Kosten und Leistungsrechnung
Definition vieler KLR-Begriffe
Definition vieler KLR-Begriffe
Kartei Details
Karten | 63 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.09.2013 / 26.05.2023 |
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Definitionen – Kostenartenrechnung;
allgemeines Unternehmerrisiko
alle nicht erfassbaren und damit auch nicht als Kosten kalkulierbaren
Risiken
Da das allgemeine Unternehmerrisiko nicht kalkulierbar ist, ist eine
Verrechnung als Wagniskosten nicht möglich. Stattdessen ist dieses
Risiko durch den Gewinn einer Unternehmung abzugelten.
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Kostenstellenrechnung
Als Bindeglied zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung
verteilt die Kostenstellenrechnung die Gemeinkosten verursachungsgerecht
auf kostenrechnerisch selbständige Abrechnungseinheiten
der betrieblichen Organisation mit dem Zweck der
-Vorbereitung der Kalkulation von Verrechnungs- bzw. Verkaufspreisen
- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Betriebsgeschehens
- Genauere Verteilung der (Erzeugnis-) Gemeinkosten auf die Kostenträger
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Kostenstellen
sind ihrem Wesen nach Zurechnungseinheiten
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Hauptkostenstellen
geben ihre Leistungen an den Absatzmarkt ab (Endleistungen)
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Hilfskostenstellen
geben ihre Leistungen als innerbetriebliche Leistungen an ganz bestimmte
Hauptkostenstellen, denen sie zugeordnet sind, ab
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Allgemeine Hilfskostenstellen
geben ihre Leistungen an alle oder fast alle übrigen Kostenstellen ab
(Heizkraftwerk, Wasserversorgung)
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Stelleneinzelkosten
sind Kosten, die sich einer Kostenstelle direkt zurechnen lassen (Bsp:
Das Gehalt eines Kostenstellenrechners, die Kosten einer in dieser
Stelle stehenden Maschine).
Definitionen – Kostenstellenrechnung;
Primäre Gemeinkosten
sind die aus der Kostenartenrechnung stammenden und nach dem
Verursachungsprinzip auf die Kostenstellen zu verteilenden Gemeinkosten
(Bsp: Strom, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Verwaltungskosten,
kalk. Zinsen usw.)
Definitionen – Teilkostenrechnung;
Deckungsbeitrag
= Nettoverkaufserlöse variable Kosten
Er gibt an, welchen Beitrag ein Kostenträger zur Deckung der
fixen Kosten leistet.
Definitionen – Teilkostenrechnung;
Nettoverkaufserlösen
Erlöse, die dem Unternehmen nach Abzug der Umsatzsteuer und
etwaiger Erlösschmälerungen (Kundenrabatt, Kundenskonto, Vertreterprovision)
tatsächlich verbleiben.
Definitionen – Teilkostenrechnung;
Grenzkosten
sind der Kostenzuwachs, der durch die Mehrproduktion einer
Kosteneinheit entsteht.
Definitionen – Teilkostenrechnung;
kurzfristige Preisuntergrenze
Stückerlöskosten = variable Kosten
Definitionen – Teilkostenrechnung;
langfristige Preisuntergrenze
Stückerlöskosten = FIxkosten durch Stück plus variable Stückkosten
Definitionen - Allgemein;
Kosten
Kosten nach E. Schmalenbach (zweckorientierter, wertmäßiger
Kostenbegriff)
Kosten sind die in der Kostenrechnung anzusetzenden Werte der für
Leistungen verzehrten Güter
Der Kostenbegriff ist demnach durch drei Merkmale gekennzeichnet:
(1) mengenmäßiger Güterverbrauch
(2) Leistungsbezogenheit des Güterverbrauchs
(3) Bewertung der leistungsbezogenen Verbrauchsmengen
Koch, H.: (ausgabenorientierter Kostenbegriff)
Bewertung des leistungsbezogenen Güterverbrauchs zu seinen Anschaffungspreisen
Definitionen – Allgemein;
Istkostenrechnung
Erfassung der in der Vergangenheit angefallenen Kosten. Sie bietet
die Möglichkeit der Nachkalkulation. Aber aufgrund von Preis- und
Mengenschwankungen müssen immer neue Verrechnungssätze gebildet
werden.
Definitionen – Allgemein;
Normalkostenrechnung
Im einfachsten Fall handelt es sich bei Normalkosten um einfache
Durchschnittswerte vergangener Istzahlen, die über einen längeren
Zeitraum beibehalten werden
Definitionen – Allgemein;
Plankostenrechnung
ermöglicht Vorkalkulationen auf der Grundlage echter Zukunftswerte.
Durch die spätere Gegenüberstellung der Planwerte mit den Istwerten
werden Abweichungen sichtbar, die sich entsprechend analysieren
lassen und erkennen lassen, wo und in welcher es zu Höhe
Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung gekommen ist und wer dafür
verantwortlich ist
Definitionen – Allgemein;
Vollkostenrechnung
Von der Vollkostenrechnung wird dann gesprochen, wenn die gesamten
Kosten einer Periode auf die Leistung derselben Periode
verrechnet werden
Definitionen – Allgemein;
Teilkostenrechnung
Wird nur ein Teil der Kosten auf die Leistungen verrechnet, während
der Rest direkt in die Betriebserfolgsrechnung übernommen wird,
liegt eine Teilkostenrechnung vor
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Kostenartenrechnung
Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, die Kosten zum Zweck einer
verursachensgerechten Weiterverrechnung zu gliedern und entsprechend
dieser Gliederung zu erfassen
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Werkstoffkosten
entstehen durch den leistungsmäßigen Verbrauch von Roh-, Hilfsund
Betriebsstoffen und Zulieferteilen
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Sondergemeinkosten der Fertigung
handelt es sich um von den normalen Gemeinkosten abgetrennten
Gemeinkosten des Fertigungsbereichs, die auf einer Aufgliederungsstelle
gesammelt und mit einem eigenen Zuschlag (Sonderzuschlag)
auf die betroffenen Kostenträger kalkuliert werden.
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Verwaltungskosten
sind immer Gemeinkosten, sie stellen sich als Endstellenkosten der
Kostenstelle Verwaltung dar und werden üblicherweise den abgesetzten
Erzeugnissen zugerechnet. Soweit in den Verwaltungsgemeinkosten
Kosten enthalten sind, die durch den Produktions- und durch
den Absatzprozess verursacht worden sind, sind sie abweichend von
dem üblichen Kalkulationsschema besser in die Herstellkosten einzubeziehen
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Sondereinzelkosten des Vertriebs
sind alle den abgesetzten Erzeugnissen direkt zurechenbaren Kosten
des Vertriebsbereichs wie z.B. Verpackungsmaterial, Provisionen,
Frachten. Zu den Sondereinzelkosten des Vertriebs gehören auch die
berechnete Umsatzsteuer mit Kostencharakter. Alle anderen Kosten
des Vertriebsbereichs werden den abgesetzten Erzeugnissen als
Vertriebsgemeinkosten verrechnet
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Rohstoffe
werden zu einem neuen Hauptbestandteil der Erzeugnisse einer Unternehmung.
Ihr Verbrauch ist diesen direkt zurechenbar; Rohstoffkosten
sind stets Einzelkosten
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Hilfsstoffe
werden zu einem Nebenbestandteil der Erzeugnisse. direkt zurechenbar.
Eine Verrechnung als Einzelkosten unterbleibt jedoch dann
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, wenn die Kosten der gesamten
Erfassung des Verbrauchs höher sind als der Wert der verbrauchten
Hilfsstoffkosten. Hilfsstoffe werden als unechte Gemeinkosten verrechnet,
z.B. Farben und Lacke, Nägel und Schrauben, Nieten und
Bolzen.
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Betriebsstoffe
dienen im weitesten Sinne der Ingangsetzung und Aufrechterhaltung
des betrieblichen Leistungsprozesses, gehen aber körperlich nicht in
die Erzeugnisse ein. Zu den Betriebsstoffen zählen u.a. Treibstoffe,
Strom, Schmierstoffe, Büromaterial, aber auch Lebensmittel für die
Kantine, Verbandsstoffe und auch Medikamente der Sanitätsstation.
Betriebsstoffkosten werden i.d.R. als Gemeinkosten verrechnet.
Definitionen – Kostenartenrechnung;
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
In Personenunternehmungen erhalten Unternehmer für ihre Tätigkeit
kein Gehalt, sondern Gewinn. Da die Tätigkeiten eines Unternehmers
einen Dienstleistungsverzehr darstellt, muss ein als Zusatzkosten zu
verrechnendes Gehalt angesetzt werden (Opportunitätskosten).
Die Höhe des kalk. Unternehmerlohns kann auf zwei Arten erfolgen:
Es ist ein Betrag anzusetzen, den der Unternehmer
o bei gleicher Tätigkeit in einer anderen Unternehmung erhalten
würde oder
o einem leitenden Angestellten zahlen müsste,
wobei die Betriebsgröße (gemessen durch Umsatz bzw. die Zahl der
Beschäftigten) sowie die Branchenverhältnisse zu berücksichtigen
sind.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist stets als Gemeinkosten auf
die Kostenstellen bzw. Kostenträger weiter zu verrechnen.
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