Jura Defintionen - BGB
Defintionen
Defintionen
Set of flashcards Details
Flashcards | 107 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 30.12.2014 / 22.08.2019 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen auf einen von der Rechtsordnung anerkannten und von den Beteiligten gewollten rechtlichen Erfolg abzielen.
Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgegeben Willenserklärungen, Angebot und Annahme. (§§ 145ff. BGB)
Angebot
Ein Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandeskommen des Vertrages nur von dessen Einverständnis abhängt.
Annahme
Eine Annahme ist eine grds. empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.
Verpflichtungsgeschäft
Das Verpflichtungsgeschäft ist gerichtet auf die Verpflichtung zu einer Leistung.
Verfügungsgeschäft
Das Verfügungsgeschäft ist immer darauf gerichtet, ein Recht unmittelbar zu übertragen, zu belasten, zu ändern oder aufzuheben.
Fahrlässig
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Abgabe
Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende seinen rechtsgeschäftlichen Willen so äußert, dass an der Endgültigkeit des geäußerten Willens keine Zweifel bestehen/ eine willentliche Entäußerung in den Rechtsverkehr.