K 10 / 8 bis 10 Mietzinsberechnung

Mietinsberechnung Kopiert

Mietinsberechnung Kopiert


K. S.
Diese Lernkarten bieten eine Einführung in die Grundlagen der Mietzinsberechnung für Liegenschaften. Sie behandeln Themen wie Anlagekosten, Liegenschaftenertrag, Nettorendite und Bruttorendite, wobei auch die Berechnung der Mietzinseinnahmen und die Berücksichtigung von Teuerung und MWST im Fokus stehen. Die Karteikarten eignen sich besonders für Grundschüler, die sich mit den Grundlagen der Mietzinsgestaltung und den damit verbundenen Kosten wie Betriebskosten und Unterhaltskosten vertraut machen möchten.
Flashcards
9
Students
13
Language
German
Category
Literature
Created / Updated
09.05.2015 / 20.01.2022

Flashcards

K 10 / 8 bis 10 Mietzinsberechnungen  (Kopie bzw. Zusatzaufgaben)

Seite 32 bis 52

                                                               MIETLIEGENSCHAFTEN 1

MMMM

Erstvermietung: Wie hoch dürfen z.B "Bewirtschaftungskosten" (Kosten für die Verwaltungs- und Bewirtschaftungstätigkeiten) bei der Mietzinsgestaltungen von Erstvermietungen sein?

max. 5% der Mietzinseinnahmen

z.B. 5% des Kostendeckenden Mietzinses (exkl. MWST oder die MWST ist bereits inkl.): 5%

Z.B. 5% des Kostendeckenden Mietzinses (zusätzlich MWST): -> 5% /100 x 108 -> 5.4%

Erstvermietung:  Was sind Anlagekosten

Was sind laufende Kosten und wie hoch sind diese?

Anlagekosten = Land und Baukosten

Grundlage für Risikoprämie (0.5% der Anlagekosten), Abgaben/Betrieb/Steuern/Versicherungen (auch laufende Kosten gennant) (0.5% der Anlagekosten)

Erstvermietung: Baukosten

Baukosten -> nur Baukosten ohne Land

Grundlage für Unterhaltskosten (0.5 -1.5% der Baukosten) sowie Abschreibungen (0.75 - 1.5% der Baukosten)

 

Bruttorendite

= Mietzsineinnahmen zu den gesamten Anlagekosten (Verhältnis der kostendeckenden Mietzinseinnahmen zu den gesamten Anlagekosten)

= kann nur bei neueren Bauten angewendet werden (da noch keine Kenntniss von den Unterhalts- und Betriebskosten), gem. BGE Anfangsmietzins bei neu gebauten Häusern

= Art. 269a lit c OR

= (Mietzinseinnahmen x 100) / Anlagekosten = Bruttorendite in % (darf gem. BGE den Referenzzinssatz nicht mehr als 2% übersteigen), heute 2% -> 4% zulässig

 

Nettorendite

= in Prozenten ausgedrücktes Verhältnis des Reingewinnes (Liegenschaftenertrag) zum investierten Eigenkapital

= heisst demzufolge es berechnte die Höhe der Verzinung des eingesetzten Eigenkapitals

= Nettorendite darf den Referenzzinssatz für Hypothekardarlehen um nicht mehr al 0.5% übersteigen

= Berechnungsformel der Nettorendite %: Nettoertrag (Liegenschaftenertrag) x 100 / (teuerungsbereinigtes) Eigenkapital

Wann wird die Nettorendite verwendet? Nenne 5 Bsp

  • Handänderung
  • wesentiche Veränderung der Verhälntisse
  • Mietzinsgestaltung auf den ersten Kündigungszeitpunkt eines Vertrages mit Index- oder Staffelklausel resp. Ablauf der Indexierung oder Staffelung
  • Einwand des Mieters gegen eine Mietzinserhöhung
  • Wiedervermietung

Für die Nettorendite wird der Liegenschaftenertrag benötigt, wie wird dieser ermittelt?

= Liegenschaftenertrag = Nettoertrag = Reingewinn (Gewinn ER)

Achtung: Fremdkapitalzinsen gehören zu den Unterhalts- und Betriebskosten (z.B. 5% des FKs) / Pauschalen für Hauswartung ect. werden zu den Mietzinseinnahmen dazugezhält

Teuerungsbereinigtes Eigenkapital

 

 

Wenn das Eigenkapital nicht 40% des Anlagewertes überschreitet darf es zur Werterhaltung der Teuerung angepasst werden. Die Summe der Amortisationszahlungen können zur Hälfte der Teuerung angepasst werden.

Eigenkapital = Anlagekosten plus Teuerung und Investitionen minus Fremdkapital

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