogression)
- Ebenfalls im System der Sozialhilfe
- Finanzierung durch Steuereinnahmen – Reiche bezahlen hier direkt für Sozialhilfebezüger
Wann ist ein System der sozialen Sicherheit effizient
wesentlich für Erreichung der sozialpolitischen Ziele
- Administrativ einfach
- Tiefe Verwaltungskosten
- Für jeden Bürger durchschaubar und nachvollziehbar (transparent)
- Es muss erkennbar sein, woher die Mittel stammen und wie sie eingesetzt werden
- Ausschluss von Missbräuchen
- Schadenminderungspflicht der Versicherten
- Überentschädigungsverbot
Was bedeutet der Ausdruck „Moral Harzard“
- Fehlendes Interesse an Schadenminderung
- Anreiz zu Überkonsum, wenn nichts selbst übernommen werden muss, respektive Leistungen höher sind als erwirtschaftetes Einkommen
- Abgaben des Versicherten sind so massiv, dass dieser auch etwas daraus zurückerhalten will (Profit erzielen)
8 Gestaltungsprinzipien (Leistungssysteme) der Sozialversicherungen
- Äquivalenz-p
- Final-p
- Fürsorge-p
- Kausal-p
- Solidaritäts-p
- Subsidiaritäts-p
- Versicherungs-p
- Versorgungs-p
5 Arten von Solidaritäten
- Risiko-Solidarität --> Personen mit niedrigen Risiken beteiligen sich an den Lasten der Personen mit hohen Risiken, krank-gesund - Krankenversicherung
- Vertikale Solidarität --> arm/reich – Wirtschaftlichkeit - Steuern
- Horizontale S. --> Personengruppen – Mann/Frau, ledig/verh., mit/ohne Kinder
- Generationensolidarität --> jung/alt - AHV
- Regionale Solidarität --> unter Regionen/Kantonen, Stadt-Land - Krankenversicherung
Erste Ansätze der Sozialen Sicherheit in der CH – Folgen der Industrialisierung
- Vorformen von staatlichen Fürsorgekassen für Beamte
- Gewerkschaften gründeten Unterstützungskassen
- Entstehung von Privatversicherungen für zahlungsfähige Kunden
- Entstehung des eidg. Fabrikgesetzes für Eigentümer von Industriebetrieben
Entstehung der Sozialen Sicherheit in Europa - Mittelalter
- Lebensform im Mittelalter = Selbstversorgung durch Familie und Landwirtschaft
- Familienangehörige, gemeinnützige Organisationen und Kirche erbrachten Armenversorgung
- In den 1880er-Jahren wurde erstmals Frage nach einer Eidg. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung laut.
- Auslöser war Massenarmut der Fabrikarbeiterfamilien.
- ArbeiterInnen mussten mit so niedrigen Löhnen auskommen, dass sie weder für Notzeiten noch für das Alter vorsorgen konnten.
- Erst 1948, als die Institution AHV ins Leben gerufen wurde, konnte der Grundsatz der Vorsorge für das Alter an Stelle der Fürsorge verwirklicht werden.
Finalprinzip – finale Sozialversicherung
Endergebnis bestimmt die Leistung, nicht die Ursache, weshalb, z. B. Erwerbsunfähigkeit
- Alter/Tod – AHV, BV
- Invalidität – IV, BV
- Sozialhilfe – keine Versicherung – aber Finalprinzip = Bedürftigkeit
- Existenzsicherung – EL
- Krankheit-Unfall - MV
Folgen der industriellen Revolution
- Protest der Heimarbeiter gegen Fabrikarbeit
- Verstädterung – Ende der Familienwirtschaft
- Kinderarbeit in Fabriken
- Abhängigkeit von Fabrikherren
- Arbeitsausfälle führten zu Armut
- Arbeiterklasse als unterste Stufe des gesellschaftlichen und politischen Ansehens (Proletariat)
- Massenarmut (Pauperismus)
Fürsorgeprinzip (11 Eigenschaften)
Rechtsgrundlage, Betritt, Beiträge, Leistungen, Inhalt, Finanzierung, Rechtsstreit
Kommt bei der Sozialhilfe vor, Ausrichtung auf Beseitigung von Armut
- Rechtsgrundlage: Bundesverfassung – kantonale Hoheit
- Beitritt: nicht nötig
- Beitrag: über Steuern - keine Beitragszahlungen
- Leistungen: gegen Bedarfsnachweis, nur bedingter Rechtsanspruch
- Inhalt: Existenzgrundlage
- Finanzierung: Solidaritätsprinzip
- Rechtsstreit: Verfügung
- SKOS-Richtlinien
- Verwandtenunterstützung
- Rückerstattungspflicht
Grund für Entstehung des Kausalprinzips – Vor- und Nachteile
- Historische Entstehung durch wechselnde Bedrohungen
- Für jedes Risiko besteht eine eigene Sozialversicherung
- Grund und Ursache bestimmen die Leistungen
- Vorteil: jede Sozialversicherung kann sich unabhängig entwickeln – Anforderungsanpassungen - raschere eigenständige Revision möglich
- Nachteile: Abgrenzungsfragen zwischen Sozialversicherern, Koordinationsregeln
- Ungleichbehandlung der Versicherten bei gleichem Tatbestand (z. B. Invalidität)
Industrielle Revolution
- Beginn von Wirtschaftsliberalismus
- Übergang von Agrar- zu Industriegesellschaft
- Übergang von Hand zu Maschinenproduktionen
- Arbeitsrationalisierung
- Industrielle Erfindungen wie Spinnmaschine, Dampfmaschine, Dampfeisenbahn, mechanische Webstühle
Kausalprinzip – kausale Sozialversicherungen
- Ursache bestimmt die Leistungen
- Unfall
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit
Konsequenz aus der Unfallhaftung der Arbeitgeber - Fabrikgesetz
- Gründung von privaten unfallversicherungs-Gesellschaften
- Fortschrittliche Arbeitgeber schlossen eine private Berufsunfallversicherung ab
Merkmale des Versicherungsprinzips (4)
- Pflicht zu Prämienzahlung
- Recht auf im Voraus definierte Leistungen
- Prämien bemessen sich aus Risiko des Eintritts und Höhe der zu erwartenden Leistung/en
- Umverteilung nur innerhalb der Risikogruppe
Otto von Bismarck
- Kanzler des deutschen Reiches
- Errichte 1883 – 1889 erste Sozialversicherungsgesetze für Risiken Krankheit, Unfall und IV/Alter
- Pro Bereich eine Sozialversicherung
- Versicherungen galten nur für Arbeiterschaft
- Hauptfinanzierung durch Beiträge
- Grundstein der kausalen Sozialversicherung in Deutschland
Problematiken für Fabrikherren / Entwicklung der Industrialisierung
- Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Haftpflichtprozesse
- Schadenersatz bei Unfall begrenzt auf 6‘000
- Gänzlicher Verlust der Ersatzansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Für kleine Betriebe grosse finanzielle Belastung
Recht auf Hilfe in Notlage bedeutet …
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind
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