Konsolidierung von Finanzberichten 1

Rechnungslegung von Konzern - Grundlagen

Rechnungslegung von Konzern - Grundlagen


K. H.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die Konsolidierung von Finanzberichten, mit Fokus auf Konzernstrukturen und -formen. Sie erklären die verschiedenen Arten von Konzernen wie Unterordnungskonzern, Gleichordnungskonzern und deren spezifische Merkmale, sowie die einheitliche Leitung und Beteiligungsverhältnisse. Zudem werden Unternehmenszusammenschlüsse wie Share Deals, Fusions und Asset Deals sowie deren rechtliche Grundlagen und Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung behandelt. Diese Lernkarten sind ideal für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen im Bereich Finanzmanagement und Konzernrechnungswesen vorbereiten.
Karten
17
Lernende
11
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
13.04.2014 / 30.01.2022

Lernkarten

Definition: Konzern

Ökonomische Einheit, die aus mindestens zwei juristische selbstständigen Einheiten besteht

Voraussetzung für Summenbildung

Vereinheitlichung hinsichtlich:

  • Posteninhalte
  • Währung, Bewertung usw.

"Konzernabschluss" der ökonomischen Einheit

auf Basis der Summe über Einzelabschlüsse um konzerninterne Transaktionen bereinigt

Formen von Unternehmenszusammenschlüssen

  • Asset Deal
  • Fusion
  • Share Deal

Asset Deal

Erwerb der einzelnen Vermögensgüter, ggf. Übernahme der Schulden

Fusion

Zusammenschluss mehrerer juristische selbstständige Einheiten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Share Deal

Erwerb der Eigenkapitalanteile

  • Erwerb/Übernahme/Akquisition
  • Zusammenschluss unter Gleichen

Grundlegende Konzernformen/strukturen

  • Unterordnungskonzern
  • Gleichordnungskonzern

Unterordnungskonzern

  • Verhältnis der Über- / Unterordnung der Konzerneinheiten
  • Konzerrnuntereinheiten abhängig von der "Konzernspitze", welche die einheitliche Leitung ausübt

Gleichordnungskonzern

  • Keine der Konzerneinheiten hängt von anderer ab
  • Einheitliche Leitung wird von mehreren gleichgeordneten Konzerneinheiten gemeinsam ausgeübt

Varianten eines Unterordnungskonzerns

  • faktischer Konzern
  • Vertragskonzern
  • Eingliederungskonzern

faktischer Konzern

  • "Konzernspitze" übt via direkte bzw. indirekte Beteiligung die Beherrschung der Untereinheiten tatsächlich aus
  • Keine Absicherung durch Unternehmensvertrag

Vertragskonzern

  • Begründet durch Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG)
  • Konzernvermutung sowie Unterstellung einheitlicher Leitung durch herrschende Einheiten allein vertraglich begründet

Eingliederungskonzern

  • Begründet durch Eingliederungsvertrag (§ 319 AktG)
  • Engste Form der Verbindung zwischen zwei rechtlich selbstständigen Einheiten: "Verschmelzungscharakter"

affiliates

verbundene Unternehmen

associates

assoziierte Unternehmen

investments

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

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