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Jura Defintionen - BGB

Defintionen

Defintionen


Set of flashcards Details

Flashcards 107
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 30.12.2014 / 22.08.2019
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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen auf einen von der Rechtsordnung anerkannten und von den Beteiligten gewollten rechtlichen Erfolg abzielen.

Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgegeben Willenserklärungen, Angebot und Annahme. (§§ 145ff. BGB)

Angebot

Ein Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandeskommen des Vertrages nur von dessen Einverständnis abhängt.

Annahme

Eine Annahme ist eine grds. empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.

Verpflichtungsgeschäft

Das Verpflichtungsgeschäft ist gerichtet auf die Verpflichtung zu einer Leistung.

Verfügungsgeschäft

Das Verfügungsgeschäft ist immer darauf gerichtet, ein Recht unmittelbar zu übertragen, zu belasten, zu ändern oder aufzuheben.

Fahrlässig

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Abgabe

Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende seinen rechtsgeschäftlichen Willen so äußert, dass an der Endgültigkeit des geäußerten Willens keine Zweifel bestehen/ eine willentliche Entäußerung in den Rechtsverkehr.