Kommunikationsrecht

Marketingfachleute Recht

Marketingfachleute Recht


T. F.
Diese Lernkarten befassen sich mit den Grundlagen des Kommunikationsrechts und richten sich an Fortgeschrittene. Sie behandeln Themen wie Werbung, Schutz von Namen und Urheberrechten, sowie unlautere Praktiken wie Spamming und aggressive Verkaufsmethoden. Besonders relevant sind die Regeln für Kommunikationsagenturen, Vertragsarten und die Zusammenarbeit mit Kunden. Wer im Marketing oder in der Werbebranche tätig ist, profitiert von diesen Karten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und professionelle Standards einzuhalten.
Flashcards
17
Students
11
Language
German
Category
Marketing
Level
Other
Created / Updated
21.04.2014 / 06.02.2024

Flashcards

Was beinhaltet das Kommunikationsrecht?

Das Kommunikationsrecht umfasst alle Bestimmungen, die Vorschriften über die Gestaltung und das öffentliche Bekanntmachen von Kommunikationsmitteln enthalten.

 

Zusammenarbeit mit einer Kommunikationsagentur

Die Kommunikationsagentur ist verpflichtet, den Auftrag, vertragsmässig und nach Weisungen des Kunden auszuführen. Sie haftet dem Kunden für eine sorgfälltige Ausführung des Auftrags.

Die Agentur haftet hingegen nicht für den Erfolg ihrer Beratung.

 

Honorare und Delkredere

Die Kommunikationsagentur hat Anspruch auf ein Beraterhonorar und auf Vergütungen der Auslagen und Spesen. Sie sind geregelt mittels Beratungsvertrages.

Die Kommunikationsagentur übernimmt kein Delkredere (Haftung) für Fremdkosten.

Allfällige Vergünstigungen stehen dem Kunden (Auftraggeber) zu.

Kündigung des Kommunikationsvertrags

Die Verletzung der Vertrauensbasis gilt als Berechtigung zur sofortigen (fristlos ohne Beachtung der Kündigungsfristen) Vertragsauflösung.

Vertragsarten

- Nutzungsvertrag (nutzung des Geistigen Eigentums)

- Druckvertrag (Sujet, Papier, Darstellung)

- Produktionsvertrag

- Annoncenpacht ( Recht zur Veröffentlichung von Inseraten durch Pächter -Publicitas)

- Plakatanschlag (APG)

- Medienagenturvertrag

-Sponsoringvertrag

Alleinstellungs-, Superlativ- und Komparativwerbung

- Alleinstellung: am billigsten, das Beste

- Komparativ: billiger, bügelt sich leichter

- Superlativ: Marktschreierisch, werbemässige " Übertreibung"

Werbung mit Warentests

Warentests/Auszeichnungen dienen im Interesse der Innformation.

Referenzen und Testimonials

Referenzen und Testimonials sind subjektive Aussagen von Personen über Ihre Erfahrungen mit bestimmten Produkten und oder Dienstleistungen.

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung ist in der CH ausdrücklich zugelassen.

Anlehnende Werbung

Die Gemeinsamkeiten werden hervorgehoben. Eindruck vermitteln, dass sein Produkt mindestens so gut sei wie ein anderes Markenprodukt.

Irreführende Werbung

Sachbehauptungen, die so dargestellt werden, dass sie trotz ihrer allfälligen Richtigkeit vom Publikum missverstanden werden können. Widerspruch zw. Realität und subjektiver Vorstellung.

Herabsetzende Werbung

Wenn eine unsachliche, unangemessene, unhaltbare oder unbegründete Werbeaussage diePersönlichkeit undden guten Ruf eines Mitbewerbers verletzt.

Aggressive Verkaufs- und Werbemethoden

Unlauter handelt, wer den Kunden durch besonders aggressive Verkaufsmethoden, z.B. Durch Ausübung von physischem od. Psychischem Zwang, Überrumpelung od. Überraschung in die Enge treibt und Ihn in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt.

z.B. Haustürgeschäfte

innerhalb von 7 Tagen widerrufbar.

Direktwerbung / Werbemails, Spamming

Direktwerbung =  Distanzgeschäfte ohne physische Anwesenheit der Parteien

Als Spam bezeichnet man unverlangte, meistens unerwünschte und wiederholte Massen- bew. Kommerzielle E-Mail- Sendungen. 

Unlauter handelt, wer trotz Abmeldung des Adressaten weiterhin zusendungen vornimmt oder erst gar nicht zulässt.

Geschlechterdiskriminierende Werbung

Unlauter dann, wenn sie ein Geschlecht (Mann, Frau) diskriminiert, meist sexistische Weise.

Urheberrecht

Als Urheber eines Werkes gilt die natürliche Person, die als Schöpfer auftritt. Die Handschrift des Künstlers muss dabei erkennbar sein, solanger der Schöpfer lebt und danach während weiteren 70 Jahre. Schutz vor Veranstaltung, Namensnennung, Erstveröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veräusserung.

Besonderheiten: Banknoten sind vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen, allerdings ist deren wiedergabe od. Nachahmen strafrechtlich untersagt, wenn dadurch eine Gefahr der Verwechslung mit echten Banknoten geschaffen wird.

Namenschutz

Der Name einer natürlichen und juristischen Person ist als indivulisierendes Element Teil von deren Persönlichkeit und daher gegenüber einem Unberechtigtengeschützt.

Study